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   OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13   

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OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13 (https://dejure.org/2014,15251)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2014 - 34 Sch 15/13 (https://dejure.org/2014,15251)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 34 Sch 15/13 (https://dejure.org/2014,15251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Befangenheit eines Schiedsrichters wegen eines besonderen Näheverhältnisses zum schiedsgerichtlich bestellten Sachverständigen

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    GG Art 103 Abs 1; ZPO §§ 412, 1036, 1037, 1042 Abs 1 S 2, 1049 Abs 3, 1051 Abs 3, 1059 Abs 2, 1062 Abs 1 Nr 4
    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Ablehnungsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnungsgründe nicht geltend gemacht: Schiedsspruch wird für vollstreckbar erklärt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Der verfassungsrechtliche Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht deckungsgleich mit den für den Zivilprozess geltenden Anforderungen (BVerfG NJW 1996, 45; BGHZ 85, 288/292; 102, 338/341 f.; Lachmann a. a. O.).

    Verstärkte schiedsrichterliche Frage-, Aufklärungs- und Hinweispflichten gelten jedoch dann, wenn die Parteien die Anwendung der für den erstinstanziellen Rechtstreit geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung ausdrücklich vereinbart haben (BGHZ 85, 288/292; Lachmann Rn. 1302).

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    37 Nach Erlass des Schiedsspruchs ist eine Ablehnung grundsätzlich unzulässig; nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe können nur ausnahmsweise im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden, nämlich dann, wenn ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt, der es rechtfertigt, das Verfahren vor dem Schiedsgericht als unzulässig anzusehen (BGHZ 141, 90/95).

    Ein Verstoß gegen schiedsrichterliche Pflichten von solchem Gewicht, dass dem Verfahren als solchem der Boden entzogen wäre, dieser also "per se" die Unzulässigkeit begründen würde (BGHZ 141, 90/95), ist nach der gebotenen Bewertung nicht erkennbar.

  • OLG Jena, 24.10.2012 - 1 Sch 1/12
    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Haben die Parteien in Verkennung dieser ausschließlichen Zuständigkeit und der Konzentration gemäß § 1062 Abs. 5 ZPO ein nicht zuständiges Gericht gewählt, so ist im Wege der Auslegung das gemäß § 1062 Abs. 5 ZPO bezeichnete Oberlandesgericht als zuständig zu betrachten (vgl. Zöller/Geimer § 1062 Rn. 2; OLG Stuttgart vom 6.2.2012, 1 Sch 1/12).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2014, 492/495 bei Rn. 100) hat der Tatrichter nicht nur eine Plausibilitäts- oder Vertretbarkeitsprüfung vorzunehmen, sondern sich - in Auseinandersetzung mit dem Gutachten des Gerichtssachverständigen und etwa vorgelegten Privatgutachten - eine eigene Überzeugung zu bilden und hierbei etwaige Ermessens- und Bewertungsspielräume selbst auszufüllen.
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Unter diesen Umständen ist es dem Senat verwehrt, der Frage nachzugehen, ob die Einwendungen in den ergänzenden Stellungnahmen des Parteigutachters Prof. Dr. K. zutreffend sind, insbesondere auch, ob in Fällen der Auflösung einer Sozietät ähnliche Kriterien anzuwenden sind, wie sie der Bundesgerichtshof beim Zugewinnausgleich angewandt hat (vgl. BGHZ 175, 207; 188, 249; 188, 282), und ob dies dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auch in den sonstigen Fällen der Praxisbewertung entspricht.
  • OLG Frankfurt, 29.10.2009 - 26 Sch 12/09

