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   EuGH, 21.10.1975 - 24/75, Petroni   

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https://dejure.org/1975,109
EuGH, 21.10.1975 - 24/75, Petroni (https://dejure.org/1975,109)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.1975 - 24/75, Petroni (https://dejure.org/1975,109)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - 24/75, Petroni (https://dejure.org/1975,109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Petroni / ONTPS

  • EU-Kommission

    Petroni / ONTPS

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit belgischer Regelungen mit der Verordnung des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer und deren Familien; Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung und Gültigkeit von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kumulierung zweier in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbener Leistungen

  • europa-mobil.de (Kurzinformation)

    Zusammentreffen mehrerer Rentenansprüche - Petroni

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1975, 1149
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 23/18 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Zustimmung zum Auslandsaufenthalt in

    Supranationale Vorschriften, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Gleichbehandlung von Unionsbürgern schützen (s dazu unten 7.), dürfen dabei nicht zu einer Verkürzung von Rechtsansprüchen führen, die bereits nach rein innerstaatlichem Recht bestehen (vgl grundlegend EuGH Urteil vom 21.10.1975 - 24/75 - Petroni, Slg 1975, 1149, zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Günstigkeitsprinzip) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 15/18 R

    Kein Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug

    Denn die Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts dürfte einen ggf bestehenden Rechtsanspruch nach rein nationalem Recht nicht einschränken (vgl EuGH Urteil vom 21.10.1975 - C-24/75 - , Slg 1975, 1149 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 1 zum sog Günstigkeitsprinzip).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-388/09

    da Silva Martins

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, würde der Zweck der Art. 45 AEUV und 48 AEUV verfehlt, wenn die Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, die Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren würden, die ihnen allein die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats sichern, insbesondere wenn diese Vergünstigungen die Gegenleistung für von ihnen gezahlte Beiträge darstellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. Oktober 1975, Petroni, 24/75, Slg. 1975, 1149, Randnr. 13, vom 25. Februar 1986, Spruyt, 284/84, Slg. 1986, 685, Randnr. 19, vom 27. Februar 1997, Bastos Moriana u. a., C-59/95, Slg. 1997, I-1071, Randnr. 17, Jauch, Randnr. 20, und Bosmann, Randnr. 29).
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