Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.07.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3389
BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92 (https://dejure.org/1992,3389)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1992 - 1 BvR 550/92 (https://dejure.org/1992,3389)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 (https://dejure.org/1992,3389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; RVO § 891a § 1232 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung bei Leistungen zwischen bei der Bundesmarine und der Handelsmarine Beschäftigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 1993, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör entspricht zwar die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör entspricht zwar die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Die Auslegung und Anwendung des § 891 a RVO und der einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Seemannskasse durch das Bundessozialgericht führt nicht zu Differenzierungen, die dem Gesetzgeber nicht erlaubt wären (vgl. BVerfGE 40, 65 [81]; 69, 188 [205]; 70, 230 [240]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen - wie hier - aus Gründen des materiellen und formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 69, 145 [148 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf rechtliches Gehör entspricht zwar die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]; 83, 24 [35]).
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Die Auslegung und Anwendung des § 891 a RVO und der einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Seemannskasse durch das Bundessozialgericht führt nicht zu Differenzierungen, die dem Gesetzgeber nicht erlaubt wären (vgl. BVerfGE 40, 65 [81]; 69, 188 [205]; 70, 230 [240]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Die Auslegung und Anwendung des § 891 a RVO und der einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Seemannskasse durch das Bundessozialgericht führt nicht zu Differenzierungen, die dem Gesetzgeber nicht erlaubt wären (vgl. BVerfGE 40, 65 [81]; 69, 188 [205]; 70, 230 [240]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1992 - 1 BvR 550/92
    Zwischen bei der Bundesmarine und der Handelsmarine Beschäftigen bestehen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, daß sie eine ungleiche Behandlung im Rahmen der Gewährung von Überbrückungsgeld auf Zeit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; st. Rspr.).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 20/00 R

    Fiktive Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen Reichsbahn - Anrechnung -

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 28. November 1991 (5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1) und das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluß vom 16. Juni 1992 (1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2) bereits entschieden hätten, sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die von den Mitgliedern der See-BG finanzierte Beklagte ihre Leistungen an die Zugehörigkeit zur See-BG knüpfe.

    Dieser Intention entspricht die in § 9 Abs. 2 iVm § 7 Nr. 1 SSmK vorgenommene Verknüpfung der Wartezeit für das Überbrückungsgeld mit bei der See-BG versicherten Seefahrtszeiten; die Leistungsgewährung wird damit von der Zugehörigkeit zu der Solidargemeinschaft abhängig gemacht, innerhalb der ein besonderer Schutz erfolgen soll und besondere Solidaritäts- und Verantwortlichkeitsbeziehungen bestehen (BVerfG Kammerbeschluß vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2; vgl auch BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 - zur Umlegung der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet auf die Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung).

    Bezogen auf die Eigenart des auf der Grundlage von § 891a RVO bzw § 143 SGB VII geregelten Sachverhalts ist es vielmehr - wie oben unter 2 a) dargelegt - sachgerecht und entspricht Sinn und Zweck und der Finanzierung des Überbrückungsgelds als einer von der Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der See-BG abhängigen Leistung (vgl auch BVerfG Kammerbeschluß vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2; BSG Urteil vom 28. November 1991 - 5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1 zur Nichtanrechnung von - ebenfalls nicht bei der See-BG versicherten - Seefahrtzeiten bei der Bundesmarine auf die Wartezeit für das Überbrückungsgeld), wenn auf die Wartezeit nur solche Zeiten angerechnet werden, die bei der See-BG versichert sind oder fiktiv hätten sein können.

  • BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R

    Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen

    Dieser Intention entspricht die in § 9 Abs. 2 iVm § 7 Nr. 1 SSmK vorgenommene Verknüpfung der Wartezeit für das Überbrückungsgeld mit bei der See-BG versicherten Seefahrtzeiten; die Leistungsgewährung wird damit von der Zugehörigkeit zu der Solidargemeinschaft abhängig gemacht, innerhalb der ein besonderer Schutz erfolgen soll und besondere Solidaritäts- und Verantwortlichkeitsbeziehungen bestehen (BVerfG Kammerbeschluß vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2; vgl auch BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 - zur Umlegung der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet auf die Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung).

