Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.12.1995 - 1 Ss 361/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8692
OLG Schleswig, 28.12.1995 - 1 Ss 361/95 (https://dejure.org/1995,8692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.12.1995 - 1 Ss 361/95 (https://dejure.org/1995,8692)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - 1 Ss 361/95 (https://dejure.org/1995,8692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • SchlHA 1996, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.12.1995 - 1 Ss 361/95
    In einem solchen Fall sind die Umstände, die Maßnahmen nach §§ 69, 69a StGB rechtfertigen, regelmäßig auch für die Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung (BGHSt 10, 379 (382); OLG Hamm, VRS 61, 42 (43); OLG Stuttgart, VRS 46, 103; OLG Schleswig, bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1984, 108).
  • OLG Hamm, 25.02.1981 - 4 Ss 2521/80
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.12.1995 - 1 Ss 361/95
    In einem solchen Fall sind die Umstände, die Maßnahmen nach §§ 69, 69a StGB rechtfertigen, regelmäßig auch für die Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung (BGHSt 10, 379 (382); OLG Hamm, VRS 61, 42 (43); OLG Stuttgart, VRS 46, 103; OLG Schleswig, bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1984, 108).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Eine solche Beschränkung ist dann unzulässig, wenn die Feststellungen des Strafbefehls zum Schuldspruch so weitgehende Lücken aufweisen, dass sich Art und Umfang des Unrechts und der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen und deshalb die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist, d.h. wenn die Feststellungen zum Schuldspruch unzureichend sind und für eine isolierte Prüfung des Rechtsfolgenausspruchs keine hinreichende Grundlage bilden (vgl. SchlHOLG SchlHA 1996, 108; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 113; LR/Gössel aaO Rn. 13; KK/Fischer aaO Rn. 12; HK/Kurth aaO Rn. 13; Meyer-Goßner aaO Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 12.10.2000 - 1 Ss 207/00

    Schuldfähigkeit, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelabhängigkeit, Drogen,

    Nach allgemeiner Rechtsansicht, die auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilt wird, begründet bloße Abhängigkeit, selbst von harten Drogen, für sich allein noch nicht die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGH MDR 77, 106 bei Holtz; Senat Urteil vom 21.11.1996 - 1 Ss 304/96 - und Beschluss vom 31.1.1996 - 1 Ss 361/95 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht