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   EuGH, 20.03.1985 - 41/83   

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https://dejure.org/1985,501
EuGH, 20.03.1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - TÄTIGKEIT EINES STAATLICHEN FERNMELDEUNTERNEHMENS - AUSÜBUNG EINER VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG - ANWENDBARKEIT DES ARTIKELS 86 EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der beherrschenden Marktstellung; Ausübung einer Verordnungsermächtigung; Anwendbarkeit des Art. 86 EWG- Vertrag; Tätigkeit eines staatlichen Fernmeldeunternehmens; Gesetzliches Fernmeldemonopol; Klagegründe der Nichtigkeitsklage; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 222; ; EWG-Vertrag Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - TÄTIGKEIT EINES STAATLICHEN FERNMELDEUNTERNEHMENS - AUSÜBUNG EINER VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG - ANWENDBARKEIT DES ARTIKELS 86 EWG-VERTRAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung (Artikel 86) - Öffentliche Unternehmen (Artikel 90) - Völkerrechtliche Übereinkommen (Artikel 234) - Artikel 222 - Artikel 190 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 873
  • ZUM 1985, 560
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1985 - 41/83
    Nach dem Urteil vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Italien/Kommission, Slg. 1962, 1) verzichteten jedoch die Mitgliedstaaten kraft Artikel 234 EWG-Vertrag auf alle gemeinschaftsrechtswidrigen Rechte, die aus einem älteren Vertrag folgten.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Die Möglichkeit, eine bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweise vom Anwendungsbereich der Art. 81 EG und 82 EG deswegen auszuschließen, weil sie den betreffenden Unternehmen durch bestehende nationale Rechtsvorschriften vorgeschrieben wurde oder weil diese jegliches Wettbewerbsverhalten von ihrer Seite ausschlossen, ist somit vom Gerichtshof nur eingeschränkt anerkannt worden (Urteile vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 19, vom 10. Dezember 1985, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Slg. 1985, 3831, Randnrn. 27 bis 29, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnr. 67).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    So sei es im Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83 (Italien/Kommission, Slg. 1985, 873) um Dienstleistungen der Telekommunikation gegangen, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung öffentlichen Eigentums gestanden hätten.

    Entgegen der Ansicht von ADP konnte sich das Gericht mit Recht auf die genannten Urteile Italien/Kommission und Deutsche Bahn/Kommission beziehen, in denen es ebenfalls um die Zurverfügungstellung von Anlagen durch die sie betreibenden Einrichtungen ging.

  • EuG, 10.04.2008 - T-271/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GEGEN DIE DEUTSCHE TELEKOM WEGEN DER ZWISCHEN 1998 UND

    130 bis 134, vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 19, vom 10. Dezember 1985, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Slg. 1985, 3831, Randnrn.
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