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   BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95   

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https://dejure.org/1997,296
BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 (https://dejure.org/1997,296)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 4 AZR 663/95 (https://dejure.org/1997,296)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 (https://dejure.org/1997,296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, MTV für die Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW vom 9.3.1990 und vom 26.5.1994, § 1
    Vorrang arbeitsvertraglich konstitutiv in Bezug genommener Tarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsklage - Anwendung eines Tarifvertrags - Feststellungsinteresse - Forderungen aus Arbeitsverhältnis - Eisenschaffende Industrie - Wahrung des Besitzstandes - Bezugnahmeklausel - Umschreibung des fachlichen Geltungsbereiches - Allgemeinverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1066
  • BB 1997, 1852
  • DB 1997, 2130
  • SAE 1998, 5
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
    Stellt man sich auf den Boden der Entscheidung des Senats vom 20. März 1991 (- 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330 = AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), nach der "die verbindliche Bezugnahme eines Tarifvertrages ... eine Geltung des in Bezug genommenen Tarifvertrages ... bewirkt ... Damit ist aber die vertragliche Bezugnahme eines Tarifvertrages lediglich eine von mehreren Arten, die Bindung an einen Tarifvertrag zu bewirken ... Auch die vertragliche Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages kann deshalb zum Entstehen einer Tarifkonkurrenz oder einer Tarifpluralität führen", kann zwar von einer Tarifpluralität ausgegangen werden.

    Zum anderen liegt die in der Entscheidung des Senats vom 20. März 1991 (aaO) gemachte Ausnahme vor.

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
    Zum einen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel in ihrer letzten Form - Geltung der Tarifverträge stahlerzeugende Industrie mit Ausnahme der Gehaltsabkommen, insoweit die der metallverarbeitenden Industrie - sich als große dynamische Klausel im Sinne der Entscheidung des Senats vom 4. September 1996 (- 4 AZR 135/95 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) darstellt mit der Folge, daß die Bedingungen der nunmehr fachlich einschlägigen Tarifverträge, also hier Groß- und Außenhandel, anzuwenden sind.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
    vgl. zum Beispiel Urteil des Fünften Senats vom 20. Juli 1994 (- 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
    Im übrigen kommt nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts einer Betriebsvereinbarung gegenüber arbeitsvertraglichen Vereinbarungen keine ablösende Wirkung in dem Sinne zu, daß die Normen der Betriebsvereinbarung an die Stelle der vertraglichen Vereinbarung treten, es sei denn, es handele sich um arbeitsvertragliche Ansprüche auf Sozialleistungen, die auf einer arbeitsvertraglichen Einheitsregelung, einer Gesamtzusage oder betrieblichen Übung beruhen (Urteil des Ersten Senats vom 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - AP Nr. 43 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Der Arbeitgeber kann sich mit einer sog. Tarifwechselklausel vorbehalten, ein anderes Tarifwerk einzuführen (im Anschluß an Senat 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97 und 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8 sowie 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die erstrebte Feststellung ist für viele Rechtsansprüche aus diesen Tarifverträgen - deren Anwendbarkeit für das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt - bedeutsam, wie auch die noch beim Landesarbeitsgericht anhängige Zahlungsklage der Klägerin zeigt (vgl. im übrigen Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8, zu I 1 der Gründe).

    Das Landesarbeitsgericht hat in Auseinandersetzung mit dem Senatsurteil vom 28. Mai 1997 (- 4 AZR 663/95 - aaO) das an die Klägerin gerichtete Schreiben vom 21. Februar 1975, das gleichlautend wie das an die Klägerin in dem dem Senatsurteil zugrunde liegenden Fall unter demselben Datum gerichtete Schreiben war, nicht nur als eine Vertragsänderung hinsichtlich der maßgeblichen Gehaltsabkommen verstanden, sondern wegen der im vorliegenden Fall fehlenden besonderen Besitzstandsvereinbarung als Inbezugnahme aller Tarifverträge der metallverarbeitenden Industrie NRW angesehen.

    Die Feststellung des Inhalts nicht typischer Willenserklärungen, wie sie bei dem Schreiben vom 21. Februar 1975 vorliegt, auch wenn die Klägerin im Verfahren - 4 AZR 663/95 - ein gleichlautendes erhalten hatte, bindet als Teil der Tatsachenfeststellung das Revisionsgericht, sofern das Tatsachengericht bei der Auslegung nicht Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt hat.

    b) Das ist entgegen der Revision mit dem Urteil des Senats vom 28. Mai 1997 (- 4 AZR 663/95 - aaO) vereinbar.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Es handelt sich vielmehr um eine einzelvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298, 308; Kraft RdA 1992, 161, 167; Wiedemann/Arnold ZTR 1994, 443, 446; Hanau/Kania Anm. AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Oetker Anm. AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6; ErfK/Franzen 8. Aufl. § 3 TVG Rn. 31; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 3 Rn. 153, 155; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 281; Wiedemann/Oetker § 3 Rn. 285, Fn. 55; aA Däubler/Lorenz § 3 Rn. 226).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 20. März 1991 (- 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; s. dazu auch Senat - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8) angenommen hat, auch eine vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages könne zu einer Tarifkonkurrenz oder einer Tarifpluralität führen, weil sie "eine Geltung des in Bezug genommenen Tarifvertrages" bewirke und der Ursprung der Tarifgeltung ohne Bedeutung sei (abl.

    BAG 22. September 1993 - 10 AZR 207/92 - BAGE 74, 238; 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298; Merten BB 1993, 572, 577; Wiedemann/Wank § 4 Rn. 281; Wank Anm. EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 9; Jacobs Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz S. 462 f.; Fenn FS Kissel S. 213, 232 f.; Hanau/Kania Anm. AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Schleusener SAE 1998, 5, 14; Reuter JuS 1992, 105, 109), wird diese Auffassung im Anschluss an das Senatsurteil vom 29. August 2007 (- 4 AZR 767/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 37) ausdrücklich aufgegeben.

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Etwas anderes kann nur angenommen werden, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass auf Grund der arbeitsvertraglichen Inbezugnahme die Tarifentwicklung nicht ohne weiteres nachvollzogen werden, der in Bezug genommene Tarifvertrag also nur in der zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Fassung Anwendung finden soll (Senat 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8; 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338).
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