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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,3097
OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08.OVG (https://dejure.org/2009,3097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.2009 - 10 B 11145/08.OVG (https://dejure.org/2009,3097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 10 B 11145/08.OVG (https://dejure.org/2009,3097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, § 28 Abs 5 FeV, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91
    Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des Wohnsitzerfordernisses

  • verkehrslexikon.de

    Nichtanerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins mit deutschem Wohnsitzeintrag ohne Entzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis; Rechtliche Ausgestaltung der Nichtanerkennungsbefugnis einer Fahrerlaubnis im Fall der offenbaren Verletzung des Wohnsitzerfordernisses

  • blutalkohol PDF, S. 441
  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG Art. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 1; ; FeV § ... 28; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2; ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3; ; FeV § 28 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht: EU-Fahrerlaubnis; EuGH-Urteile vom 26. Juni 2008 - C 329/07 (Wiedemann); C 343/06 (Funk); Nichtanerkennungsbefugnis; Verletzung des Wohnsitzerfordernisses; Unwirksamkeit im Inland kraft Gesetzes; Ersterteilung; ohne vorherige Entziehung im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2009, 396
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Nach der - auch vom Senat vertretenen (vgl. OLG Koblenz 2 Ws 206/10 v. 21.12.2010) - überwiegenden Auffassung der Obergerichte (vgl. OVG Koblenz SVR 2009, 396; BayrVGH, Beschl. 11 Cs 08.832 v. 11.08.2008 - juris Rdnr. 21; OLG Oldenburg aaO.; OLG Celle NStZ-RR 2009, 110) wie auch des Schrifttums (vgl. Janker, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 2010, § 21 Rdnr. 6a; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 21 Rdnr. 2a) entfaltet die ausländische Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf.
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752

    Vorlagefrage an den EuGH zur europarechtskonformen Auslegung des § 28 FeV

    So geht das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 23. Januar 2009 (Az. 10 B 11145/08, Blutalkohol 46, 352) davon aus, dass der Aufnahmemitgliedstaat im Fall einer offenbaren Verletzung des Wohnsitzerfordernisses nach dem Gemeinschaftsrecht berechtigt ist, die ausländische EU-Fahrerlaubnis (für sein Hoheitsgebiet) nicht anzuerkennen, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Betreffenden im Inland zuvor eine Fahrerlaubnis entzogen worden war.
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist es nicht erlaubt, die Fahrberechtigung, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, allein deshalb nicht anzuerkennen, weil auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte, ohne dass zuvor im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaates eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist (a. A.: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.01.2009 - 10 B 11145/08 -).

    Der gegenteiligen Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dessen Beschluss vom 23. Januar 2009 (- 10 B 11145/08 -, juris) folgt der beschließende Senat hingegen nicht.

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