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   OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13   

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OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13 (https://dejure.org/2014,11676)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2014 - 19 Sch 12/13 (https://dejure.org/2014,11676)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 19 Sch 12/13 (https://dejure.org/2014,11676)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2014, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13
    Ungeachtet der Zulässigkeit von sachlich-rechtlichen Einwendungen gegen den im Schiedsspruch festgestellten Anspruch und der Möglichkeit, die Aufrechnung mit einer vor Abschluss des Schiedsverfahrens entstandenen Forderung zu erklären (vgl. BGH NJW-RR 2011, 213 ff; Senat, Beschl. v. 11.09.2009 - 19 Sch 10/09), bleibt die Antragsgegnerin erfolglos.

    Beruft sich eine Partei vor dem staatlichen Gericht zu Recht darauf, dass die einer Aufrechnung zu Grunde liegende bestrittene Forderung ihrerseits einer Schiedsabrede unterliege, darf die Aufrechnung nicht berücksichtigt werden (BGH NJW-RR 2011, 213, 214 f).

  • BGH, 21.05.2008 - III ZB 14/07

    Anerkennung eines ausländischen Schiedspruchs; Entscheidung durch zwei von drei

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13
    Es ist zwar zutreffend, dass einem ausländischen Schiedsspruch die Anerkennungsfähigkeit fehlt, wenn der Schiedsspruch - entgegen der für das Schiedsverfahren geltenden Verfahrensordnung - nicht von dem zuständigen Schiedsgericht gefällt wurde (vgl. BGH NJW 2008, 2718).
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 Sch 10/09

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Örtliche Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13
    Ungeachtet der Zulässigkeit von sachlich-rechtlichen Einwendungen gegen den im Schiedsspruch festgestellten Anspruch und der Möglichkeit, die Aufrechnung mit einer vor Abschluss des Schiedsverfahrens entstandenen Forderung zu erklären (vgl. BGH NJW-RR 2011, 213 ff; Senat, Beschl. v. 11.09.2009 - 19 Sch 10/09), bleibt die Antragsgegnerin erfolglos.
  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13
    Ob überhaupt noch ohne vorherige Rüge die Zuständigkeit des Schiedsgerichtsverfahrens im Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren gerügt werden kann (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 10.10.2002 - U (K) 1651/02 - nach juris zitiert), kann indes im Ergebnis dahingestellt bleiben, da - wie ausgeführt - ohnehin von einer wirksamen Schiedsvereinbarung auszugehen ist.
  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2014 - 19 Sch 12/13
    Ungeachtet dieser Rüge und ungeachtet der Frage, ob hier überhaupt die englische Sprache als Verfahrenssprache für das Schiedsgerichtsverfahren und mithin auch den Schiedsspruch vereinbart wurde (was angesichts der Vereinbarung der Verfahrensordnung des Schiedsgericht nicht ohne Weiteres auf der Hand liegt), steht dieser Verfahrensverstoß einer Anerkennung und Vollstreckbarerklärung des ausländischen Schiedsspruchs deshalb nicht entgegen, weil die Antragsgegnerin nicht dargetan hat, dass sich die Anwendung einer nicht vereinbarten Sprache auf ihre Prozessführung oder auf den Inhalt des Schiedsspruchs nachteilig ausgewirkt hat (vgl. OLG München SchiedsVZ 2010, 169, 172).
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 13/14

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Die formellen Voraussetzungen für eine Berücksichtigungsfähigkeit von Aufhebungsgründen nach § 1060 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ZPO liegen zwar vor, weil über den Aufhebungsantrag noch nicht rechtskräftig entschieden, sondern das diesbezügliche Parallelverfahren (19 Sch 12/13) durch Beschluss vom 15.8.2014 im Hinblick auf das vorliegende Verfahren ausgesetzt wurde und der Anfang Juli 2014 eingegangene Aufhebungsantrag auch rechtzeitig innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Schiedsspruchs vom 10.5.2014 nebst Ergänzung vom 28.5.2014 gestellt wurde.
  • OLG Köln, 16.01.2015 - 19 Sch 18/14

    Vollstreckbarerklärung eines in einem Schiedsverfahren ergangenen

    Die formellen Voraussetzungen für eine Berücksichtigungsfähigkeit von Aufhebungsgründen nach § 1060 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ZPO liegen zwar vor, weil über den Aufhebungsantrag noch nicht rechtskräftig entschieden, sondern das diesbezügliche Parallelverfahren (19 Sch 12/13) durch Beschluss vom 15.8.2014 im Hinblick auf das vorliegende Verfahren ausgesetzt wurde und der Anfang Juli 2014 eingegangene Aufhebungsantrag auch rechtzeitig innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Schiedsspruchs vom 10.5.2014 nebst Ergänzung vom 28.5.2014 gestellt wurde.
  • OLG München, 08.11.2016 - 34 Sch 11/15

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs

    Strittige materiell-rechtliche Einwendungen gegen den im Schiedsspruch zuerkannten Anspruch selbst, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden sind, können im Vollstreckbarerklärungsverfahren jedenfalls dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie selbst in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fallen (vgl. BGH NJW-RR 2013, 1336 Rn. 19; NJOZ 2014, 390; Senat vom 22.2.2006, 34 Sch 002/06 = OLG-Report 2006, 405; vom 17.7.2006, 34 Sch 011/06; KG SchiedsVZ 2011, 285; OLG Köln SchiedsVZ 2014, 203/205; Hk-ZPO/Saenger § 1060 Rn. 8) und der Antragsteller die Einrede der Schiedsvereinbarung erhoben hat.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2021 - 10 Sch 4/18
    Ein solcher Verfahrensfehler muss kausal für den Schiedsspruch gewesen sein (OLG Köln SchiedsVZ 2014, 203, 204).
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