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   BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15   

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https://dejure.org/2016,48607
BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 (https://dejure.org/2016,48607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 1029 Abs 1 ZPO
    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • IWW

    § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • rewis.io

    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 C; BGB § 157 Ga; ZPO § 1029 Abs. 1
    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; ZPO § 1029 Abs. 1
    Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Streitigkeiten umfasst eine Schiedsgerichtsvereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang einer Schiedsgerichtsvereinbarung in Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgetreide

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 168
  • GRUR 2017, 296
  • SchiedsVZ 2017, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21).
  • BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02

    Nachbauvergütung

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Ohne eine solche Vereinbarung wäre der Züchter dem Risiko ausgesetzt, dass der Vermehrer sich unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Nachbauregeln dafür entscheidet, erzeugtes Saatgut zu behalten und nur die dafür vorgesehene gesetzliche Lizenz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02 - Nachbauvergütung) an den Züchter abzuführen.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
    Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.).
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Über sie ist daher, obwohl die Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - II ZR 403/13, BGHZ 207, 54 Rn. 5; Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 13; Urteil vom 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13, NJW 2016, 2115 Rn. 5; Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, GRUR 2017, 296 Rn. 8 - Scarlett, jeweils mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18

    Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und

    In der vertraglichen Regelung, mit der die Parteien dem Schiedsgerichtsverfahren nicht nur Streitigkeiten "aus dem Sozietätsvertrag" unterworfen haben, sondern auch solche, die sich "im Zusammenhang mit diesem Vertrag" ergeben, kommt der Wille der Parteien zum Ausdruck, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, SchiedsVZ 2017, 144 Rn. 17); das gilt erst recht für die hier rechtskundigen Parteien.
  • VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20

    Informationszugang sticht Vertraulichkeit!

    Der Zugangsanspruch wurzelt nicht in dem Betreibervertrag (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2000 - 15 W 355/99 - NZG 2000, 1182, 1184; Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, § 1029 Rn. 130) und steht - anders als etwa der Auskunftsanspruch des Inhabers eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - SchiedsVZ 2017, 144) - jedermann unabhängig von dem Bestand eines (vertraglichen) Rechtsverhältnisses mit der informationspflichtigen Stelle zu.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 11.22

    Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen -

    Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe -

    Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16

    Mikromechanische Gehäusung

    Danach kann sich die Klausel auch auf - wie vorliegend geltend gemacht - deliktische Ansprüche erstrecken, wenn die unerlaubte Handlung sich mit der Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300; BGH, Urt. v. 25.10.2016, Az.: X ZR 27/15, Rn. 17 - 19, zitiert nach BeckRS 2016, 110295; LG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003, Az.: 4a O 395/02, Rn. 34, zitiert nach juris; Geimer, ebd., § 1029, Rn. 80).
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