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   AG Hoyerswerda, 06.11.2012 - 1 C 146/12   

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https://dejure.org/2012,51227
AG Hoyerswerda, 06.11.2012 - 1 C 146/12 (https://dejure.org/2012,51227)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 06.11.2012 - 1 C 146/12 (https://dejure.org/2012,51227)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 06. November 2012 - 1 C 146/12 (https://dejure.org/2012,51227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fehlende Berührung der Unfallfahrzeuge und die Haftung

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 449
  • SVR 2013, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 11 CE 14.1776

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU;

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöst, und zwar im Sinne einer Tatbestandswirkung, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - ZfSch 2014, 235 mit ablehnender Anmerkung Haus - ZfSch 2014, 479; U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - SVR 2013, 230).
  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertritt demgegenüber die Auffassung, dass eine strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auslöst, und zwar im Sinne einer Tatbestandswirkung, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - ZfSch 2014, 235 mit ablehnender Anmerkung Haus - ZfSch 2014, 479; U.v. 18.6.2012 - 10 S 452/10 - SVR 2013, 230).
  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 11 BV 15.487

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Seit den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Juni 2012 (10 S 452/10 - SVR 2013, 230) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2013 (1 M 123/12 - ZfSch 2013, 595) liegen zu der in den Beschlüssen vom 20. März 2009 (11 CE 08.3028 - SVR 2009, 113) und vom 9. Februar 2009 (11 CE 08.3308 - Blutalkohol 46, 299) vertretenen Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof divergierende obergerichtliche Entscheidungen vor.
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