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   EuGH, 08.06.2006 - C-430/04   

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EuGH, 08.06.2006 - C-430/04 (https://dejure.org/2006,968)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2006 - C-430/04 (https://dejure.org/2006,968)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - C-430/04 (https://dejure.org/2006,968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der Berufung auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 - Von einem privaten Steuerpflichtigen im Wettbewerb mit einer Behörde ausgeübte Tätigkeiten - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nichtsteuerpflichtige für ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Feuerbestattungsverein Halle

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der Berufung auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 - Von einem privaten Steuerpflichtigen im Wettbewerb mit einer Behörde ausgeübte Tätigkeiten - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nichtsteuerpflichtige für ...

  • EU-Kommission PDF

    Feuerbestattungsverein Halle

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der Berufung auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 - Von einem privaten Steuerpflichtigen im Wettbewerb mit einer Behörde ausgeübte Tätigkeiten - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nichtsteuerpflichtige für ...

  • EU-Kommission

    Feuerbestattungsverein Halle

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Weigerung eines Finanzamts hinsichtlich der Erteilung von Steuerauskünften über eine ein Krematorium betreibende Gemeinde gegenüber einem Feuerbestattungsverein, der ebenfalls ein Krematorium betreibt; Wettbewerb ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der Berufung auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 - Von einem privaten Steuerpflichtigen im Wettbewerb mit einer Behörde ausgeübte Tätigkeiten - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nichtsteuerpflichtige für ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutz Einzelner bei umsatzsteuerlicher Bevorzugung einer öffentlichen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Feuerbestattungsverein Halle

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der Berufung auf Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 - Von einem privaten Steuerpflichtigen im Wettbewerb mit einer Behörde ausgeübte Tätigkeiten - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nichtsteuerpflichtige für ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wettbewerb ohne Mehrwertsteuer

  • heuking.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer für Eigen- und Landesbetriebe

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Fällt der Umsatzsteuervorteil für die öffentliche Hand?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.6.2006)

    Auch Kommune muss eventuell Mehrwertsteuer bezahlen // Wettbewerb darf nicht verfälscht werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Auskunftsanspruch privater Dritter gegenüber dem Finanzamt

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 8. Juli 2004 in Sachen Finanzamt Eisleben gegen Feuerbestattungsverein Halle e.V.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5 Uabs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 5 Uabs 2, UStG § 2 Abs 3 S 1, AO § 30 Abs 4 Nr 1, AO § 30 Abs 2 Nr 1 Buchst a
    Betrieb gewerblicher Art; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Mehrwertsteuer; Steuergeheimnis; Wettbewerb

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-4999
  • EuZW 2006, 511
  • NZBau 2006, 588
  • DVBl 2006, 1104
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    24 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleisten soll, der es insbesondere verbietet, dass gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-498/03, Kingscrest Associates und Montecello, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 41), und dass diese Bestimmung den Fall betrifft, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts, d. h. im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung, Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die - im Wettbewerb mit ihnen - auch von Privaten nach einer privatrechtlichen Regelung oder auf der Grundlage einer behördlichen Genehmigung ausgeübt oder erbracht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 22).

    25 Diese Bestimmung sieht eine Ausnahme von der Regel, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Tätigkeiten oder Leistungen, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben oder erbringen, als Nichtsteuerpflichtige behandelt werden, vor, sofern eine solche Behandlung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 22).

    30 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, entspricht Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie den Kriterien der unmittelbaren Wirkung, da darin die Einrichtungen und Tätigkeiten, für die die Regel der Behandlung als Nichtsteuerpflichtige gilt, klar bezeichnet sind (Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnrn. 31 und 33).

