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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3
BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 1 ArbMDienstLG 4, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • fr-blog.com

    Regelsätze ALG-2 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung des Existenzminimums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV-Regelleistungen sind verfassungswidrig

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 10.02.2010)

    Hartz-IV-Urteil: Mehr Geld, weniger Geld oder Sachleistungen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    GG gewährt zusätzliche Sozialleistungen bis zur Neuregelung

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.02.2010)

    Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Nach dem Hartz-4-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Hartz IV Regelsätze verfassungswidirg

  • diewohnungseigentuemer.de (Pressemitteilung)

    Regelleistung nach SGB II verfassungswidrig!

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • Telepolis (Pressebericht, 09.02.2010)

    Berechnungssätze verfassungswidrig // Hartz-IV: Zurechtweisung für die Bundesregierung

  • spiegel.de PDF (Zusammenfassung)

    Einführung der Urteilsbegründung (Hans-Jürgen Papier)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Neuregelung der Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen Pflichtverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Regelleistung grundrechtswidrig - Antrag bei besonderem Bedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Regelsätze wider die Realität

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze verfassungskonform

  • 123recht.net (Pressemitteilung)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze für Umgangskosten

  • 123recht.net (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu wenig Regelleistung: Überprüfungsanträge jetzt stellen!

Besprechungen u.ä. (9)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende (Helga Spindler; info also 2/2010, S. 51-55)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Existenzminimum: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für so genannte "Hartz IV-Empfänger"

  • humanistische-union.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Freihändig geschätzt" (Jutta Roitsch-Wittkowsky)

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV und seine Folgen (Jessica Yalcin; Berliner AnwBl 5/2010, S. 179-181)

  • famrb.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialrechtliche Regelleistungen für minderjährige Kinder (Heinrich Schürmann; FamRB 2010, 119)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung und Existenzminimum eines Kindes - Was sagt das Bundesverfassungsgericht? (Dr. Hans-Günter Henneke)

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Was lange währt, muss nicht gut sein - Die Hartz-IV-Reform 2011 zu Regelbedarf und Kosten der Unterkunft (Dirk Hölzer)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen des BVerfG-Urteils zum Existenzminimum für das AsylbLG (Dr. Elke Tießler-Marenda; Asylmagazin 7-8/2010, S. 232-235)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrecht und Eingliederungshilfe - Ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen?

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • prewest.de PDF (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Senatsvorsitzender Papier: Einführung zur Urteilsverkündung in Sachen "Hartz IV"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 175
  • NJW 2010, 505
  • NVwZ 2010, 580 (Ls.)
  • NZS 2010, 270
  • FamRZ 2010, 429
  • DVBl 2010, 314
  • BB 2010, 500
  • DÖV 2010, 324
  • SGb 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (2357)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).

    Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Zudem stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 , jeweils m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 m.w.N.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Dies stellen nunmehr die mit Wirkung zum 1. August 2006 eingeführten § 3 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 4 SGB II klar, wonach die Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II "den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" decken und "eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe" und "weitergehende Leistungen ausgeschlossen" sind, entsprach aber auch vor der Einfügung dieser Vorschriften der herrschenden Meinung (vgl. BSGE 97, 242 m.w.N.).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - (BSGE 97, 242 ), können in atypischen Bedarfslagen, die eine Nähe zu den in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen, zusätzliche Leistungen nach § 73 SGB XII gewährt werden.

    Zur Deckung eines dauerhaften, besonderen Bedarfs ist die Gewährung eines Darlehens hingegen ungeeignet (vgl. auch BSGE 97, 242 ).

    Das Bundessozialgericht hat einen solchen Bedarf, der die Anwendung des § 73 SGB XII rechtfertigt, bislang nur für Kosten angenommen, die einem geschiedenen Elternteil zur Wahrnehmung seines Umgangsrechtes mit entfernt lebenden Kindern entstehen (vgl. BSGE 97, 242 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 45, 187 ; 82, 60 ; 113, 88 ; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ; näher unten Rn. 245).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Er ist nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, die menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern, wenn Menschen dies selbst nicht können (grundlegend BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 142, 353 ; dazu auch BTDrucks 17/6833, S. 2).

    a) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    b) Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 125, 175 ; stRspr).Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ) und geht selbst durch vermeintlich "unwürdiges" Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 ); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    c) Der Gesetzgeber verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Dass dem Gesetzgeber in der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse in soziokultureller Hinsicht ein weiterer Spielraum zukommt als in der Bewertung dessen, was Menschen zur Sicherung ihrer physischen Existenz benötigen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ), trägt der höheren Wandelbarkeit der soziokulturellen Lebensbedingungen Rechnung, relativiert aber nicht den einheitlichen Schutz.

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ).

    Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ).

    Eine Grenze findet dies in der Verpflichtung, jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

    Er bindet Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz im Grundsicherungsrecht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II an die Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 SGB II. Eine solche wirkliche Bedürftigkeit darf der Staat voraussetzen, bevor er selbst Leistungen zur Verfügung stellt, um die Existenz zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; oben Rn. 123).

    Aus dem Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG folgt, dass sich der verfassungsrechtlich in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als einheitliche Gewährleistung (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ) auch auf Mittel zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, der sich für die unterschiedlichen Bedarfe auch unterscheidet (vgl. BVerfGE 142, 353 m.w.N.; oben Rn. 121), doch ist eine Hierarchisierung der Bedarfe aufgrund der einheitlichen Gewährleistung nicht zulässig (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; oben Rn. 119).

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen ist im Übrigen bei Kostenentscheidungen zugunsten von klagenden Hilfebedürftigen angemessen zu berücksichtigen, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ).

  • SG Karlsruhe, 11.02.2021 - S 12 AS 213/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer

    Ein atypischer Mehrbedarf der streitbefangenen Art entsteht daher nur dann, wenn er so erheblich ist, dass durch die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen -einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerfG, 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u.a.).
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Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4257
BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R (https://dejure.org/2010,4257)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Vergütungsvereinbarung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensfehler; notwendige Beiladung des Heimträgers; Sozialhilfe; Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung; Übernahme der Heimkosten; Sachleistungsverschaffung; Schuldbeitritt; fehlende Feststellungen zum Inhalt d ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 103 SGG, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 75 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer stationären Einrichtung, Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung des Heimträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe in stationäre Einrichtung - Übernahme der Heimkosten - Sachleistungsverschaffung - Schuldbeitritt - fehlende Feststellungen zum Inhalt der ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe in einer stationären Einrichtung, Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R
    Der Sozialhilfeträger erklärt mit der Übernahme der Unterbringungskosten im Bewilligungsbescheid den Schuldbeitritt zur Zahlungsverpflichtung des Hilfebedürftigen gegenüber dem Heim; "Übernahme" bedeutet in diesem Zusammenhang Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Zu Recht ist allerdings das LSG davon ausgegangen, dass der Kläger einen Anspruch auf Übernahme nur solcher Kosten hat, die er selbst dem Heimträger schuldet (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Der Senat hat zu den Leistungen der stationären Hilfe in Einrichtungen bereits entschieden, dass diese als Sachleistung in Form einer besonderen Art der Sachleistungsverschaffung erbracht werden (BSGE 102, 1 ff RdNr 15 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) .

    Diese Konstruktion, die als Gewährleistungsverantwortungsmodell bezeichnet werden kann (vgl zu diesem Begriff Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, Vor §§ 84-87 RdNr 1, Stand Februar 2009) und nicht dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des § 70 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) an die Krankenkassen gleichzusetzen ist (BSGE 102, 1 ff RdNr 15 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) , entspricht nach wie vor dem normativen Leitbild.

    Erst der Schuldbeitritt führt zu einem unmittelbaren Zahlungsanspruch der Einrichtung gegen den Sozialhilfeträger (BSGE 102, 1 ff RdNr 25 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) ; andererseits hat der Hilfeempfänger gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Zahlung des Sozialhilfeträgers unmittelbar an die Einrichtung (BSG aaO) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R
    Wegen der Zurückverweisung der Sache zur Nachholung der Beiladung ist der Senat zudem gehindert, über im Zusammenhang mit einem möglichen Anspruch sich ergebende materiellrechtliche Fragen bindend zu entscheiden (§ 170 Abs. 5 SGG) , weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention) des Beizuladenden verletzt würde (BSGE 97, 242 ff RdNr 17 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Insofern ist der Senat gehindert, über den vorliegenden Rechtsstreit bindend für das LSG zu entscheiden (§ 170 Abs. 5 SGG) , weil anderenfalls das rechtliche Gehör (§ 62 SGG) des Beizuladenden verletzt würde (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - FEVS 61, 534 ff mwN) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Deshalb kommt auch keine Beiladung der Einrichtung nach § 75 Abs. 2 1. Alt SGG in Betracht (echte notwendige Beiladung; vgl BSG vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R - BSGE 102, 1 = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9, RdNr 13 f; BSG vom 23.8.2013 - B 8 SO 17/12 R - BSGE 114, 147 = SozR 4-3500 § 92a Nr. 1, RdNr 12; vgl BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R - juris RdNr 10) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Tatsächlich sind die Hilfebedarfsgruppen aber lediglich als Kalkulationsgrundlage für die vertraglich vereinbarten Maßnahmepauschalen von Bedeutung (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 20/08 R) und nicht für die Zuordnung einer Person zu einem Leistungstyp.
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Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R   

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BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R (https://dejure.org/2010,4528)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R (https://dejure.org/2010,4528)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 17/08 R (https://dejure.org/2010,4528)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen - Steuererstattung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Verfahrensfehler; notwendige Beiladung; Sozialhilfe; Überleitung von Ansprüchen; Steuererstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 2 Abs 1 BSHG, § 90 Abs 1 S 1 BSHG, § 24 Abs 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen - Steuererstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 2 Abs 1 BSHG, § 90 Abs 1 S 1 BSHG, § 24 Abs 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen - Steuererstattung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Überleitung von Ansprüchen aus einer Steuererstattung durch das Sozialamt; notwendige Beiladung des Trägers der Finanzverwaltung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen - Steuererstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - Überleitung von Ansprüchen - Steuererstattung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Überleitung von Ansprüchen aus einer Steuererstattung durch das Sozialamt; notwendige Beiladung des Trägers der Finanzverwaltung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Ein Fall einer von Amts wegen im Revisionsverfahren zu berücksichtigenden notwendigen Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 Alt 1 Sozialgerichtsgesetz ( vgl zuletzt nur BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 17/08 R - juris) ist vorliegend nicht gegeben, weil die gerichtliche Entscheidung gegenüber der Beklagten und gegenüber der ARGE nicht nur einheitlich ergehen kann.
  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 8 AS 223/14

    Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht1. Träger der Grundsicherung

    e) Eine Beiladung der Leistungsberechtigten ist anders als bei einer Überleitung (vgl. Urteil des BSG vom 02.2.2010, Az.: B 8 SO 17/08 R zu § 93 SGB XII) nicht erforderlich, weil durch den reinen Auskunftsanspruch keine berechtigten Interessen der Leistungsberechtigten i.S. § 75 SGG berührt werden.
  • LSG Bayern, 23.10.2014 - L 8 SO 212/12

    1. Weiterentwicklung der Rechtsprechung (Urteil vom 28.01.2014, L 8 SO 21/12).2.

    Eine Beiladung der LB ist anders als bei der Überleitung nach § 93 SGB XII (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.02.2010, Az.: B 8 SO 17/08 R) nicht erforderlich, weil keine berechtigten Interessen der LB i.S. § 75 SGG durch den reinen Auskunftsanspruch berührt werden.

    Einer Anhörung der LB selbst bedurfte es - anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R - Rn. 13) - nicht, weil deren Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können (vgl. LSG NRW a.a.O. Rn 36 nach juris;, Urt. LSG NRW v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 22).

  • LSG Bayern, 28.01.2014 - L 8 SO 21/12

    Sozialhilferecht: Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Geltendmachung eines

    Eine Beiladung der LB ist anders als bei der Überleitung nach § 93 SGB XII (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 02.02.2010, Az.: B 8 SO 17/08 R ) nicht erforderlich, weil keine berechtigten Interessen der LB i.S. § 75 SGG durch den reinen Auskunftsanspruch berührt werden.

    Einer Anhörung der Hilfeempfängerin selbst bedurfte es - anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R - Rn. 13) - nicht, weil deren Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können (vgl. LSG NRW a.a.O..Rn 36 nach juris;, Urt. LSG NRW v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 22).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Es ist bereits geklärt, dass der Erlass einer Überleitungsanzeige im Ermessen der Behörde liegt (vgl insbesondere: BVerwGE 34, 219, 225; 92, 281, 287; darüber hinaus Senatsurteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 17/08 R - juris RdNr 13) , dass also die Behörde nicht von der Notwendigkeit enthoben ist, ihr Entschließungs- und Auswahlermessen (Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 93 RdNr 33, Stand August 2009) auszuüben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 9 SO 212/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur

    Einer Anhörung des Hilfeempfängers selbst bedurfte es - anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R - Rn. 13) - nicht, weil dessen Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können (vgl. LSG NRW, Urt. v. 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 -, juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Denn anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) können die Rechte des Hilfeempfängers bei einem Auskunftsersuchen wie dem Vorliegenden von vornherein nicht betroffen sein (so bereits Urteil des Senats vom 07.05.2012 - L 20 SO 32/12 R Rn. 22 sowie LSG NRW, Urteil vom 16.05.2013 - L 9 SO 212/12 Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 4268/11

    Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Die Überleitungsanzeige ist ein Verwaltungsakt i.S. des § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), der den Übergang des Anspruchs vom bisherigen Gläubiger auf den Sozialhilfeträger bewirkt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 17/08 R - juris - Armbruster in jurisPK-SGB XII, § 93 Rdnr. 127; Münder in LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 93 Rdnr. 45; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 93 Rdnr. 22, Weber in Beck´scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 93 SGB XII Rdnr. 43; vgl. ferner § 93 Abs. 3 SGB XII).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Einer Anhörung des Leistungsempfängers selbst bedurfte es insoweit - anders als bei einer Überleitungsanzeige nach § 93 SGB XII (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 17/08 R Rn. 13) - nicht, weil dessen Rechte durch das reine Auskunftsersuchen von vornherein nicht betroffen sein können.
  • LSG Bayern, 11.10.2013 - L 8 SO 105/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter und bei Behinderung: Überleitung von

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass der Erlass einer Überleitungsanzeige im Ermessen der Behörde liegt (vgl. insbesondere: BVerwGE 34, 219, 225; 92, 281, 287; darüber hinaus Urteil des BSG vom 2.2.2010 - B 8 SO 17/08 R), dass also die Behörde nicht von der Notwendigkeit enthoben ist, ihr Entschließungs- und Auswahlermessen (Falterbaum in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 93 RdNr 33, Stand August 2009) auszuüben.
  • BSG, 15.05.2019 - B 8 SO 67/18 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 119/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 SO 20/20

    Anspruch auf Leistungen für Betreuungskosten in einer Wohngemeinschaft für

  • BSG, 09.03.2015 - B 8 SO 89/14 B

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 8 SO 274/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 15/08

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 KR 61/18 B

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1229/10
  • BSG, 29.01.2018 - B 4 KG 2/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • SG München, 24.04.2015 - S 22 SO 336/13

    Überleitung des Pflichtteilanspruchs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 4 KR 390/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2018 - L 8 SO 87/17
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Rechtsprechung
   BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R   

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https://dejure.org/2010,5270
BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
BSG, Entscheidung vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 R (https://dejure.org/2010,5270)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • openjur.de

    Sozialhilfe; Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 SGB 10, § 291 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 44 SGB 1, BSHG
    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108 Abs 2 SGB 10, § 291 S 1 BGB vom 02.01.2002, § 44 SGB 1, BSHG
    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; Verzinsung

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger - kein Anspruch auf Prozesszinsen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger; Verzinsung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    § 44 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) sieht nur eine Verzinsung von Sozialleistungen vor und kann auf das Verhältnis der Sozialleistungsträger untereinander nicht entsprechend angewandt werden (BSGE 49, 227, 229 = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 9; vgl auch Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 44 RdNr 11) .

    Es entspricht der (vom LSG in Bezug genommenen) ständigen Rechtsprechung des BSG im Bereich der Sozialversicherung, dass für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander Prozesszinsen nicht zu erstatten sind, weil es dafür an einer ausdrücklichen sozialrechtlichen Anspruchsgrundlage und mangels planwidriger Regelungslücke auch an den Voraussetzungen für eine Analogie fehlt (BSGE 49, 227, 229 mwN = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 10; BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 RdNr 29 ff) .

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Wie der Senat (einen Monat nach Zustellung des Berufungsurteils) bereits entschieden hat (BSGE 102, 10 ff RdNr 15 bis 17 mwN = SozR 4-2500 § 264 Nr. 2) , kommt auch die analoge Anwendung des § 291 BGB nicht in Betracht.
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Es entspricht der (vom LSG in Bezug genommenen) ständigen Rechtsprechung des BSG im Bereich der Sozialversicherung, dass für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander Prozesszinsen nicht zu erstatten sind, weil es dafür an einer ausdrücklichen sozialrechtlichen Anspruchsgrundlage und mangels planwidriger Regelungslücke auch an den Voraussetzungen für eine Analogie fehlt (BSGE 49, 227, 229 mwN = SozR 1200 § 44 Nr. 2 S 10; BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 RdNr 29 ff) .
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    § 108 Abs. 2 SGB X, wonach ein Erstattungsanspruch der Träger der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe von anderen Leistungsträgern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auf Antrag mit 4 vH zu verzinsen ist, scheidet als Anspruchsgrundlage im Verhältnis gleichgeordneter Träger und damit auch im Verhältnis der Träger der Sozialhilfe untereinander aus (BVerwGE 114, 61, 63; von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 108 RdNr 4; BT-Drucks 13/3904 S 48 zu Art. 2a) .
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
    Mit seiner Entscheidung hat der Senat die entgegenstehende Rechtsprechung des BVerwG nicht fortgesetzt, das Trägern der Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Erstattungsstreitigkeiten untereinander Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zugebilligt hatte (vgl BVerwGE 111, 213, 219 = Buchholz 436.0 § 103 BSHG Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    § 108 Abs. 2 SGB X scheidet als Anspruchsgrundlage im Verhältnis gleich geordneter Träger und damit auch im Verhältnis der kommunalen Träger untereinander aus (BSG Urteil vom 2.2.2010 - B 8 SO 22/08 R - juris RdNr 8 mwN) .
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Daran hält der Senat fest, auch wenn das Bundessozialgericht für den Bereich des sozialgerichtlichen Verfahrens die Gewährung von Prozesszinsen bei Erstattungsansprüchen zwischen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsträgern ablehnt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 22/08 - juris Rn. 8 m.w.N.; ferner BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64 - BSGE 22, 150 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 20 SO 476/12

    Streit um die Erstattung von Aufwendungen eines Jugendhilfeträgers für die

    Dies gilt auch im Bereich der Sozialhilfe; sozialhilferechtliche Sonderregelungen gibt es weder auf bundesrechtlicher noch auf landesrechtlicher Ebene (vgl. BSG, Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R Rn. 16 und vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 9; siehe auch bereits Urteile vom 16.12.1964 - 12 RJ 526/64 Rn. 15, sowie vom 18.12.1979 - 2 RU 3/79 Rn. 15; vgl. auch Roller in von Wulffen, a.a.O., § 108 Rn. 12; Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 87. EL 9/2015, § 108 Rn. 5; Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 108 SGB X Rn. 47).

    Denn Zinsschuldner können nur "andere Leistungsträger" als die in § 108 Abs. 2 SGB X genannten Leistungsträger sein (vgl. BSG, Urteile vom 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R Rn. 17 und vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 8; vgl. auch Roller, a.a.O., § 108 Rn. 7; Kater, a.a.O., § 108 Rn. 5; Burkiczak, a.a.O., § 108 Rn. 30; vgl. auch BT-Drucksache 13/3904 S. 48).

    Dies gilt umso mehr im Verhältnis zweier Träger der vollziehenden Gewalt untereinander (BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R Rn. 10).

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