Rechtsprechung
BGH, 21.09.2010 - VI ZR 265/09 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StVG, § 18 StVG
Verkehrsunfallhaftung: Unfall "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeuges bei Motorradunfall anlässlich eines Ausweichmanövers - rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StVG, § 18 StVG
Verkehrsunfallhaftung: Unfall "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeuges bei Motorradunfall anlässlich eines Ausweichmanövers - verkehrslexikon.de
Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei einem Motorradunfall anlässlich eines Ausweichmanövers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Halterhaftung bei einer mittelbaren Verursachung durch ein anderes Fahrzeug i.R.d. Ersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht eines verunglückten Polizeibeamten
- rewis.io
Verkehrsunfallhaftung: Unfall "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeuges bei Motorradunfall anlässlich eines Ausweichmanövers
- ra.de
- rewis.io
Verkehrsunfallhaftung: Unfall "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeuges bei Motorradunfall anlässlich eines Ausweichmanövers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
Haftungsverteilung beim Sturz eines ein Überholmanöver einleitenden Motrorrades - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Unfall ohne Berührung zwischen den beteiligten Fahrzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- SVR 2010, 466
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 14/16
Nichtberührungsunfall im Begegnungsverkehr: Geschädigter muss unfallursächliche …
Somit genüge es für die Annahme des Merkmals "bei Betrieb" grundsätzlich auch, wenn der Unfall sich infolge einer Abwehr- oder Ausweichreaktion der verunfallten Person ereigne, auch wenn diese zwar objektiv nicht erforderlich gewesen sei, jedoch im Zusammenhang des konkreten Verkehrsgeschehens subjektiv vertretbar erscheine (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.06.2001, Az.: 14 U 210/00, zitiert nach juris; vgl. aber weitergehend BGH, U.v. 21.09.2010 - IV ZR 263/09 - NJW 2010, 3713 und U.v. 21.09.2010 - VI ZR 265/09 - SVR 210, 466, wonach auch subjektiv die Ausweichreaktion nicht erforderlich sein muss oder sich für den Fahrer des anderen Fahrzeugs aus seiner Sicht als die einzige Möglichkeit darstellt, um eine Kollision zu vermeiden.). - AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen
Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Schimmels in der Wohnung für den ihnen hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden an ihren Möbeln auch erbracht haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Münster , Urteil vom 06.03.2013, Az.: 48 C 3693/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 12284 ). - OLG Hamm, 07.06.2016 - 9 U 59/14
Grabenunfall nach Begegnung wankender Treckergespanne - Haftung
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Fahrer des geschädigten Fahrzeugs einen Zusammenstoß mit dem anderen Fahrzeug auf andere Weise, etwa durch Abbremsen, hätte verhindern können (…BGH v. 21.09.2010 - VI ZR 263/09 - juris Rn. 6 - NJW 2010, 3713; BGH v. 21.09.2010 - VI ZR 265/09 - juris Rn. 6 - SVR 2010, 466;… Laws/Lohmeyer/Vinke in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVG Rn. 35, 36).
- AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Vielmehr muss der Betrieb des Lkws der Beklagtenseite auch (unstreitig bzw. erwiesener maßen) zu der Entstehung des Schadens am klägerischen Fahrzeug tatsächlich beigetragen haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH, VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u. a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ). - AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Handelns der Mitarbeiter der Beklagten für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hat ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ). - OLG Köln, 18.05.2017 - 19 U 31/17
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem den Radweg …
Vielmehr muss es durch seine Fahrweise - oder sonstige Verkehrsbeeinflussung - zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH, Urteil vom 21.09.2010, VI ZR 265/09, juris Rn. 5 f.). - OLG Hamm, 07.08.2015 - 11 U 186/14
Haftung eines Motorradfahrers für Schäden eines weiteren Motorradfahrers im Zuge …
Dabei kann sogar eine objektiv nicht erforderliche Ausweich- oder Abwehrreaktion des verletzten Fahrzeugführers auf eine Fahrweise des in Anspruch genommenen Fahrzeugführers dem Betrieb des Fahrzeugs je nach Lage des Falls zugerechnet werden (BGH, NJW 2010, 3713 Tz. 6 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21.09.2010, Az. VI ZR 265/09, Tz. 6, zitiert nach juris; BGH, NJW 2005, 2081; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.2008, Az. 13 U 40/08 = BeckRS 2009, 87724). - OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20
1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche …
An diesem Zurechnungszusammenhang fehlt es, wenn die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (BGH, Urteil vom 21.9.2010 - VI ZR 265/09). - LG Darmstadt, 12.08.2021 - 29 O 312/20
Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG - Unfallbeteiligung durch Betrieb eines Kfz
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (BGH, Urteil vom 22.09.2010, Az. VI ZR 265/09 = SVR 2010 Heft 12, 466; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.1981, Az. 1 U 45/81 - juris;… Just/Quarch, in: Balke/Reisert/Schulz-Merkel (Hrsg.), Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021, Kap. 20, Rn. 1). - LG Dessau-Roßlau, 01.06.2012 - 4 O 50/07
Schadenersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall: Haftung eines …
Dies kann auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs zu einer Reaktion, wie z.B. zu einem Ausweichmanöver veranlasst wird und dadurch ein Schaden eintritt (z.B. BGH, Urteil vom 21. September 2010, Gesch.-Nr. VI ZR 265/09, zitiert nach juris). - LG Offenburg, 29.12.2020 - 3 O 272/17
Verkehrsunfall: Unterbliebene Zeugenvernehmung mangels ladungsfähiger Anschrift
- LG Mainz, 14.12.2011 - 3 S 150/10
Verkehrsunfall - Verursachung eines Unfalls auf der Gegenfahrbahn einer BAB