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   OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10, 1 Ss Rs 21/10   

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https://dejure.org/2010,12568
OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10, 1 Ss Rs 21/10 (https://dejure.org/2010,12568)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10, 1 Ss Rs 21/10 (https://dejure.org/2010,12568)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. September 2010 - 1 SsRs 21/10, 1 Ss Rs 21/10 (https://dejure.org/2010,12568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 StVO, § 32 StVZO, § 70 StVZO, § 29a Abs 2 OWiG
    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge eines Sattelzuges; Anordnung des Verfalls nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Verfalls bei Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge eines Sattelzuges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Verfalls bei Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge eines Sattelzuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10
    Beide haben dabei auch, wie es der § 29a OWiG voraussetzt (OLG Koblenz, zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 1) zumindest objektiv pflichtwidrig gehandelt.

    Dies kann aber dahinstehen, weil es auf das gegen den Fahrzeuglenker geführte Verfahren in derartigen Fällen der Fahrer- und Halterverantwortlichkeit nicht ankommt; Täter im Sinne des § 29a Abs. 4 OWiG ist hier allein der Halter oder die für ihn gemäß § 9 OWiG handelnde Person (Senat VRS 118 - 2010, 21; OLG Koblenz zfs 2007, 108 f.; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 29).

    § 29a Abs. 2 OWiG räumt ein Ermessen darüber ein, ob Verfall angeordnet werden soll; das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass das Gericht sich dessen bewusst war und sich nicht nur auf die Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltung beschränkt hat (OLG Koblenz zfs 2007, 108, 109; Göhler a.a.O., § 29a Rn. 19, 24).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10
    Bestehen bleiben können die Feststellungen zum Vorliegen einer tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und zumindest objektiv vorwerfbaren Ordnungswidrigkeit, nachdem die übrigen Bestandteile des angefochtenen Urteils selbständig geprüft werden können (vgl. BGH NStZ 1997, 276; Meyer-Goßner a.a.O., § 353 Rn. 6, 12).
  • OLG Bamberg, 14.05.2007 - 2 Ss OWi 597/06

    Das Fehlen einer fahrstreckengebundenen Erlaubnis zu einer Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10
    Diese Entscheidung betrifft nur die streckenbezogene Erlaubnis für den Einsatz des Fahrzeugs im konkreten Fall; die fahrzeugbezogene und die allgemein Verkehrszulassung anbelangende Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO muss jeweils hinzutreten (vgl. OLG Bamberg NZV 2007, 638 f.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 29 Rn. 8).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10
    Für ihn als Kraftfahrer galten hinsichtlich der erforderlichen Kenntnis von den Verkehrsvorschriften strenge Maßstäbe; auf eine mögliche Auskunft des Verfallsbeteiligten als Arbeitgeber durfte er sich nach den hier gegebenen Umständen nicht verlassen, sondern er musste alle zumutbaren Erkenntnisquellen ausschöpfen (vgl. BayObLG NJW 2004, 306, 307; Göhler a.a.O. § 11 Rn. 26).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04

    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10
    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.; Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 322 SsBs 175/11

    Verfall eines Geldbetrages bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Das tatrichterliche Urteil muss ergeben, dass sich das Gericht der Notwendigkeit seiner eigenen Ermessensentscheidung bewusst war und sich nicht ausschließlich auf eine Überprüfung der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde beschränkt hat (OLG Koblenz ZfSch 2007, 108, 109; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2010, 256 f.; OLG Zweibrücken SVR 2011, 73 f.; Gürtler, in: Göhler, OWiG, § 29a Rn. 19 i.V.m. Rn. 26; Fromm/Schmuck SVR 2007, 405, 407; Podolsky/Brenner, Vermögensabschöpfung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, 4. Aufl., 2010, S. 198).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2016 - Ss (BS) 45/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls eines

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur anerkannt, dass ein selbstständiges Verfallsverfahren gegen ein Unternehmen (wie z.B. eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wegen eines - nicht mehr behebbaren (zu diesem Erfordernis vgl. Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 260 Rn. 43; KK-StPO/Ott, a.a.O., § 260 Rn. 46) - Verfahrenshindernisses einzustellen ist, wenn gegen den für dieses Unternehmen handelnden Angestellten als Betroffenen im Bußgeldverfahren eine rechtskräftige Sachentscheidung ergangen ist (vgl. Hans. OLG Hamburg, MDR 1997, 89; OLG Köln, OLG Celle, jew. a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 SsRs 21/10 -, juris; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O., § 29 a Rn. 20; Göhler-Gürtler, a.a.O., § 29a Rn. 29).
  • OLG Zweibrücken, 03.02.2022 - 1 OWi 2 SsBs 66/21

    Berücksichtigung der Mautgebühr bei Bemessung des der Einziehung unterliegenden

    Diese Kosten stellen lediglich dann einen durchlaufenden - nicht abzugsfähigen - Posten für den Spediteur dar, wenn die Mautgebühren neben dem Transportlohn vom Auftraggeber des Transports zu tragen wären (Senat, Beschluss vom 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10 , SVR 2011, 73, 74 ).
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