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   OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15   

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https://dejure.org/2015,30691
OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15 (https://dejure.org/2015,30691)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2015 - 1 W 14/15 (https://dejure.org/2015,30691)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2015 - 1 W 14/15 (https://dejure.org/2015,30691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Stundensatzes bei Berechnung des Haushaltsführungsschadens

  • rabüro.de

    Zur Berechnung der Höhe des Stundensatzes bei einem Haushaltsführungsschaden

  • kanzlei-heskamp.de
  • RA Kotz

    Haushaltsführungsschaden - Stundensatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Höhe des Stundensatzes bei Berechnung des Haushaltsführungsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haushaltsführungsschaden bei einfachen Pflegeleistungen in Höhe von 8 EUR/Stunde nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haushaltsführungsschaden bei einfachen Pflegeleistungen in Höhe von 8 EUR/Stunde nicht zu beanstanden

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 92 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Schadenshöhe | Stundensatz bei Haushaltsführungsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2016, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Der vom Landgericht zugrunde gelegte Stundensatz von 8, 00 EUR entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zur Bemessung des Stundensatzes für einen Haushaltsführungsschaden (vgl. zuletzt OLG Celle, Urteil vom 18.09.2013, 14 U 167/12, zitiert nach juris, Tz. 104; OLG Celle, Urteil vom 28.08.2013, 14 U 88/12, zitiert nach juris, Tz. 143).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 354/97

    Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson sich als ersatzpflichtiger

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Für die "marktgerechte" Bewertung des ungelernt pflegerisch tätigen Angehörigen kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Nettolohn einer vergleichbaren, entgeltlich eingesetzten Hilfskraft zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1998, VI ZR 354/97, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 1750/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur der Schulter mit zweimaliger Operation und

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte verweist, die teilweise einen höheren Stundensatz von 9, 00 bis 10, 00 EUR annehmen, steht dem eine mindestens ebenso große Anzahl von obergerichtlichen Entscheidungen gegenüber, die nach wie vor einen Stundensatz von 8, 00 EUR oder weniger für angemessen erachten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2015, 12 U 798/14 - 8, 00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2014, I-26 U 60/13, 26 U 60/13 - 7, 20 EUR; OLG Naumburg, Urteil vom 10.07.2014, 2 U 101/13 - 8, 00 EUR, OLG München, Urteil vom 21.03.2014, 10 U 1750/13 - 8, 00 EUR - alle zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 06.06.2014 - 26 U 60/13

    Zusammenstoß zweier verkehrswidrig fahrender Radfahrer - Haftungsquote geklärt

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte verweist, die teilweise einen höheren Stundensatz von 9, 00 bis 10, 00 EUR annehmen, steht dem eine mindestens ebenso große Anzahl von obergerichtlichen Entscheidungen gegenüber, die nach wie vor einen Stundensatz von 8, 00 EUR oder weniger für angemessen erachten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2015, 12 U 798/14 - 8, 00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2014, I-26 U 60/13, 26 U 60/13 - 7, 20 EUR; OLG Naumburg, Urteil vom 10.07.2014, 2 U 101/13 - 8, 00 EUR, OLG München, Urteil vom 21.03.2014, 10 U 1750/13 - 8, 00 EUR - alle zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Der vom Landgericht zugrunde gelegte Stundensatz von 8, 00 EUR entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts zur Bemessung des Stundensatzes für einen Haushaltsführungsschaden (vgl. zuletzt OLG Celle, Urteil vom 18.09.2013, 14 U 167/12, zitiert nach juris, Tz. 104; OLG Celle, Urteil vom 28.08.2013, 14 U 88/12, zitiert nach juris, Tz. 143).
  • OLG Koblenz, 11.05.2015 - 12 U 798/14

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung eines Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte verweist, die teilweise einen höheren Stundensatz von 9, 00 bis 10, 00 EUR annehmen, steht dem eine mindestens ebenso große Anzahl von obergerichtlichen Entscheidungen gegenüber, die nach wie vor einen Stundensatz von 8, 00 EUR oder weniger für angemessen erachten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2015, 12 U 798/14 - 8, 00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2014, I-26 U 60/13, 26 U 60/13 - 7, 20 EUR; OLG Naumburg, Urteil vom 10.07.2014, 2 U 101/13 - 8, 00 EUR, OLG München, Urteil vom 21.03.2014, 10 U 1750/13 - 8, 00 EUR - alle zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 10.07.2014 - 2 U 101/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Abgeltungsbereich einer

