Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.02.2015 - 12 U 757/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5793
OLG Koblenz, 18.02.2015 - 12 U 757/14 (https://dejure.org/2015,5793)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2015 - 12 U 757/14 (https://dejure.org/2015,5793)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 12 U 757/14 (https://dejure.org/2015,5793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,5793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 93; ZPO § 269 Abs. 3
    Prüfungs- und Zahlungsfrist des Kfz-Haftpflichtversicherers nach schwerem Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ZPO § 91a Abs. 1
    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache vor Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Klageerhebung vor Abschluss der Ermittlungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1269
  • SVR 2015, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 20.04.2011 - 12 W 195/11

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Frist zur Prüfung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2015 - 12 U 757/14
    Dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, ist bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen im Regelfall eine Prüfungszeit von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht veranlasst ist (Zöller/Herget, a. a. O., § 93 Rn. 6 Stichwort "Haftpflichtversicherung"; Senat 12 W 195/11).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2015 - 12 U 757/14
    Aus Gründen der Prozessökonomie ist aber als einheitliches Rechtsmittel die Berufung eröffnet, wenn sich der Rechtsmittelführer sowohl gegen den streitig entschiedenen Teil der Hauptsache als auch gegen einen an sich mit der Beschwerde anfechtbaren Teil der Kostenentscheidung wendet (BGH MDR 2013, 671).
  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2015 - 12 U 757/14
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 1460) steht dem nicht entgegen.
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Für die Kostentragungspflicht bei § 269 III 3 ZPO ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO heranzuziehen, also ob die Beklagte Anlass zur Klagerhebung gegeben hat (vgl. OLG Koblenz SVR 2015, 309).
  • KG, 16.12.2022 - 7 W 15/22

    Kostenentscheidung bei fehlerhafter Klagezustellung und Erledigungserklärung

    Denn dies hätte zur Konsequenz, dass die Hauptsachenerledigungserklärung mangels Prozessrechtsverhältnisses unwirksam wäre (s.o.) und als Klagerücknahme zu verstehen wäre mit der Folge einer Kostenentscheidung nach dem mit dem nach § 91a Abs. 1 ZPO vergleichbaren Maßstab des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 12 U 757/14 - juris Rn. 5; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht