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   BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R   

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https://dejure.org/2010,2731
BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R (https://dejure.org/2010,2731)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R (https://dejure.org/2010,2731)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2010 - B 4 AS 70/09 R (https://dejure.org/2010,2731)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich gesicherter, abgezinster Forderungsanspruch aus Grundstücksüberlassungsvertrag - Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückerstattung - Untersuchungsmaxime - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; Verwertbarkeit eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruch aus Grundstücksüberlassungsvertrag und einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückerstattung; Untersuc ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 3 SGB 2, § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2, § 12 Abs 4 SGB 2, § 41 Abs 1 S 4 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verwertbarkeit eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruch aus Grundstücksüberlassungsvertrag und einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückerstattung - Untersuchungsmaxime - ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruchs aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag als Einkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verwertbarkeit eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruch aus Grundstücksüberlassungsvertrag und einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückerstattung - Untersuchungsmaxime - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verwertbarkeit eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruch aus Grundstücksüberlassungsvertrag und einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückerstattung - Untersuchungsmaxime - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung eines dinglich gesicherten, abgezinsten Forderungsanspruchs aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2010, 593
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Da maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sind, die nicht schon durch die ausdrücklichen gesetzlichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden, setzt die Härteregelung solche Umstände voraus, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl zB BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R, BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, jeweils RdNr 31; BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14, jeweils RdNr 20).

    Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG an, der bereits mehrfach entschieden hat, dass die Privilegierung des für die Altersvorsorge bestimmten Vermögens eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Befreiten gegenüber sonstigen Sicherungsformen von Personen, die mit der von ihnen ausgeübten Tätigkeit niemals der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlagen, wegen der unterschiedlichen Ausgangssituationen beider Gruppen keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung iS des Art. 3 Abs. 1 GG darstellt (BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14 - RdNr 18; BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, jeweils RdNr 23) .

    Unter Bezug hierauf hat der 14. Senat des BSG betont, dass bei langjährig Selbstständigen eine Pflicht zur Verwertung von Vermögen (Lebensversicherungen) ausscheiden könne, wenn im Einzelfall eine Kumulation von Härtegesichtspunkten gegeben sei (BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 ff RdNr 23, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Anders als nach der Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II ist für die Nichtberücksichtigung von Vermögen aus Härtefallgründen ein Ausschluss der Verwertbarkeit nicht erforderlich, weil eine solche Auslegung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Auffangfunktion der Härteklausel für atypische Fälle gerade wieder aufheben würde (BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14, jeweils RdNr 24) .

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Dieser aktuelle Verkaufspreis ist dem Substanzwert gegenüberzustellen (vgl BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/08 R, BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8; Mecke in Eicher/Spellbrink, 2. Aufl 2008, § 12 RdNr 84) .

    Da maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sind, die nicht schon durch die ausdrücklichen gesetzlichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden, setzt die Härteregelung solche Umstände voraus, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl zB BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R, BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, jeweils RdNr 31; BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14, jeweils RdNr 20).

    Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG an, der bereits mehrfach entschieden hat, dass die Privilegierung des für die Altersvorsorge bestimmten Vermögens eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Befreiten gegenüber sonstigen Sicherungsformen von Personen, die mit der von ihnen ausgeübten Tätigkeit niemals der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlagen, wegen der unterschiedlichen Ausgangssituationen beider Gruppen keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung iS des Art. 3 Abs. 1 GG darstellt (BSG Urteil vom 7.5.2009 - B 14 AS 35/08 R - BSGE 103, 146 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 14 - RdNr 18; BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, jeweils RdNr 23) .

    Es kann dahinstehen, welche Verlustgrenze im Einzelnen zur offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit führt (vgl hierzu BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R - BSGE 100, 196 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8, jeweils RdNr 38), weil der konkrete Wertverlust wegen fehlender Feststellungen des LSG zur Höhe der eingezahlten Beiträge (noch) nicht feststeht.

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen und belastet werden können (BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, jeweils RdNr 28; Hänlein in Gagel, SGB II/SGB III, § 12 SGB II RdNr 28 Stand April 2010; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 12 RdNr 31) .

    Ob und zu welchen Konditionen der Kläger durch Belastung der Forderung im streitigen Zeitraum ein (zunächst) zins- und tilgungsfreies Darlehen erhalten konnte (zum erforderlichen Ausschluss der Zins- und Tilgungszahlung vgl BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, jeweils RdNr 28), bedarf gleichfalls näherer Sachaufklärung.

    Zum Verhältnis der Verwertung durch Verkauf und Belastung gilt, dass der Hilfebedürftige nur zwischen den Verwertungsarten wählen kann, die den Hilfebedarf in gleicher Weise decken (vgl BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - BSGE 98, 243 ff = SozR 4-4200 § 12 Nr. 4, jeweils RdNr 28) .

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Im Rahmen des Härtefalls ist vielmehr lediglich entsprechend der früheren Rechtsprechung des BSG zum Recht der Arbeitslosenhilfe darauf abzustellen, ob der Hilfebedürftige das Vermögen nach Eintritt in den Ruhestand zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich verwenden will und eine dieser Bestimmung entsprechende Vermögensdisposition getroffen hat (BSG aaO, RdNr 25; so bereits BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - RdNr 36; vgl auch BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2; Spellbrink, ZfS 2000, 193, 201 ff) .
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Im Rahmen des Härtefalls ist vielmehr lediglich entsprechend der früheren Rechtsprechung des BSG zum Recht der Arbeitslosenhilfe darauf abzustellen, ob der Hilfebedürftige das Vermögen nach Eintritt in den Ruhestand zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich verwenden will und eine dieser Bestimmung entsprechende Vermögensdisposition getroffen hat (BSG aaO, RdNr 25; so bereits BSG Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 56/06 R - RdNr 36; vgl auch BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2; Spellbrink, ZfS 2000, 193, 201 ff) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    § 62 SGG verpflichtet das Gericht aber nicht generell, seine Rechtsauffassung zum Prozessstoff vorab mitzuteilen oder bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage bereits die endgültige Beweiswürdigung darzulegen (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3 mwN) .
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligen durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660, 661) .
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Die Feststellungen des LSG zur Verwertbarkeit sind auch unter Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) zustande gekommen, weil es zur Klärung der Frage, ob und ggf mit welchem Gegenwert der Kläger die Verwertungsmöglichkeiten der Veräußerung und Beleihung perspektivisch innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Antragstellung hätte realisieren können, nicht von den Ermittlungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen (BSGE 30, 192, 205; BSG Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 16 RdNr 26) .
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Mit der Erteilung dieses Bescheides endet der Zeitraum, für den der ablehnende Bescheid vom 8.10.2007 Wirkung entfalten konnte (BSG Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R, RdNr 13) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 5/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R
    Hiergegen wendet sich der Kläger zu Recht mit der (nunmehr) kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 5/09 R, RdNr 10) .
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98

    Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 7/87
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BGH, 21.04.1988 - IX ZR 191/87

    Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs vor Rechtskraft des Urteils

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Für diese Prognose ist auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen; eine Festlegung für darüber hinausgehende Zeiträume ist demgegenüber nicht erforderlich und wegen der Unsicherheiten, die mit einer langfristigen Prognose verbunden sind, auch nicht geboten (stRspr: BSG vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6, RdNr 15; BSG vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12 RdNr 23; BSG vom 6.5.2010 - B 14 AS 2/09 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 15 RdNr 19; BSG vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 16) .
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Bei Vermögen in Form von Bar- bzw Buchgeld entspricht der Verkehrswert dem Nennwert (Verkehrswert entspricht Geldbetrag, vgl nur Lange in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 12 RdNr 123) , weshalb im Fall eines Girokontoguthabens dessen Höhe ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und seine Entwicklung festzustellen ist (vgl BSG vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - RdNr 27) .
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Die Beklagte leistete bereits vorläufig Krg und kann deshalb nicht erneut zur Leistung verurteilt werden (BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 1, RdNr 13; BSG Urteil vom 28.2.2013 - B 8 SO 4/12 R - Juris RdNr 9; BSG Urteil vom 30.8.2010 - B 4 AS 70/09 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 4 AS 5/09 R - Juris RdNr 10) ; es bedarf lediglich der Feststellung (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) , dass die Beklagte die Leistungen nicht nur vorläufig zu Recht erbrachte.
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