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   OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10   

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https://dejure.org/2011,10423
OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10 (https://dejure.org/2011,10423)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.2011 - 34 Sch 28/10 (https://dejure.org/2011,10423)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 2011 - 34 Sch 28/10 (https://dejure.org/2011,10423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Keine Prüfung der Richtigkeit des Schiedsurteils! (IBR 2011, 1330)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine richterliche Hinweispflicht im schiedsgerichtlichen Verfahren! (IBR 2012, 1224)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2011, 230
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 29.10.2009 - 34 Sch 15/09

    Aufhebungsverfahren für einen Schiedsspruch: Auslegung einer Bestimmung über das

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Der Senat verweist insoweit auf seine den Parteien bekannte Entscheidung vom 29.10.2009 (34 Sch 015/09, bei juris), die hier auch von keiner Seite in Frage gestellt wird.

    Auch insoweit gestaltet sich die Lage nicht anders als in dem vorausgegangenen und mit Beschluss vom 29.10.2010 abgeschlossenen Vollstreckbarerklärungsverfahren (34 Sch 015/09).

    Denn der Schiedsrichter ist nicht von einer vorher mitgeteilten Rechtsansicht abgewichen (vgl. auch Senat vom 29.10.2009, Az.: 34 Sch 015/09).

  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Das Schiedsgericht muss daher die Vorschrift des § 139 ZPO nur beachten, soweit sich der Anspruch auf rechtliches Gehör mit ihrem Anwendungsbereich im Einzelfall deckt, etwa wenn es von einer vorher mitgeteilten Rechtsansicht stillschweigend abweicht und die Parteien dadurch am Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gehindert werden (BGHZ 85, 288).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98

    Mündliche Verhandlung zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Notwendig ist, dass die geltend gemachten Gründe dieser Art nach Aktenlage in Betracht kommen (BayObLGZ 1999, 55/57) oder zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass in einer mündlichen Verhandlung ein Aufhebungsgrund begründet geltend gemacht wird (Musielak/Voit ZPO 8. Aufl. § 1063 Rn. 3).
  • OLG München, 23.02.2007 - 34 Sch 31/06

    Unbedenkliche Vollstreckbarerklärung einer Kostenerstattungsanordnung zur

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Mit dem bezifferten Kostenschiedsspruch wurde nur über den Erstattungsanspruch der Parteien untereinander entschieden (vgl. auch Senat vom 23.2.2007, 34 Sch 031/06 = OLG-Report 2007, 684).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Soweit im Schiedsspruch im Zusammenhang mit der Kostengrundentscheidung auch die Verpflichtung der Antragsgegnerin ausgesprochen ist, der Antragstellerin die vorgeschossenen Gebühren des Schiedsrichters zu erstatten, verstößt dies nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (vgl. BGH NJW 1985, 1903).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 12.04.2011 - 34 Sch 28/10
    Die Vollstreckbarerklärung bewirkt die Bestandskraft der mit dieser (Zwischen-) Entscheidung erreichten (teilweisen) Streitklärung (BGH WM 2006, 1121/1123).
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