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   EuGH, 01.03.1973 - 62/72   

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https://dejure.org/1973,270
EuGH, 01.03.1973 - 62/72 (https://dejure.org/1973,270)
EuGH, Entscheidung vom 01.03.1973 - 62/72 (https://dejure.org/1973,270)
EuGH, Entscheidung vom 01. März 1973 - 62/72 (https://dejure.org/1973,270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bollmann / Hauptzollamt Hamburg Waltershof

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177; PROTOKOLL ÜBER DIE SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EWG, ARTIKEL 20
    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - VERFAHREN - RECHTSNATUR - PARTEIEN - BEGRIFF - RECHTE

  • EU-Kommission

    Bollmann / Hauptzollamt Hamburg Waltershof

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Art. 103 § 1 Verfahrensordnung des Gerichtshofs auf Kostenentscheidungen

  • Judicialis

    VerfO Art. 103 § 1; ; EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - VERFAHREN - RECHTSNATUR - PARTEIEN - BEGRIFF - RECHTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 269
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das System, das mit Art. 234 EG geschaffen wurde, um die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten durch ein Verfahren einführt, das der Parteiherrschaft entzogen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 1963, Da Costa u. a., 28/62 bis 30/62, Slg. 1962, 65, 81, vom 1. März 1973, Bollmann, 62/72, Slg. 1973, 269, Randnr. 4, und vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 31).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-391/09

    Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 23 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs mit dem Ausdruck "beteiligte Parteien" nur diejenigen Personen meint, die in dem Verfahren vor dem nationalen Gericht Parteistellung haben (vgl. u. a. Urteil vom 1. März 1973, Bollmann, 62/72, Slg. 1973, 269, Randnr. 4, und Beschluss vom 12. September 2007, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, Slg. 2007, I-7075, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    22: - Eine ausführlichere Wiedergabe der Argumentation des Landgerichts findet sich in Nr. 109.23: - Beschluss vom 26. Februar 1996 in der Rechtssache C-181/95 (Biogen/Smithkline Beecham Biologicals, Slg. 1996, I-717) und Urteil vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72 (Bollmann/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof, Slg. 1973, 269).

    24: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 62/72, zitiert in Fußnote 22, Randnr. 4.25: - Rechtssache C-181/95, zitiert in Fußnote 22.26: - Randnr. 6 des Beschlusses.

  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Wie der Generalanwalt in Nummer 30 seiner Schlußanträge ausgeführt hat, führt nach ständiger Rechtsprechung Artikel 177 EG-Vertrag eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten durch ein nichtstreitiges Verfahren ein, das jeder Beeinflussung durch die Parteien entzogen ist und in dem die Parteien sich nur in dem vom nationalen Gericht gesteckten rechtlichen Rahmen äußern können (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72, Bollmann, Slg. 1973, 269, Randnr. 4).
  • BFH, 24.10.1973 - VII B 150/70

    Vorabentscheidungsverfahren - Rechtsanwalt - Gerichtshof der Europäischen

    Auf die Vorlage des Senats hat der EGH mit Urteil vom 1. März 1973 Rs. 62/72 entschieden, daß sich Art. 103 § 1 der Verfahrensordnung des EGH nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsverfahrens beziehe, die für das Vorabentscheidungsverfahren des Art. 177 EWGV notwendig waren, und daß sich die Festsetzung und die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten nach den nationalen Vorschriften bestimmen.

    Als ein solcher ist zwar das Verfahren vor dem EGH sowohl in den Urteilen des EGH Rs. 40/69 und Rs. 62/72 als auch im Beschluß des erkennenden Senats VII R 44/67 bezeichnet worden.

    Ebenso wie im Normenkontrollverfahren vor dem BVerfG treten die Parteien des Ausgangsstreites nicht als Parteien dieses "Zwischenverfahrens" auf, sondern haben lediglich die Möglichkeit, sich in dem vom EGH abgesteckten rechtlichen Rahmen zu äußern (siehe EGH-Entscheidung Rs. 62/72; Art. 20 der Satzung des EGH und § 82 Abs. 3 des BVerfGG).

