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   EuGH, 15.12.1976 - 39/76   

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https://dejure.org/1976,565
EuGH, 15.12.1976 - 39/76 (https://dejure.org/1976,565)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1976 - 39/76 (https://dejure.org/1976,565)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1976 - 39/76 (https://dejure.org/1976,565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid / Mouthaan

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid / Mouthaan

  • Wolters Kluwer

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER - BEGRIFF; ( VERORDNUNG NR. 1408/71 , ARTIKEL 1 ); 2. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - VOLLARBEITSLOSIGKEIT - LETZTE BESCHÄFTIGUNG - BESCHÄFTIGUNGSSTAAT NICHT AUCH STAAT DES WOHNORTS - LEISTUNGEN BEI ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. g; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 71 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - [VERORDNUNG NR. 1408/71 , ARTIKEL 1]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung einer Arbeitnehmerstellung; Wanderarbeitnehmer; System der sozialen Sicherheit; Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit an einen vollarbeitslosen Arbeitnehmer; Ansprüche auf Arbeitsentgelt im Anschluß an den Konkurs eines Arbeitgebers

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 1901
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Der Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat bereits mehrfach entschieden, Art. 71 EWGV 1408/71 wolle sicherstellen, daß dem Arbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden sollen (s SozR 6050 Art. 71 Nr. 1 S 3; Nr. 6 S 15; Nr. 8 S 24; Nr. 10 S 33).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-85/99

    Offermanns

    Nach dem Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76 (Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnrn. 18 ff.) falle eine Leistung, die eine zivilrechtliche Verpflichtung ersetze, nicht unter Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung Nr. 1408/71. Würdigung durch den Gerichtshof.
  • EuGH, 27.05.1982 - 227/81

    Aubin

    Die Gemeinschaftsregelung sehe also die Möglichkeit vor, daß ein Arbeitnehmer Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungssystem in dem Mitgliedstaat erhalte, in dem er wohne (Rechtssache 39/76, Mouthann, Slg. 1976, 1901).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil in der Rechtssache Mouthaan (Rechtssache 39/76, Slg. 1976, 1901) in diesem Sinne entschieden und ausgeführt: "Eine Person ist dann als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 anzusehen, wenn sie die materiellen Voraussetzungen erfüllt, die von dem für sie geltenden System der sozialen Sicherheit objektiv festgesetzt worden sind, auch wenn die für den Anschluß an dieses System erforderlichen Schritte nicht unternommen worden sind.".

  • EuGH, 15.03.2001 - C-444/98

    de Laat

    Außerdem soll Artikel 71 der Verordnung, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteile vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76, Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnr. 13, vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 227/81, Aubin, Slg. 1982, 1991, Randnr. 12, und vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache C-1/85, Miethe, Slg. 1986, 1837, Randnr. 16), sicherstellen, dass dem Wanderarbeitnehmer die Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 388/87

    Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging gegen W. F. J. M.

    In erster Linie ist hier das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76 (Bestuur der Befrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid/Mouthaan, Slg. 1976, 1901) zu nennen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat: "Nach der neunten Begründungserwägung zur Verordnung Nr. 1408/71 will Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii sicherstellen, daß einem Arbeitnehmer, der einen der Tatbestände dieser Vorschrift erfüllt, Leistungen bei Arbeitslosigkeit unter den für die Arbeitssuche günstigsten Voraussetzungen gewährt werden" (Rand- 4 - Artikel 1 Buchstabe q der Verordnung Nr. 1408/71 definiert diesen Ausdruck als den Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der zuständige Träger seinen Sitz hat.

    als im Mitgliedstaat des letzten Wohnortes (vorliegend, wie anzunehmen ist, wiederum die Niederlande) ausgeübt gilt; aus dieser Vorschrift ergibt sich ebenfalls, daß die Merkmale und die Tragweite des Versicherungs- 13 - Dies war etwa der Fall in dem Ausgangsverfahren in den Rechtssachen 39/76, Mouthaan, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5), und 227/81, Aubin, a. a. O. (vgl. oben Punkt 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-121/92

    Staatssecretaris van Financiën gegen A. Zinnecker. - Soziale Sicherheit der

    Die Kommission behauptet, ihre Ansicht finde eine Stütze in dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 39/76 (Mouthaan, Slg. 1976, 1901, Randnr. 6).

