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   OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09   

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https://dejure.org/2009,40264
OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09 (https://dejure.org/2009,40264)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.12.2009 - 7 U 1058/09 (https://dejure.org/2009,40264)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 7 U 1058/09 (https://dejure.org/2009,40264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Rückwärtseinfahren in eine Grundstückseinfahrt und gleichzeitigem Aufmerksamkeitsverstoß des fließenden Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Pkw

Papierfundstellen

  • Schaden-Praxis 2010, 174
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 5 Ss OWi 44/94
    Auszug aus OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09
    Ein zurückstoßender Kraftfahrer muss m.a.W. stets darauf achten, dass der Gefahrraum hinter dem Pkw frei ist und von hinten und von den Seiten her frei bleibt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Oldenburg, VRS 100, 432).
  • OLG Oldenburg, 09.06.2000 - 6 U 55/00

    Haftungsverteilung bei Erfassen eines Fußgängers beim Zurücksetzen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.12.2009 - 7 U 1058/09
    Ein zurückstoßender Kraftfahrer muss m.a.W. stets darauf achten, dass der Gefahrraum hinter dem Pkw frei ist und von hinten und von den Seiten her frei bleibt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Oldenburg, VRS 100, 432).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    b) Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.; LG Saarbrücken, DAR 2013, 520, 521; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; König, aaO, § 9 StVO Rn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 585 f.; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 9 Rdn. 69; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 Rdn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLG-Report 2007, 585; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; Hentschel aaO § 9 StVO Rn. 55).
  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Nach der Rechtsprechung zu § 9 V StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 19/11

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem rückwärts einparkenden

    Der Zurücksetzende muss dabei nicht nur bei Beginn der Rückwärtsfahrt auf den rückwärtigen Verkehr achten, vielmehr ist während des gesamten Fahrmanövers eine ständige Rückschau geboten ist (OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174).

    Insbesondere hat er darauf Obacht zu geben, dass der Gefahrraum hinter seinem Kraftfahrzeug frei ist und von hinten wie von der Seite her frei bleibt (Senat, Urteil vom 10. März 2008, Az.: I-1 U 188/07; KG Berlin, Urteil vom 07.06.1993, Az.: 12 U 361/91 zitiert nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174).

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