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Rechtsprechung
   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1538
BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 92/02 R (https://dejure.org/2003,1538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Eigenkündigung des Arbeitnehmers; Streitgegenstände des Revisionsverfahrens; Einheit zwischen Sperrzeitbescheid und Arbeitslosengeldbescheid, der Arbeitslosengeld für die Sperrzeit versagt; Voraussetzungen eines "Wichtigen ...

  • Judicialis

    SGB III § 144; ; SGG § 128; ; SGG § 103; ; SGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
    Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe aus wichtigem Grund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 138
  • NZS 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeiführen oder zu vertreten haben; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn einem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen und der Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl nur BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 34 mwN).

    Sollte das LSG bei seiner erneuten Entscheidung zur Erkenntnis gelangen, dass ein wichtiger Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses vorlag, wird es zu prüfen haben, ob sich der Kläger hierauf auch berufen kann, ob er sich insbesondere hinreichend um eine Anschlussbeschäftigung bemüht hat (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 12 S 37f).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Die Feststellungen des LSG reichen ebenso wenig aus für die Entscheidung darüber, ob dem Kläger wegen Ausübung psychischen Drucks (Mobbings) die Beschäftigung nicht mehr zumutbar war (vgl zu dieser Problematik ansatzweise Senatsurteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 16/89 -, DBlR Nr. 3649 zu § 119 Arbeitsförderungsgesetz ).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist aber auch die im so genannten Sperrzeitbescheid enthaltene Verfügung über die Minderung der Anspruchsdauer (vgl dazu nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 107), über die das LSG bei seiner Entscheidung nicht befunden hat, allerdings hätte befinden müssen; ob der Kläger durch diese Minderung der Anspruchsdauer noch beschwert ist, steht allerdings nicht fest.
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 39/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Diese Ausführungen sind zu unspezifiziert, um beurteilen zu können, ob der auf den Kläger ausgeübte psychische Druck dergestalt war, dass ihm eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar war, bzw ob das Vertrauensverhältnis derart gestört war, dass keine zumutbare gemeinsame Basis für eine weitere Zusammenarbeit mehr vorlag (vgl zu dieser Voraussetzung BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 11 RAr 39/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es wird ggf auch zu berücksichtigen haben, ob der Kläger vor der Kündigung einen Versuch zur Beseitigung der ihn belastenden Umstände unternommen hat bzw ob ihm ein solcher Versuch unzumutbar war (Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 72/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 24/89

    Kostenübernahme bei heterologer In-vitro-Fertilisation

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Es lässt sich deshalb nicht beurteilen, ob bereits ein Krankheitszustand iS der Rechtsprechung vorlag, ob also ein regelwidriger Körper- und/oder Geisteszustand zu bejahen war, der vom Leitbild des gesunden Menschen so abwich, dass der Kläger zur Ausübung der normalen psychischen/physischen Funktionen nicht mehr in der Lage war (BSGE 66, 248, 249 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 2).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. November 1998 und des Änderungsbescheids vom 12. September 2002, mit dem die Beklagte jedoch nicht allein über den Eintritt einer Sperrzeit befunden, sondern - zumindest auch - die Gewährung von Alg für die Sperrzeit abgelehnt hat (stRspr; vgl nur BSGE 84, 270, 271 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 19).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R
    Dabei wird das LSG zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Senats eine solcher Vorwurf dann jedenfalls nicht gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer nicht mindestens grob fahrlässig gehandelt hat (Senatsurteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 4/02 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    Bezogen auf den hier (noch) streitigen Zeitraum bis zum 31.12.2004 beinhaltet die in dem weiteren Bescheid vom 15.3.2005 ua enthaltene Aussage, dass Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Jahr 2004 abgelehnt würden, keine eigenständige Regelung, sondern ist nur eine Wiederholung des Verfügungssatzes (vgl dazu Engelmann in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 31 RdNr 32), weil bereits mit Bewilligung der Leistung (erst) ab 1.1.2005 (Bescheid vom 16.2.2005) die Leistung für den vorangegangenen Zeitraum abgelehnt worden ist (vgl zB BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 14).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 S 15; BSGE 90, 90 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14, 15, 16; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes iS des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Das LSG wird jedoch nach der Zurückverweisung der Sache einen eventuell ergangenen Folgebescheid zu beachten haben (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 4-4300 § 144 Nr. 4 RdNr 5).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1546
BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R (https://dejure.org/2003,1546)
BSG, Entscheidung vom 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R (https://dejure.org/2003,1546)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 88/02 R (https://dejure.org/2003,1546)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen - Nichtverlängerung der Erlöschensfrist - Aufschubzeit für die Rahmenfrist - Verfassungsmäßigkeit

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Zeiten der Pflege von Angehörigen bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erfüllung der Voraussetzungen der Anwartschaftszeit; Voraussetzungen des Verfalls des Arbeitslosengeldanspruches; Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung; Differenzierung ...

  • Judicialis

    SGB III § 124 Abs 3 Satz 1 Nr 1; ; SGB III § 147 Abs 2; ; SGB X § 16 Abs 5; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 221
  • NZA-RR 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Ob dies anders wäre, wenn ein früherer Zahlungsanspruch ohne weiteres wieder aufleben würde, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2 und BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).

    Die Klägerin kann auch nicht mittels des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so gestellt werden, wie sie stehen würde, wenn sie den Alg-Anspruch innerhalb der Verfallsfrist geltend gemacht hätte (zu dieser Möglichkeit BSGE 62, 179, 182 ff = SozR 4100 § 125 Nr. 3).

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Der Wortlaut des § 147 Abs. 2 SGB III ("geltend machen") ist insoweit eindeutig, sodass auch § 2 Abs. 2 SGB I keine andere Auslegung rechtfertigt (vgl zu dieser Möglichkeit BSGE 87, 262, 266 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1).

    Zwar hat der erkennende Senat in einem anderen Verfahren die Angehörigeneigenschaft einer Schwiegermutter unter Bezugnahme auf § 16 Abs. 5 SGB X angenommen, ohne jedoch ausdrücklich diese Vorschrift als Legaldefinition zu bezeichnen (BSGE 87, 262, 264 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts (BVerfGE 63, 255, 262; 75, 108, 175; 88, 5, 12; 90, 226, 239; 101, 54, 101; 103, 310, 318 ff; BSGE 76, 224, 227 ff = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4 mwN; BSG, Urteil vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 63/02 R; BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R).

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede vorliegen (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12), wobei die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (BVerfGE 82, 126, 146 ff; BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) normiert nämlich § 147 Abs. 2 SGB III eine Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 66, 258, 262 mwN = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; zu einer Ausnahme nur mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 4 GG siehe das Senatsurteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 28/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    § 147 Abs. 2 SGB III sieht damit jedes tatsächliche oder rechtliche Hindernis, den Anspruch auf Alg rechtzeitig geltend zu machen, als gleichwertig an; auch Härten im Einzelfall sollten nach der einfachrechtlichen Regelung nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar sein (BSG aaO; siehe aber zu einer Ausnahme im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 GG das Senatsurteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 28/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Dabei liegt es grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinne als gleich behandelt ansehen will (BVerfGE 90, 226, 239 mwN).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts (BVerfGE 63, 255, 262; 75, 108, 175; 88, 5, 12; 90, 226, 239; 101, 54, 101; 103, 310, 318 ff; BSGE 76, 224, 227 ff = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4 mwN; BSG, Urteil vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 63/02 R; BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Vielmehr sollte es offensichtlich in Fortführung des § 125 Abs. 2 AFG (vgl dazu auch BT-Drucks 13/4941 S 180 zu § 147) bei der strengen Ausschlussfrist verbleiben, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 42), und zwar sogar bei ruhendem Alg-Anspruch, ohne unterschiedliche Behandlung einzelner Ruhenstatbestände (BSG aaO).

    Deshalb hat der Senat die Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar erklärt (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10 S 43 f).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts (BVerfGE 63, 255, 262; 75, 108, 175; 88, 5, 12; 90, 226, 239; 101, 54, 101; 103, 310, 318 ff; BSGE 76, 224, 227 ff = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4 mwN; BSG, Urteil vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 63/02 R; BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R).