    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, daß ein Betroffener in den Geltungsbereich der Verordnung fällt, wenn er die materiellen Voraussetzungen des nationalen Rechts für den Anschluß an ein nationales Systems der sozialen Sicherheit erfuellt, auch wenn die für den Anschluß an dieses System erforderlichen Schritte nicht unternommen wurden (vgl. das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 39/76, Mouthaan, a. a. O., Randnr. 10).

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92

    Saisonarbeit - Leistungsanspruch

    Da die während der letzten Beschäftigung geleistete Arbeit als im Gebiet des Staates erbracht anzusehen ist, dessen Arbeitsverwaltung sich der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt hat und in dessen Gebiet er wohnt oder zurückkehrt, folgt daraus, daß sich der Anspruch des Betreffenden nach Art. 71 Abs. 1 Buchst b Ziff ii EWGV 1408/71 sowohl hinsichtlich des Umfanges und der Dauer der Zahlungen, als auch hinsichtlich der Voraussetzungen für ihre Gewährung nach den Rechtsvorschriften dieses Staates richtet (EuGH SozR 6050 Art. 71 Nr. 1 = EuGHE 1976, 1901).
  • SG Berlin, 08.05.2012 - S 91 AS 8804/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Umstritten ist dabei, ob eine abstrakte Unterworfenheit unter ein System der sozialen Sicherheit ohne konkrete Einbeziehung reicht (so Eichenhofer , Sozialrecht der Europäischen Union, 4. Aufl. 2010, Rn. 101, unter Hinweis auf EuGH, C-39/76, Slg. 1976, 1901 [ Mouthaan ]; Leopold in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching [Hrsg.], Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 1. März 2012, Edition 25, Art. 2 VO (EG) 883/2004 Rn. 2) oder ob die Person eine konkrete bestehende oder frühere Rechtsstellung als Versicherter o.ä.
  • LSG Hessen, 15.09.1980 - L 10/1 Ar 86/80

    Beschäftigungsverhältnis im Ausland (EWG-Mitgliedstaat); Beitragspflicht;

    Wohn- und Beschäftigungsland war somit Großbritannien, so daß die Voraussetzung des Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii EWG-Verordnung Nr. 1408/71 nicht gegeben ist, zumal die Bedeutung der Worte in Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff ii "oder in das Gebiet dieses Staates zurückkehren" sich darin erschöpft, daß der Wohnortbegriff einen nicht gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat nicht zwangsläufig ausschließt (vgl. Urteil des EuGH vom 15. Dezember 1976, Rechtssache 39/76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97

    Swaddling

    Angesichts der Bedeutung, die die Regelung in diesem Bereich gewonnen hat, ist diese Ausrichtung der Rechtsprechung in den Urteilen voll bestätigt worden, die nach Inkrafttreten der Verordnung ergangen sind; vgl. Urteile vom 15. Dezember 976 in der Rechtssache 39/76 (Mouthaan, Slg. 1976, 1901), und vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik, Slg. 1979, 1977).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-57/96

    H. Meints gegen Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij. - Verordnung

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 44/92

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (AlG) - Pflicht des

  • EuGH, 11.10.1984 - 128/83

    Guyot

  • SG Nürnberg, 04.07.2012 - S 10 AS 494/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-102/91

    Doris Knoch gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit - Leistungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-85/99

    Offermanns

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-311/01

    Kommission / Niederlande

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 171/00
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 9 AL 136/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-308/93

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J.M. Cabanis-Issarte. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-327/92

    Rheinhold & Mahla NV gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-308/94

    Office national de l'emploi gegen Heidemarie Naruschawicus. - Soziale Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 236/87

    Anna Bergemann gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit -

  • SG Berlin, 08.08.2012 - S 173 AS 18394/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1991 - C-196/90

    Fonds voor Arbeidsongevallen gegen Madeleine De Paep. - Arbeitnehmer, der seine

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-2/89

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen M. G. J. Kits van Heijningen.

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