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   OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 45/96   

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https://dejure.org/1996,10370
OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 45/96 (https://dejure.org/1996,10370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.1996 - 1 U 45/96 (https://dejure.org/1996,10370)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - 1 U 45/96 (https://dejure.org/1996,10370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • SP 1997, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Trier, 18.05.2007 - 32 C 118/07
    Bleibt das zweifelhaft, dann kann der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis nur abrechnen, soweit dieser Weg der Schadensbeseitigung im Endergebnis nicht teurer ist als die Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert Folglich kann der Geschädigte auch im Rahmen der sog. "130 % - Grenze" seinen Unfallschaden auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn er sein Integritätsinteresse außer durch Vornahme einer fachgerechten Reparatur dadurch nachweist, dass er sein Fahrzeug anschließend zumindest eine Zeit lang behält und weiterbenutzt (so auch; OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 104; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13, 14).

    Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darüber, dass ein Integritätsinteresse des Geschädigten entfallt, wenn er sein Fahrzeug unmittelbar nach der fachgerechten Instandsetzung verkauft ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904 [OLG Düsseldorf 12.02.1996 - 1 U 28/95] ; SP 1997, 103, 105; LG Coburg SP 1997, 286, 287; LG Karlsruhe SP 1998, 13), in Zahlung gibt ( OLG Düsseldorf VersR 1996, 904; LG Karlsruhe SP 1998, 13) oder abgemeldet nicht weiterbenutzt ( OLG Hamm NZV 1999, 297).

    Dies ist jedoch vorliegend unstreitig nicht der Fall Unstreitig ist vielmehr, dass der Kläger als Geschädigter sein Fahrzeug bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2007 - vom Unfalltag an - 4 Monate und 11 Tage weiterbenutzt hat Außerdem wären im Bestreitensfall an die Beweisführung bzgl. des Weiterbenutzungswillen des Geschädigten keine allzu hohen Anforderungen zu stellen ( OLG Hamm ZfS 1995, 415; OLG Düsseldorf SP 1997, 103, 105).

    In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 16. Dezember 1996 (SP 1997, 103 ff.) entschiedenen Fall hatte der Geschädigte zunächst die Absicht, den Wagen nach durchgeführter Reparatur seiner kranken Mutter zu schenken.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2003 - 1 U 140/02

    Unfallschadensregulierung - Integritätszuschlag trotz Fahrzeugverkaufs?

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine Abrechnung im Toleranzbereich von 130 % nur dann gestattet, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug mit dem Ziel hat reparieren lassen, es zumindest eine zeitlang weiter zu benutzen (vgl. Urteil vom 12.02.1996, 1 U 28/95, NZV 1996, 279 = VersR 1996, 904; Urteil vom 16.12.1996, 1 U 45/96, SP 1997, 103; Urteil vom 30.03.1998, 1 U 124/97, SP 1998, 390).
  • AG Marl, 25.03.2010 - 3 C 554/09

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall durch den Haftpflichtversicherer bzw. die

    Dem stimmt der BGH zumindest dann zu, wenn der Geschädigte eine eigene Werkstatt unterhält und in der für die Reparatur aufgewandten Zeit ein anderer Auftrag hätte erledigt werden können (so ebenfalls OLG Düsseldorf in SP 1997, S. 103 m.w.N.).
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