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    28 Zweitens entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass sich der Einzelne in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber jeder nicht richtlinienkonformen nationalen Vorschrift berufen kann; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem betreffenden Mitgliedstaat gegenüber geltend machen kann (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, und vom 20. Mai 2003 in den Rechtssachen C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Österreichischer Rundfunk u. a., Slg. 2003, I-4989, Randnr. 98).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    24 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleisten soll, der es insbesondere verbietet, dass gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-498/03, Kingscrest Associates und Montecello, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 41), und dass diese Bestimmung den Fall betrifft, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts, d. h. im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung, Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die - im Wettbewerb mit ihnen - auch von Privaten nach einer privatrechtlichen Regelung oder auf der Grundlage einer behördlichen Genehmigung ausgeübt oder erbracht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    19 Insoweit müsse eine dem gemeinschaftsrechtlichen Rechtsschutzprinzip entsprechende Klage zulässig sein, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsähen (Urteil vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    17 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt vor, dass für die Nichtbesteuerung einer Einrichtung des öffentlichen Rechts zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssten, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine solche Einrichtung und die Tatsache, dass diese Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt würden (Urteil vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-446/98, Fazenda Pública, Slg. 2000, I-11435, Randnr. 15).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    26 Falls also die Nichtbesteuerung der fraglichen wirtschaftlichen Betätigung zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie führen würde, wäre der Betrieb eines Krematoriums durch die Lutherstadt Eisleben nach dieser Bestimmung steuerbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    18 Die Kommission macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Grundsätzen für die Möglichkeit einer Berufung auf die Gemeinschaftsrichtlinien (Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839) geltend, wenn eine Steuervorschrift unmittelbare Wirkungen erzeuge, sollte sie nicht nur vom Steuergläubiger oder von der besteuerten Person, sondern - über das zwischen ihr und der Steuerverwaltung bestehende bipolare Verhältnis hinaus - auch von Dritten, die von der Anwendung einer solchen Vorschrift betroffen seien, herangezogen werden können.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    18 Die Kommission macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Grundsätzen für die Möglichkeit einer Berufung auf die Gemeinschaftsrichtlinien (Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839) geltend, wenn eine Steuervorschrift unmittelbare Wirkungen erzeuge, sollte sie nicht nur vom Steuergläubiger oder von der besteuerten Person, sondern - über das zwischen ihr und der Steuerverwaltung bestehende bipolare Verhältnis hinaus - auch von Dritten, die von der Anwendung einer solchen Vorschrift betroffen seien, herangezogen werden können.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    29 Daher kann sich der Einzelne vor dem nationalen Gericht gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat immer dann auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, die ihrem Inhalt nach unbedingt und hinreichend genau erscheinen, wenn ihre vollständige Anwendung nicht tatsächlich gewährleistet ist, d. h. nicht nur im Fall der unterbliebenen oder unzureichenden Umsetzung der Richtlinie, sondern auch dann, wenn die nationalen Maßnahmen, mit denen die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird, nicht so angewandt werden, dass das mit der Richtlinie verfolgte Ziel erreicht wird (Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
    18 Die Kommission macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Grundsätzen für die Möglichkeit einer Berufung auf die Gemeinschaftsrichtlinien (Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839) geltend, wenn eine Steuervorschrift unmittelbare Wirkungen erzeuge, sollte sie nicht nur vom Steuergläubiger oder von der besteuerten Person, sondern - über das zwischen ihr und der Steuerverwaltung bestehende bipolare Verhältnis hinaus - auch von Dritten, die von der Anwendung einer solchen Vorschrift betroffen seien, herangezogen werden können.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleisten soll (Urteil vom 8. Juni 2006, Feuerbestattungsverein Halle, C-430/04, Slg. 2006, I-4999, Randnr. 24).
  • BFH, 02.07.2014 - XI R 39/10

    Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern

    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleiste den Schutz vor zu niedriger Besteuerung von Konkurrenten (Hinweis auf Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 8. Juni 2006 C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle e.V.--, Slg. 2006, I-4999, Umsatzsteuer-Rundschau 2006, 459, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 830; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Der in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG enthaltene Grundsatz der steuerlichen Neutralität kann von einem Steuerpflichtigen im Wege der Konkurrentenklage geltend gemacht werden, wenn Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Tätigkeiten oder Leistungen, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben oder erbringen, als Nichtsteuerpflichtige behandelt werden und dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04).

    Der EuGH hat auf dieses Ersuchen für Recht erkannt, ein Einzelner, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Wettbewerb steht und der geltend macht, diese Einrichtung werde für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübt, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen, könne sich im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung wie des Ausgangsrechtsstreits auf Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage (RL 77/388/EWG), berufen (Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04, Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2006 Nr. C 178, 2, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 830).

  • BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Urteil vom 8. Juni 2006 C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle-- (Slg 2006, I-4999) zum Konkurrentenschutz gegenüber Betrieben der öffentlichen Hand aufgrund des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern --Richtlinie 77/388/EWG-- (jetzt Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL-- Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 347/1) angestellten Erwägungen seien auch im Streitfall einschlägig.

    Der Beigeladene teilt die Auffassung des FA, dass das EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-4999 auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sei.