  • EuGH, 24.10.2001 - C-186/01

    Dory

    Artikel 234 EG führt nämlich eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten durch ein nichtstreitiges Verfahren ein, das den Charakter eines Zwischenstreits innerhalb eines bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits hat und jeder Initiative der Parteien entzogen ist, da diese nur die Möglichkeit haben, sich in dem von diesem Gericht abgesteckten rechtlichen Rahmen zu äußern (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65, Singer, Slg. 1965, 1268, 1275, vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72, Bollmann, Slg. 1973, 269, Randnr. 4, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-261/95, Palmisani, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 31).

    Wegen des wesentlichen Unterschieds zwischen dem streitigen Verfahren und dem in Artikel 234 EG vorgesehenen Zwischenverfahren können daher die allein für das streitige Verfahren vorgesehenen Bestimmungen mangels einer dahin gehenden ausdrücklichen Vorschrift nicht auf das Vorabentscheidungsverfahren ausgedehnt werden (vgl. hinsichtlich der Kosten Urteil Bollmann, Randnr. 5).

  • EuGH, 12.09.2007 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Vorabentscheidungsersuchen - Antrag auf

    234 EG, auf dessen Grundlage die vorliegende Rechtssache anhängig gemacht worden ist, eröffnet kein Streitverfahren zur Entscheidung eines Rechtsstreits, sondern hat ein Verfahren eingeführt, das den nationalen Gerichten, um eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch eine Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und ihnen zu gewährleisten, ermöglichen soll, um eine Auslegung der Gemeinschaftsvorschriften zu ersuchen, die sie auf die bei ihnen anhängigen Streitsachen anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 1973, Bollmann, 62/72, Slg. 1973, 269, Randnr. 4, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, SGAE, C-306/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 4, und Ordre des barreaux francophones et germanophone u. a., Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

    19 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 1963, Da Costa u. a. (28/62 bis 30/62, Slg. 1963, 65, 81), vom 1. März 1973, Bollmann (62/72, Slg. 1973, 269, Randnr. 4), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 31), und vom 12. Februar 2008, Kempter (C-2/06, Slg. 2008, I-411, Randnrn.
  • EuGH, 06.12.2001 - C-472/99

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    In Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften bestimmen sich die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen der Parteien des Ausgangsverfahrens für das Vorabentscheidungsverfahren daher nach den auf das Ausgangsverfahren anwendbaren Vorschriften des nationalen Rechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72, Bollmann, Slg. 1973, 269, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-472/99

    Clean Car Autoservice

    Im Urteil Bollmann entschied der Gerichtshof 1973, dass sich nach dem damaligen Stand des Gemeinschaftsrechts die Kostenfestsetzung und die Erstattungsfähigkeit von notwendigen Aufwendungen der Parteien des Ausgangsverfahrens nach den auf dieses Verfahren anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften bestimmten(12).

    11: - Urteil De Geus und Uitdenbogerd, S. 116.12: - Urteil vom 1. März 1973 in der Rechtssache 62/72 (Bollmann, Slg. 1973, 269, Randnr. 6).

  • EuGH, 13.01.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Vorabentscheidungsersuchen - Antrag auf Zulassung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2011 - C-135/10

    SCF - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 92/100/EWG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-148/04

    Unicredito Italiano - Nichtigkeit der Entscheidung 2002/581/EG der Kommission vom

  • EuGH, 29.09.2006 - C-396/05

    Habelt - Vorabentscheidungsersuchen - Antrag auf Zulassung als

  • EuGH, 26.02.1996 - C-181/95

    Biogen / Smithkline Beecham Biologicals

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-261/95

    Rosalba Palmisani gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-78/10

    Berel u.a. - Zollunion - Erlass von Einfuhrzöllen - Stellvertretung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1981 - 2/81

    Strafverfahren gegen Albert Clément, Gérard Ces und andere. - Gemeinsame

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