Rechtsprechung
OVG Saarland, 24.06.1998 - 2 V 13/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Summarische Würdigung der Sach- und Rechtslage; Antragsverfahren; Sachverhaltsaufklärung; Planerische Festsetzungen; Satzungsgeber; Darlegung des Zulassungsgrundes; Zulässige Zahl der Vollgeschosse; Bebauungsplan; Drittschützende Würdigung; Nachbarliche Ansprüche auf ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 28.05.1998 - 2 F 81/91
- OVG Saarland, 24.06.1998 - 2 V 13/98
Papierfundstellen
- SKZ 1998, 248
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (…vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; s. auch SaarlOVG vom 24.6.1998 Az. 2 V 13/98). - OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05
Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus
- vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2004 - 1 W 3/04 -, juris, vom 24.6.1998 - 2 V 13/98 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 10, vom 23.6.1995 - 2 W 21/95 -, vom 22.2.1995 - 2 W 6/95 -, SKZ 1995, 253, Leitsatz Nr. 20 (jeweils Vollgeschosszahl), vom 3.2.1992 - 2 W 35/91 -, BauR 1992, 489, vom 10.2.1992 - 2 W 38/91 -, SKZ 1992, 242, Leitsatz Nr. 9, und vom 19.1.1983 - 2 W 2044/82 -, SKZ 1983, 245, Leitsatz Nr. 9 -. - VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.184
Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren …
Schließlich erlaubt auch nicht der für den Bereich des Baugrundstücks im Bebauungsplan verwendete planungsrechtlich nicht aussagekräftige Begriff "Bungalowsiedlung" den hinreichend zuverlässigen Schluss, dass hierfür nicht (nur) städtebauliche Erwägungen, sondern Vorstellungen über die Gewährung von bauplanungsrechtlichem Nachbarschutz maßgebend waren (vgl. OVG Saarl, B.v. 24.6.1989 - 2 V 13/98 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Nachbarrechtstreit
Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (…vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; s. auch SaarlOVG vom 24.6.1998 Az. 2 V 13/98). - VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.85
Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren …
Schließlich erlaubt auch nicht der für den Bereich des Baugrundstücks im Bebauungsplan verwendete planungsrechtlich nicht aussagekräftige Begriff "Bungalowsiedlung" den hinreichend zuverlässigen Schluss, dass hierfür nicht (nur) städtebauliche Erwägungen, sondern Vorstellungen über die Gewährung von bauplanungsrechtlichem Nachbarschutz maßgebend waren (vgl. OVG Saarl, B.v. 24.6.1989 - 2 V 13/98 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.185
Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren …
Schließlich erlaubt auch nicht der für den Bereich des Baugrundstücks im Bebauungsplan verwendete planungsrechtlich nicht aussagekräftige Begriff "Bungalowsiedlung" den hinreichend zuverlässigen Schluss, dass hierfür nicht (nur) städtebauliche Erwägungen, sondern Vorstellungen über die Gewährung von bauplanungsrechtlichem Nachbarschutz maßgebend waren (vgl. OVG Saarl, B.v. 24.6.1989 - 2 V 13/98 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.86
Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren …
Schließlich erlaubt auch nicht der für den Bereich des Baugrundstücks im Bebauungsplan verwendete planungsrechtlich nicht aussagekräftige Begriff "Bungalowsiedlung" den hinreichend zuverlässigen Schluss, dass hierfür nicht (nur) städtebauliche Erwägungen, sondern Vorstellungen über die Gewährung von bauplanungsrechtlichem Nachbarschutz maßgebend waren (vgl. OVG Saarl, B.v. 24.6.1989 - 2 V 13/98 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284
Nachbarrechtstreit
Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (…vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.;… BayVGH vom 26.7.2011 a.a.O.; siehe auch SaarlOVG vom 24.6.1998 Az. 2 V 13/98). - VGH Hessen, 14.11.2001 - 9 TZ 2433/01 Dabei ist weitergehend zu berücksichtigen, dass in dem lediglich auf die summarische Würdigung der Sach- und Rechtslage ausgerichteten Antragsverfahren nach den §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 - entsprechend - VwGO ein Verwaltungsgericht nicht gehalten ist, eine umfassende Sachverhaltsaufklärung zu betreiben (vgl. zur Sachaufklärungspflicht in Eilverfahren OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 13 B 1891/99 -, NVwZ 2000, 704; OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 2 V 13/98 -).
Rechtsprechung
OVG Saarland, 25.06.1998 - 2 W 3/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Rechtsschutzinteresse bei Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Präklusion von Einwendungen gegen nachbarliche Baugenehmigung; Anforderungen an den Begriff der "gewichtigen Zweifel" im Baurecht; Drittschützende Wirkung von Bestimmungen im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.03.1998 - 2 F 67/97
- OVG Saarland, 25.06.1998 - 2 W 3/98
Papierfundstellen
- SKZ 1998, 248
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93
Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Saarland, 03.02.1992 - 2 W 35/91
Prüfungsmaßstab bei Eilverfahren gegen Wohnbauvorhaben
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- OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07
Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens
Der vorliegende Fall ist auch mit dem der von dem Antragsteller in der Beschwerdebegründung genannten Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172; siehe zur nachbarschützenden Wirkung einer Festsetzung von privaten Grünflächen mit Ausgleichs- und Erholungsfunktion im Umfeld ausgedehnter Wohnblöcke Beschluss vom 25.6.1998 - 2 W 3/98 -, BRS 60 Nr. 19) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zwingend vergleichbar.