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2015 - 1 W 14/15
    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung einzelner Oberlandesgerichte verweist, die teilweise einen höheren Stundensatz von 9, 00 bis 10, 00 EUR annehmen, steht dem eine mindestens ebenso große Anzahl von obergerichtlichen Entscheidungen gegenüber, die nach wie vor einen Stundensatz von 8, 00 EUR oder weniger für angemessen erachten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2015, 12 U 798/14 - 8, 00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 06.06.2014, I-26 U 60/13, 26 U 60/13 - 7, 20 EUR; OLG Naumburg, Urteil vom 10.07.2014, 2 U 101/13 - 8, 00 EUR, OLG München, Urteil vom 21.03.2014, 10 U 1750/13 - 8, 00 EUR - alle zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Das Oberlandesgericht Celle legt in ständiger Rechtsprechung (vgl. beispielhaft OLG Celle, Beschl. v. 02.11.2015 - 1 W 14/15, SVR 2016, 74; Senat, Urt. v. 18.09.2013 - 14 U 167/12, BauR 2014, 321, juris-Rn. 104; Senat, Urt. v. 30.11.2011 - 14 U 182/10, NZV 2012, 547, juris-Rn. 104; Senat, Urt. v. 09.09.2004 - 14 U 32/04, NJW-RR 2004, 347) einen Stundensatz von 8, 00 EUR bei der Berechnung des fiktiven Schadensersatzes im Rahmen des Haushaltsführungsschadens zugrunde.
  • LG Köln, 22.12.2020 - 3 O 224/16

    Hobby-Tierhaltung: Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden

    So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung Beschluss vom 02.11.2015 - 1 W 14/15 zur Begründung eines Stundensatzes von 8, 00 EUR ausdrücklich auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, hierunter sein Urteil vom 18.09.2013, 14 U 167/12, dessen Gegenstand ein Haushaltsführungsschaden beginnend in den 1990ern Jahren war (vgl. dortige Tz. 105, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 1 W 4/22

    Betrieb einer Biogasanlage; Unterlassungsanspruch in Bezug auf Äußerungen;

    Zwar folgt die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich der Darlegungs- und Beweislast in einem Hauptsacheverfahren (Senat, Beschluss vom 11.5.2015, 1 W 14/15; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 6a vor § 916, und § 920, Rn. 9; MünchKomm./Drescher, ZPO, 6. Aufl., § 120, Rn. 21), in dem die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung nach der über § 823 Abs. 2 BGB in den zivilgerichtlichen Ehrschutz transformierten Beweisregel des § 186 StGB regelmäßig bei der Prozesspartei liegt, die die Äußerung getätigt hat (vgl. statt vieler: Senat, Urteil vom 19.2.2007, 1 U 17/06, zitiert nach juris).

    Solange jedoch - wie hier - die gegnerische Prozesspartei am Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung nicht beteiligt ist, trägt die antragstellende Partei die volle Darlegungs- und Beweislast und muss auch die Einwendungs- und Einredefreiheit der von ihr erhobenen Ansprüchen darstellen, wenn sich aus ihrem Vorbringen Hinweise darauf ergeben, dass solche bestehen könnten (Senat, Beschluss vom 11.5.2015, 1 W 14/15; MünchKomm./Drescher a. a. O.; Stein/Jonas/Bruns, ZPO, 23. Aufl., § 920, Rn. 13; Zöller/Vollkommer, a. a. O., Rn. 6 von § 916; jeweils m. w. N.); Dabei muss die antragstellende Partei zwar nicht alle theoretisch denkbaren Einwendungen ausräumen, wohl aber darlegen und glaubhaft machen, dass im konkreten Fall naheliegende Einwendungen nicht bestehen (Senat a. a. O.; Stein/Jonas/Bruns a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2017 - 14 U 112/15

    Verkehrsunfall - Fußgängerkollision mit Fahrzeug mit einem alkoholisierten Fahrer

    Insoweit hält der Senat einen Stundensatz von 8, 00 EUR für ausreichend (vgl. OLG Koblenz, DAR 2015, 462; OLG Celle, GesR 2015, 720 m.w.Nachw.).
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