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn hierfür nach Art und Gewicht entsprechende Unterschiede vorliegen (BVerfGE 63, 255, 262; 88, 5, 12), wobei die unterschiedliche Behandlung und der sie rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (BVerfGE 82, 126, 146 ff; BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Ob dies anders wäre, wenn ein früherer Zahlungsanspruch ohne weiteres wieder aufleben würde, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2 und BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).

    Zwar besteht zwischen der Rahmenfrist und der Ausschlussfrist durchaus ein Regelungszusammenhang; denn diese beruht auf ähnlichen Überlegungen wie die gleitende Rahmenfrist nach § 124 SGB III (vgl: BSG SozR 4100 § 125 Nr. 2 S 3; BSGE 9, 7, 10 ff; BT-Drucks 10/3923 S 24 zu Nr. 25).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Diese gesetzliche Unterscheidung unterliegt nur der Prüfung, ob das allgemeine Willkürverbot als ein fundamentales Rechtsprinzip verletzt ist (vgl dazu BVerfGE 23, 98, 106 f; 78, 232, 248).
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

    Auszug aus BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts (BVerfGE 63, 255, 262; 75, 108, 175; 88, 5, 12; 90, 226, 239; 101, 54, 101; 103, 310, 318 ff; BSGE 76, 224, 227 ff = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4 mwN; BSG, Urteil vom 10. Juli 2003 - B 11 AL 63/02 R; BSG, Urteil vom 4. September 2003 - B 11 AL 9/03 R).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Mangelnde Verfügbarkeit eines Ausländers wegen Verschlossenheit des

  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 70/90

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Landwirtschaftliche Altershilfe

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Versicherungsfreiheit von Studienreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf -

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 63/02 R

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaftszeit - Wehrdienst - Italien -

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 120/97 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Andererseits sind die Eltern der Klägerin Angehörige iS des § 16 Abs. 5 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - [SGB X]), an dem sich die Auslegung des Begriffs des Angehörigen orientieren kann (vgl dazu in anderem Zusammenhang BSGE 91, 221 ff = SozR 4-4300 § 147 Nr. 1, jeweils RdNr 16).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Wie in Fällen eines ausdrücklichen Hilfsantrags, über den die Vorinstanz auf Grund ihrer Entscheidung nicht urteilen musste (BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 12; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 63; BSGE 91, 221 RdNr 5 = SozR 4-4300 § 147 Nr. 1), ist Gegenstand des nächstinstanzlichen Verfahrens, hier des Revisionsverfahrens, automatisch auch dieser Bescheid, der für die rechtliche Beurteilung des LSG keine Bedeutung besaß, für die Entscheidung des Senats auf Grund der vom LSG abweichenden Rechtsansicht aber Relevanz besitzen kann.
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Die mit dem Arbeitsförderungsrecht befassten Senate des BSG haben bislang in ständiger Rechtsprechung zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Vorgängervorschrift des § 147 Abs. 2 SGB III, entschieden, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die ohne jede Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit rein kalendermäßig abläuft (grundlegend BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3; s auch Urteil vom heutigen Tage - B 7 AL 88/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4031
BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R (https://dejure.org/2003,4031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe; Erreichbarkeit von arbeitssuchend Gemeldeten; Beweislast hinsichtlich der Erreichbarkeit; Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte eines Arbeitslosen; Objektive und subjektive Verfügbarkeit

  • Judicialis

    AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de

    AFG § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; AufenthAnO § 1
    Verfügbarkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 267
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Es könne auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. März 1993 (11 RAr 43/91, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) von einer durchgehenden Nichtverfügbarkeit des Klägers ausgegangen werden.

    Rechtlich folge dies aus der Entscheidung des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).

    Eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung auf der Basis des LSG-Urteils über die Trennung der einzelnen Zeiträume scheidet jedoch aus, weil nach der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) richtigerweise zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers annehmen durfte.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Selbst wenn man aber von einer Aussage des LSG ausginge, dass es nicht nachweisbar sei, ob alle für die Beurteilung der Erreichbarkeit maßgeblichen Fakten vorlagen, hätte das LSG, ausgehend von seiner Rechtsansicht, prüfen müssen, ob sich die Beweislast wegen der fehlenden Mitwirkung des Klägers nicht umkehrt (vgl grundlegend zur Beweislast BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; s auch BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und deshalb der Kläger so behandelt werden müsste, als wäre er nicht erreichbar gewesen.

    Dabei würde es weniger darauf ankommen, ob der Kläger seinen Mitwirkungspflichten bei dem für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid maßgeblichen Sachverhalt nicht nachgekommen ist (vgl: BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8), sondern vielmehr, ob eine Nichterweislichkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) nicht bereits deshalb zu seinen Lasten gehen muss, weil die Beweislage maßgebend auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Selbst wenn man aber von einer Aussage des LSG ausginge, dass es nicht nachweisbar sei, ob alle für die Beurteilung der Erreichbarkeit maßgeblichen Fakten vorlagen, hätte das LSG, ausgehend von seiner Rechtsansicht, prüfen müssen, ob sich die Beweislast wegen der fehlenden Mitwirkung des Klägers nicht umkehrt (vgl grundlegend zur Beweislast BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; s auch BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und deshalb der Kläger so behandelt werden müsste, als wäre er nicht erreichbar gewesen.

    Dabei würde es weniger darauf ankommen, ob der Kläger seinen Mitwirkungspflichten bei dem für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid maßgeblichen Sachverhalt nicht nachgekommen ist (vgl: BSGE 71, 256, 260 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8), sondern vielmehr, ob eine Nichterweislichkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) nicht bereits deshalb zu seinen Lasten gehen muss, weil die Beweislage maßgebend auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht.

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Denn das LSG hat lediglich einen Rechtsbegriff gebraucht, ohne dass deutlich wird, zu welchen damit verbundenen Tatfragen eine Aussage gemacht werden sollte (zu diesem Problem BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3 S 18).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Ob die Beklagte die Bewilligungen von Alg und Alhi für die noch streitigen Zeiträume gemäß §§ 45, 48 SGB X iVm § 330 Abs. 2 und 3 SGB III (wegen des Geltungszeitraumprinzips ist § 152 AFG nicht anwendbar, vgl nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 3 mwN) aufheben durfte, steht noch nicht fest.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Sollte allerdings das LSG zur Erkenntnis gelangen, dass der Kläger in den noch streitigen Zeiträumen entweder erreichbar war oder aber die fehlende Aufklärbarkeit nicht zu seinen Lasten geht, wird es gleichwohl noch zu prüfen haben, ob die Aufhebung der Alg- (§ 48 SGB X) bzw diejenige der Alhi-Bewilligung (§§ 45, 48 SGB X) mit einer anderen Begründung haltbar ist (vgl dazu BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Sollte allerdings das LSG zur Erkenntnis gelangen, dass der Kläger in den noch streitigen Zeiträumen entweder erreichbar war oder aber die fehlende Aufklärbarkeit nicht zu seinen Lasten geht, wird es gleichwohl noch zu prüfen haben, ob die Aufhebung der Alg- (§ 48 SGB X) bzw diejenige der Alhi-Bewilligung (§§ 45, 48 SGB X) mit einer anderen Begründung haltbar ist (vgl dazu BSGE 87, 8 ff = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 92/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
    Allerdings wird das LSG darüber nach der Zurückverweisung zu befinden haben, weil der Rechtsstreit damit in die ursprüngliche Situation zurückversetzt wird (vgl nur BSG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 92/02 R - mwN).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Ist dem Leistungsempfänger die Beweislast für eine Tatsache aufzuerlegen, ist er bei Unaufklärbarkeit so zu behandeln, als ob das entsprechende Tatbestandsmerkmal durchgehend nicht vorgelegen hat, ohne dass für eine Überprüfung noch Raum bleibt (vgl BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Wenn der Gesetzgeber den Arbeitslosen die Pflicht auferlegt, Eigenbemühungen nachzuweisen, lässt sich die getroffene Regelung mit der sog "Sphärentheorie" rechtfertigen (vgl dazu BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) .
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Die Verfügbarkeit (§ 103 AFG) des Klägers könnte zweifelhaft sein, soweit der Kläger sich als Pilot oder Co-Pilot nicht an seinem Wohnort aufgehalten hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) oder wegen des Besuchs von Lehrgängen nicht erreichbar war (dazu nur BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R - mwN, DBlR Nr. 4521 zu § 103 AFG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2024 - L 13 AS 395/21

    Keine Grundsicherung im Ausland

    Dabei geht die Nichterweisbarkeit der maßgeblichen Tatsachen (Dauer und Lage der Auslandsaufenthalte vorausschauend berechenbar) zu Lasten des Arbeitslosen, wenn die Beweislage maßgeblich auf der fehlenden Mitteilung der Auslandsaufenthalte beruht (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - juris Rn. 15 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme von Bewilligungsbescheiden -

    Dementsprechend hat das BSG bei der Prüfung der Erreichbarkeit eines Arbeitslosen entschieden, dass der fehlende Nachweis der hierfür maßgeblichen Tatsachen (nicht mehr nachvollziehbare Dauer und Lage von Auslandsaufenthalten) zu Lasten des Leistungsempfängers gehen kann, wenn die Beweislage maßgeblich auf dessen fehlender Mitteilung beruht (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Insofern wird der Rechtsstreit in seine ursprüngliche Situation zurückversetzt (vgl BSG vom 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 1 S 2 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit; Erreichbarkeit; unregelmäßige

    Mit den vom Senat für überzeugend gehaltenen Ausführungen des BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - in juris) geht der erkennende Senat hierbei davon aus, dass eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung der einzelnen Zeiträume ausscheidet, weil - auch nach der Entscheidung des BSG (Urteil vom 03. März 1993 - 11 RAr 43/91 - in: SozR3-4100 § 103 Nr. 9) - nur zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen und hier noch streitgegenständlich ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers ausgehen durfte.

    Da das BSG (Urteil vom 09. Dezember 2003 a. a. O.) eine durchgängige Ortsabwesenheit bei wiederkehrenden mehrtägigen, dem Arbeitsamt nicht bekannten Ortsabwesenheiten (fünf Auslandsaufenthalte des Klägers in dem dortigen Verfahren von 99 Tagen in einer Zeit von weniger als acht Monaten) bejaht hat, ist der Senat auch im vorliegenden Fall des hiesigen Klägers davon überzeugt, dass bei einer zugegebenen Abwesenheit von rund 8 Wochen in 8, 5 Monaten des Alg-Bezuges durch den Kläger eine durchgängige Ortsabwesenheit vorliegt.Schon die häufigen durch die Einträge im Reisepass belegten Abwesenheiten sowie die vom Kläger zugegebenen Zeiträume lassen den Schluss zu, dass der Kläger über den ganz überwiegenden gesamten (hier noch streitigen) Zeitraum hinweg unregelmäßig und deshalb für das zuständige Arbeitsamt nicht vorhersehbar und für mögliche Vermittlungsbemühungen einplanbar war, auch wegen der stets mit Kraftfahrzeugen zurückgelegten großen Entfernungen und der Reisedauer.

  • LSG Hamburg, 11.12.2008 - L 5 AL 47/05
    Stehe fest, dass der Arbeitslose wiederkehrend mehrtägig ortsabwesend sei, ohne dass die Tage künftiger Abwesenheit vorausschauend und berechenbar feststünden, werde das Vermittlungsgeschäft des Arbeitsamtes bezüglich dieses Arbeitslosen in ganz erheblichem Umfang beeinträchtigt und praktisch vereitelt, so dass der mit § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG verfolgte Zweck sich nicht erreichen lasse (vgl. BSG 3.3.1993 - 11 RAr 43/91, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 1).

    Auf weitere Ermittlungen kann bei dieser Sachlage nach der zitierten Rechtsprechung des BSG verzichtet werden, ohne dass es auf die Frage einer Beweislastumkehr ankommt (siehe dazu BSG 9.12.2003 - B 7 AL 56/02 R, SozR 4-4300 § 119 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 11 AL 72/08
    Insoweit ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat nach Prüfung anschließt (vgl. neben der bereits vom SG zitierten Entscheidung vom 3. März 1993 - 11 RAr 43/91 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 - noch die Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R = SozR 4-4300 § 119 Nr. 1, Rn 15), davon auszugehen, dass die Beklagte zu Recht angesichts der häufigen Abwesenheitszeiten des Klägers (in sieben Monaten 84 Tage) die dauernde Nichterreichbarkeit des Klägers annehmen konnte.

    Die Nichterweislichkeit dieser Umstände (Dauer und Lage der Aufenthalte in O. vorausschauend berechenbar) geht bereits deshalb zu Lasten des Klägers, weil die Beweislage insoweit maßgeblich auf der fehlenden Mitteilung der Abwesenheiten des Klägers beruht (vgl. hierzu erneut BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 a.a.O. Rn 17).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 154/14

    Beweislast des Hilfebedürftigen bei geltend gemachter Bedarfsgemeinschaft unter

    Zwar enthält weder das SGB II noch die Alg II-V eine dahingehende Vermutung, dies schließt gleichwohl nicht aus, dass die Nichtauf-klärbarkeit der Einkommenssituation ausnahmsweise nach den allgemeinen Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Leistungsberechtigten geht (vgl. Urteil vom 15. Juni 2016, Az.: B 4 AS 41/15 R, juris RN 31 f., unter Verweis auf: BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az.: B 7 AL 56/02, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2022 - L 13 AS 477/21
  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2023 - 5 K 452/23

    Arbeitslosengeld und infektionsschutzrechtliche Entschädigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2018 - L 13 AS 190/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2018 - L 13 AS 165/18
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 13 AS 1283/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2013 - L 13 AS 87/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2004 - L 15 AL 18/01
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Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5929
BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R (https://dejure.org/2003,5929)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R (https://dejure.org/2003,5929)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 54/02 R (https://dejure.org/2003,5929)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe - Mindestentgeltgarantie - Leistung nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften - Zuwendung aus sozialen Gründen - öffentliche Mittel - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Arbeitslosenhilfe wegen mangelnder Bedürftigkeit - Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe für Vorruheständler der Deutschen Bahn AG - Überbrückungsbeihilfe der Deutschen Bahn AG als privilegiertes Einkommen - Zahlung nach landes- bzw. bundesgesetzlichen ...

  • Judicialis

    SGB III § 194 Abs 3 Nr 5; ; AlhiV § 11 Satz 1 Nr 6

  • rechtsportal.de

    Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Alhi-Gewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R
    Schließlich seien auch die Voraussetzungen der "Alhi-Kompatibilität" gegeben, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 7. September 2000 (Hinweis auf BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) aufgestellt habe.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass es sich bei einer Zahlung, die unter Anrechnung der Alhi iS des § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III gewährt wird, um eine Leistung handeln muss, die dem Empfänger dem Grunde und der Höhe nach ohne Rücksicht auf einen Bezug von Alhi zusteht (vgl Senatsurteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 36/02 R -, SozR 4-4300 § 194 Nr. 2 RdNr 7, und Senatsurteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 72/99 R -, SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 6).

    Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass die Formulierung des § 11 Satz 1 Nr. 6 AlhiV aF deutlich macht, dass es sich um eine lediglich exemplarische und keinesfalls abschließende Aufzählung von aus sittlichen oder sozialen Gründen gewährten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln handelt (BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 9).

    Der Senat hat allerdings die Überbrückungsbeihilfe, die deutschen Zivilangestellten bei den alliierten Streitkräften nach dem Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) gezahlt wurde, als aus sozialen Gründen iS des § 11 Satz 1 Nr. 6 AlhiV gezahlt, qualifiziert (BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 9 ff).

    b) Die Überbrückungsbeihilfe nach dem Vorruhe TV ist aber auch nicht "Alhi-kompatibel" im Sinne der Entscheidung des Senats vom 7. September 2000 (BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 12).

    Im Falle der Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich (BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3) lagen die Verhältnisse hingegen grundsätzlich anders.

    Gerade deshalb fand bereits im Jahre 1971 die Redaktionsbesprechung (hierzu BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 7) zwischen den Vertretern der Gewerkschaften und des Bundes statt, in der - gleichsam konstitutiv und rechtlich zumindestens problematisch - beschlossen wurde, dass die Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich für die Zivilbeschäftigten bei alliierten Streitkräften keine Anrechnung auf das Alg oder die Alhi finden solle.

    Dies bestätigt, dass auch der Verordnungsgeber von einer besonderen Schutzbedürftigkeit gerade der Bezieher von Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich ausgegangen ist, die sich im Einzelnen auch historisch begründen lässt (BSG SozR 3-4220 § 11 Nr. 3).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 36/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Leistungen

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R
    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass es sich bei einer Zahlung, die unter Anrechnung der Alhi iS des § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III gewährt wird, um eine Leistung handeln muss, die dem Empfänger dem Grunde und der Höhe nach ohne Rücksicht auf einen Bezug von Alhi zusteht (vgl Senatsurteil vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 36/02 R -, SozR 4-4300 § 194 Nr. 2 RdNr 7, und Senatsurteil vom 7. September 2000 - B 7 AL 72/99 R -, SozR 3-4220 § 11 Nr. 3, S 6).

    Ein Tarifvertrag stellt aber, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 27. Mai 2003, SozR 4-4300 § 194 Nr. 2 RdNr 10), keine landes- oder bundesgesetzliche Vorschrift iS des § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III dar.

    In dieselbe Richtung weist auch die explizite Privilegierung der Überbrückungsbeihilfen nach den Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen iS des Art. 56 § 2b des Montanunionvertrags betroffen werden (MUV-Richtlinien, gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7a und 7b AlhiV 2002 bzw § 11 Satz 1 Nr. 8 AlhiV idF der Fünften Verordnung zur Änderung der AlhiV vom 25. September 1998, BGBl 1, 3112; hierzu s auch Urteil des Senats BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 2).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R
    Mit der Hinzufügung des einschränkenden Zusatzes "nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften" bezweckte der Gesetzgeber, Alhi nicht mehr gewähren zu müssen, soweit der Arbeitslose auf andere Weise, zB durch eine Nettolohngarantie seines früheren Arbeitgebers, gesichert ist (BT-Drucks 13/4941, S 240 zu Nr. 25).

    Genau diese Fallgestaltung einer Nettolohngarantie wollte - wie bereits oben angedeutet - schon § 138 Abs. 3 Nr. 4 AFG (die Vorgängervorschrift des § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III) regeln und ab 1. April 1997 durch die Änderung des Wortlauts des § 138 Abs. 3 Nr. 4 AFG klarstellen, dass eine Kostenbelastung des Bundes zu Gunsten eines Dritten verhindert werden solle, der seinerseits einen "Gesamtbetrag" für den Arbeitslosen garantiert hat (vgl hierzu BT-Drucks 13/4941, S 240 zu § 138).

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R
    Im vorliegenden Fall wurde die Überbrückungsbeihilfe zwar von einer privaten Arbeitgeberin auf vertraglicher Grundlage gewährt (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 11 AL 1/02 R -, SozR 3-4300 § 427 Nr. 2, S 10).
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 61/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Unterhaltsgeld - Ausübung einer die

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 54/02 R
    Nach § 7 Abs. 3 und 4 des Vorruhe TV, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Berufungsgerichts hinaus erstreckt und der mithin als Tarifvertrag gemäß § 162 SGG (ggf als Formularvertrag, vgl hierzu BSG Urteil vom 8. Februar 1996, 11 RAr 61/95, - unveröffentlicht -, mwN) in vollem Umfang der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, wird die Überbrückungsbeihilfe in Höhe von 85 vH des Nettomonatsentgelts geleistet, auch wenn eine Sperrzeit eintritt oder der Alg- bzw Alhi-Bezug beendet worden ist.
  • LSG Sachsen, 21.04.2008 - L 3 AL 34/05

    Beweislast über die Mitwirkung in einem Verfahren über einen Aufhebungs- und

    Zwischen den Beteiligten sei auch nicht streitig, dass dem Kläger für den streitigen Zeitraum keine Arbeitslosenhilfe zugestanden habe, da die Überbrückungsbeihilfe anzurechnen gewesen sei, wie das Bundessozialgericht in einem Parallelfall entschieden habe (Verweis auf das Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 54/02 R).

    Insofern hat das Bundessozialgericht durch Urteil vom 9. Dezember 2003 (B 7 AL 54/02 R - SozR4-4220 § 11 Nr. 1 = JURIS Dokument Rdnr. 18 ff.) bereits entschieden, dass es sich bei der tarifvertraglichen Überbrückungsbeihilfe der D. AG nicht um privilegiertes (und damit nicht zu berücksichtigendes) Einkommen nach § 194 Abs. 3 Nr. 5 SGB III a.F., § 11 Satz 1 Nr. 6 AlhiV handelt.

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