    Mit dieser rechtlichen Würdigung hat der Senat dem Urteil des EuGH in Slg 2006, I-4999 Rechnung getragen.

    Denn wenn nach Maßgabe des EuGH-Urteils in Slg 2006, I-4999 ein subjektives Recht auf Schutz gegenüber der Konkurrenz eines Betriebes der öffentlichen Hand anzunehmen ist, kann die Möglichkeit einer Konkurrentenklage wegen der Besteuerung des Betriebes eines gemeinnützigen Vereins aufgrund vorgenannter Vorschrift ebenso wenig ausgeschlossen werden (vgl. im Übrigen schon BFH-Beschluss in BFHE 219, 184, BStBl II 2009, 126).

  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Diese Normen haben (auch) drittschützenden Charakter (Senatsurteil in BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63; s. auch BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFH/NV 2007, 305, betreffend den Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten; Urteil des EuGH vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04 "Feuerbestattungsverein Halle e.V.", Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2006, 1082).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleiste den Schutz vor zu niedriger Besteuerung von Konkurrenten (Hinweis auf Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 8. Juni 2006 C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle e.V.--, Slg. 2006, I-4999, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 459, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 830; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Kommission / Niederlande

    Handeln diese Einrichtungen des öffentlichen Rechts dagegen unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie die Tätigkeiten oder Leistungen "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausüben bzw. erbringen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., 231/87 und 129/88, Slg. 1989, S. 3233, Randnr. 16, sowie vom 8. Juni 2006, Feuerbestattungsverein Halle, C-430/04, Slg. 2006, I-4999, Randnr. 24).
  • BFH, 13.02.2008 - XI R 51/06

    Steuerfreiheit langfristiger Vermietung von Campingplätzen

    Das entspricht zudem seiner ständigen Rechtsprechung, wonach es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet, gleichartige und damit in Wettbewerb stehende Unternehmen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (EuGH-Urteile vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle--, Slg. 2006, I-4999; Rs. C-106/05 --L. u. P.--, Slg. 2006, I-5123).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen, weil ein staatlich kontrolliertes Unternehmen, das in nicht ganz unerheblichem Umfang auch für Dritte tätig wird, in Wettbewerb zu anderen Unternehmen tritt (EuGH, Urteil vom 11. Mai 2006, C-430/04 - juris, Rn. 63, Carbotermo; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004, VII-Verg 71/03; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2004, § 99 GWB Rn. 617).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03

    Die Hochschule als Unternehmerin?

    Soweit ein Mitgliedstaat eine EG-Richtlinie aber nicht oder unzutreffend umsetzt, wirken Richtlinienbestimmungen nach der Rechtsprechung des EuGH wie unmittelbar geltendes und damit vorrangig anwendbares Recht, wenn sie dem Mitgliedstaat keinen Umsetzungsspielraum belassen, weil sie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind und dem Einzelnen (Steuerpflichtigen) eine gegenüber dem einzelstaatlichen Recht günstigere Rechtsposition einräumen (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04, Slg. 2006, I-4999, UR 2006, 459 ).
  • FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17

    Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 96/08

    Wettbewerbsrecht: Marktverhaltensrelevanz steuerrechtlicher Vorschriften;

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage

  • EuGH, 17.01.2008 - C-246/06

    Velasco Navarro - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit

  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07

    Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2023 - 2 K 2111/22

    Überlassen von Kühlräumen/Kühlzellen und Räumlichkeiten für die Trauerfeier als

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2011 - 9 V 3795/10

    Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von förmlichen Zustellungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff

  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 3 K 526/08

    Voraussetzungen der Befreiung einer Privatklinik von der Gewerbesteuer nach § 3

  • FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 4 K 1819/06

    Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Mehrwertsteuer - Tätigkeiten einer Einrichtung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

  • FG Köln, 17.09.2019 - 8 K 659/14

    Umsatzsteuer: Konkurrentenklage wegen Nichtbesteuerung einer Entsorgungs-AöR

  • FG München, 17.03.2010 - 3 K 3055/07

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die

  • VG Bremen, 24.04.2008 - 2 K 1055/07

    Keine Umsatzsteuerpflicht bei hoheitlichen Amtshandlungen

  • VG Cottbus, 27.10.2006 - 5 K 718/02

    Irak, Machtwechsel, Baath, Christen, Chaldäer, religiös motivierte Verfolgung,

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