    Bezogen auf die Eigenart des auf der Grundlage von § 891a RVO bzw § 143 SGB VII geregelten Sachverhalts ist es vielmehr - wie oben unter 3.3a) dargelegt - sachgerecht und entspricht Sinn und Zweck und der Finanzierung des Überbrückungsgelds als einer von der Zugehörigkeit zur Solidargemeinschaft der See-BG abhängigen Leistung (vgl auch BVerfG Kammerbeschluß vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2; BSG Urteil vom 28. November 1991 - 5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1 zur Nichtanrechnung von - ebenfalls nicht bei der See-BG versicherten - Seefahrtzeiten bei der Bundesmarine auf die Wartezeit für das Überbrückungsgeld), wenn auf die Wartezeit nur solche Zeiten angerechnet werden, die bei der Beklagten versichert sind.

  • BVerfG, 15.05.2004 - 1 BvR 1816/01

    Überleitung von in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenanwartschaften

    c) Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen für das Überbrückungsgeld nach der Satzung der Seemannskasse bereits festgestellt, es sei im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden, dass eine nach § 1232 Abs. 3 RVO nachversicherte Zeit der Dienstleistung bei der Bundesmarine bei der Wartezeit für Leistungen der Seemannskasse nicht berücksichtigt werden kann (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891 a RVO Nr. 2).
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 12/21 B

    Überbrückungsgeld nach der SeemKSa - Wartezeit - Fahrtzeiten auf Schiffen der

    Dass die besonderen Voraussetzungen für die Gewährung von Überbrückungsgeld mit höherrangigem Recht in Einklang stehen, hat das BSG bereits entschieden (BSG Urteil vom 28.11.1991 - 5 RJ 16/91 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 1 S 4; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Kammerbeschluss vom 16.6.1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2) .
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 38/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eines im Ausland lebenden Deutschen -

    Denn zwischen diesen Ländern bestehen, was die gegenseitige Anerkennung der sozialen Sicherungssysteme für die jeweiligen Staatsangehörigen anbelangt, Unterschiede von solcher Art und solchem Umfang, daß sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl hierzu BVerfGE 75, aaO; entsprechend BVerfG SozR 3-2200 § 891a Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3628
BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 2 BvL 14/92, 2 BvL 18/92, 2 BvL 15/92 (https://dejure.org/1992,3628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,3628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der Entscheidungen der Staatsanwaltsberufungsausschüsse

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der Entscheidungen der Staatsanwaltschaftberufungsausschüsse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterdienstgerichte - Staatsanwaltsberufungsausschüsse - Überprüfung der Entscheidungen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 95
  • SGb 1993, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Sie verfolgt den Zweck, den Beamten durch Zufügung eines Übels zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten anzuhalten oder ihn, wenn er für den geordneten Dienstbetrieb nicht mehr tragbar ist, aus dem Dienst zu entfernen (vgl. BVerfGE 32, 40 ; Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, vor §§ 63, 64 Rdnr. 2; Claussen/Janzen, Bundesdisziplinarordnung, 6. Aufl., 1990, Einleitung A Rdnr. 4).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
    Um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis" im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich auch dann, wenn ein solches noch nicht begründet ist, es sich aber um einen Anspruch mit einer dem Beamtenrecht zugeordneten Anspruchsgrundlage und einem unmittelbaren Bezug zum Beamtenverhältnis handelt wie etwa um einen Anspruch eines Bewerbers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwGE 26, 31 ; 50, 301 ; BVerwG, DVBl. 1982, S. 1195; VGH Bad.-Württ., ESVGH 24, 220 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 40 Rdnr. 30; Kopp, VwGO, § 40 Rdnr. 76).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen läge es vor zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 [69]; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95; Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 [90]; Beschluß vom 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 [310]; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 [94]; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09

    Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater

    Bejahendenfalls wäre die entsprechende landesrechtliche Norm mit Bundesrecht unvereinbar (mit der Folge der Nichtigkeit nach Art. 31 GG, vgl. BVerfGE 67, 1 ) sowie gemäß Art. 72 Abs. 1 GG nichtig (vgl. zu diesbezüglichen Feststellungen, BVerfGE 77, 288 ; 87, 95).

    Bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit eines formellen Landesgesetzes mit einem Bundesgesetz nach Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG fungiert neben dem entsprechenden Bundesgesetz auch das Grundgesetz als Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfGE 53, 100 ; 67, 1 ; 87, 95 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 100 Rn. 24 ; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 80 Rn. 95).

  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen - läge es vor - zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 ; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95: Degenhart, in: Sachs , Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in von Münch/Kunig , Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 ; Beschluß v. 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 ; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 ; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht