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   EuGH, 26.02.1975 - 67/74   

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https://dejure.org/1975,78
EuGH, 26.02.1975 - 67/74 (https://dejure.org/1975,78)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1975 - 67/74 (https://dejure.org/1975,78)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1975 - 67/74 (https://dejure.org/1975,78)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 48 UND 56; RICHTLINIE NR . 64/221 DES RATES, ARTIKEL 3 ABSATZ 1 UND 2
    FREIZUEGIGKEIT - DISKRIMINIERUNGSVERBOT - ABWEICHUNGEN - ENGE AUSLEGUNG - GEFÄHRDUNG DER INNERSTAATLICHEN ÖFFENTLICHEN ORDNUNG - STAATSANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS - AUSWEISUNG - PERSÖNLICHES VERHALTEN - GENERALPRÄVENTIVE MASSNAHME - VERBOT

  • EU-Kommission

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung von Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Rahmen der Gewährung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und Gesundheit; Rechtfertigungsmöglichkeit einer Ausweisung von Ausländern aus Gründen der öffentlichen Ordnung und ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 64/221 Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; VO 64/221 Art. 3 Abs. 1
    FREIZUEGIGKEIT - DISKRIMINIERUNGSVERBOT - ABWEICHUNGEN - ENGE AUSLEGUNG - GEFÄHRDUNG DER INNERSTAATLICHEN ÖFFENTLICHEN ORDNUNG - STAATSANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS - AUSWEISUNG - PERSÖNLICHES VERHALTEN - GENERALPRÄVENTIVE MASSNAHME - VERBOT

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Generalpräventive Gründe

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1975, 297
  • NJW 1975, 1096
  • DVBl 1975, 777
  • DÖV 1975, 279
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Er hat ferner ausgesprochen, daß Richtlinien zur Auslegung des ihrer Durchführung dienenden nationalen Rechts heranzuziehen seien (vgl. etwa Urteil vom 4. Dezember 1974, RS 41/74 (Aufenthalts-Richtlinie), Slg. 1974, S. 1337; Urteil vom 26. Februar 1975, RS 67/74 (Aufenthalts-Richtlinie), Slg. 1975, S. 297; Urteil vom 1. Februar 1977, RS 51/76 (2. Umsatzsteuerrichtlinie), Slg. 1977, S. 113 und Urteil vom 5. April 1979, RS 148/78 (Richtlinie gefährliche Stoffe), Slg. 1979, S. 1629).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Ebenso ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang der fraglichen Bestimmungen genauer bestimmt sei, als es sich auf den ersten Blick aus dem englischen Ausdruck "public policy" ergebe (Urteile vom 4. Dezember 1974 - Van Duyn/Home Office, Rechtssache 41/74 - Slg. 1974, 1337; 26. Februar 1975 - Bonsignore/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Rechtssache 67/74 - Slg. 1975, 297; 28. Oktober 1975 - Rutili/Minister des Innern, Rechtssache 36/75 - Slg. 1975, 1219 und 8. April 1976 - Royer, Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 507).

    Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens zitiert die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Bonsignore (Slg. 1975, 297) und schließt sich der Auffassung an, "daß die innerstaatlichen Behörden ... die Ausweisung nur dann verfügen können, wenn das persönliche Verhalten des Gemeinschaftsangehörigen, der eine Straftat begangen hat, eine derartige Bedrohung für die innerstaatliche öffentliche Ordnung darstellt oder in Zukunft darzustellen droht, daß ein weiterer Verbleib auf dem Hoheitsgebiet des Gastlandes nicht mehr geduldet werden kann".

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    64 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile Antonissen, Randnr. 11, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-344/95, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-1035, Randnr. 14), während die Ausnahmen von diesem Grundsatz eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 18, vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 67/74, Bonsignore, Slg. 1975, 297, Randnr. 6, Kempf, Randnr. 13, und vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 24).

    68 Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass das Gemeinschaftsrecht der Ausweisung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats entgegensteht, die auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützt, d. h. zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer verfügt wird (vgl. u. a. Urteil Bonsignore, Randnr. 7), insbesondere, wenn die Ausweisung aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung automatisch verfügt wird, ohne dass das persönliche Verhalten des Täters oder die von ihm ausgehende Gefährdung der öffentlichen Ordnung berücksichtigt wird (vgl. Urteile Calfa, Randnr. 27, und Nazli, Randnr. 59).

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