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   OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97   

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OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97 (https://dejure.org/1999,8600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.12.1999 - 2 S 159/97 (https://dejure.org/1999,8600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 2 S 159/97 (https://dejure.org/1999,8600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 100 Nr. 1; Einigungsvertrag; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 3 a. F.; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 4 n. F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag; Widerspruch von Landesrecht gegen das Rahmenrecht des Bundes; Rücknahme eines Verwaltungsaktes, der die Ernennung eines Beamten auf Probe zum Inhalt hat, wegen Tätigkeit des Betroffenen für das MfS ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SächsVBl 2000, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

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  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98

    Keine Entlassung von Beamten des Freistaates Sachsen wegen Tätigkeit für das MfS

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  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

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  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Diese Frage habe der Senat mit Beschluss vom 21.12.1999 - 2 S 159/97 - dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1999 (2 S 159/97) -.
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