    Schiedsspruch: Vorliegen eines Aufhebungsgrundes

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Grundsätzlich ist aber die Berufung auf Befangenheit dadurch präkludiert, dass für die Ablehnung das Verfahren nach § 1037 ZPO einzuhalten ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt SchiedsVZ 2010, 52).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Sie müssen aber die Parteien nicht nur "reden und schreiben lassen", sondern ihren Vortrag auch in Erwägung ziehen, ohne dass in den Entscheidungsgründen auf jedes Argument der Parteien eingegangen werden muss (etwa BVerfG NJW-RR 1995, 1033).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Der verfassungsrechtliche Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht deckungsgleich mit den für den Zivilprozess geltenden Anforderungen (BVerfG NJW 1996, 45; BGHZ 85, 288/292; 102, 338/341 f.; Lachmann a. a. O.).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Der verfassungsrechtliche Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht deckungsgleich mit den für den Zivilprozess geltenden Anforderungen (BVerfG NJW 1996, 45; BGHZ 85, 288/292; 102, 338/341 f.; Lachmann a. a. O.).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus OLG München, 16.06.2014 - 34 Sch 15/13
    Das Schiedsgericht muss in jedem Fall die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis nehmen sowie in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben müssen oder können (z. B. BVerfGE 25, 137; Schütze Schiedsgericht und Schiedsverfahren 5. Aufl. Rn. 292 f.; Lachmann Rn. 1299).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

  • OLG München, 21.12.2011 - 34 SchH 11/11

    Schiedsgerichtsverfahren: Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 17/08

    Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen wesentliche

  • OLG München, 20.04.2012 - 34 Sch 3/12
  • OLG München, 10.02.2014 - 34 Sch 7/13
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Auch die Mitwirkung eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Schiedsrichters kann den Aufhebungsgrund der fehlerhaften Bildung des Schiedsgerichts erfüllen (BGH NJW-RR 2015, 1087; Senat vom 16.6.2014, 34 Sch 15/13 = SchiedsVZ 2014, 257; MüKo/Münch § 1059 Rn. 36).
  • BGH, 16.05.2019 - I ZB 46/18

    Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen?

    a) Der Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers an der Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs (vgl. OLG München, SchiedsVZ 2014, 257, 262 [juris Rn. 58]) und entspricht deshalb grundsätzlich dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 12/17, juris Rn. 4).
  • OLG München, 29.01.2018 - 34 Sch 31/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schiedsgerichtsverfahren

    Ebenso wenig genügen bloße Leerformeln (Senat vom 16.6.2014, 34 Sch 15/13 = SchiedsVZ 2014, 257).
  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 31 Sch 6/19
    Nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe können nur ausnahmsweise, wenn ein besonders schwerwiegender und eindeutiger Fall von Befangenheit vorliegt, der es rechtfertigt, das Verfahren vor dem Schiedsgericht als unzulässig anzusehen, im Aufhebungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.06.2014, 34 Sch 15/13, Rdnr. 37, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2018 - 26 Sch 10/17

    Keine Verletzung des verfahrensrechtlichen ordre public durch Vorwurf des

    Ein Aufhebungsgrund liegt lediglich dann vor, wenn sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender, im Vortrag der Parteien zentral wesentlicher Punkt geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (OLG München, SchiedsVZ 2014, 257, 261 [OLG München 16.06.2014 - 34 Sch 15/13] ; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2017, Az.: 19 Sch 6/17, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 09.02.2022 - 101 SchH 125/21

    Zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Beendigung des Amtes eines

    Haben die Parteien in Verkennung der ausschließlichen Zuständigkeit und Konzentration nach § 1062 Abs. 5 ZPO ein sachlich nicht zuständiges Gericht gewählt, so ist eine Auslegung der Vereinbarung vorzunehmen; im Zweifel soll das Gericht als (sachlich und örtlich) zuständig bestimmt werden, das nach der landesgesetzlichen Zuständigkeitsnorm die übertragene Aufgabe anstelle des bezeichneten Gerichts wahrnimmt (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Juni 2014, 34 Sch 15/13, SchiedsVZ 2014, 257 [juris Rn. 32]; Beschluss vom 29. Oktober 2009, 34 Sch 15/09, IBRRS 2009, 3842 [juris Rn. 18]).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2018 - 26 Sch 12/16

    Zu den Verpflichtungen, die sich für Schiedsgerichte aus Art. 103 GG ergeben

    Ein Aufhebungsgrund liegt lediglich dann vor, wenn sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, dass ein nicht von der Hand zu weisender im Vortrag der Parteien zentral wesentlicher Punkt geistig überhaupt nicht verarbeitet worden ist (OLG München, SchiedsVZ 2014, 257, 261 [OLG München 16.06.2014 - 34 Sch 15/13] ; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2017, Az.: 19 Sch 6/17, zitiert nach juris).
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