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   EuGH, 14.07.1977 - 9/77   

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https://dejure.org/1977,638
EuGH, 14.07.1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 9/77 (https://dejure.org/1977,638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 - RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHE QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF ENTWICKELT - EINHEITLICHE ANWENDUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des deutsch-belgischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung in Zivilsachen und Handelssachen für Entscheidungen, die vom Anwendungsbereich des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher ...

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 56 Abs. 1; ; Übereinkommen über die gerichtlic... he Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 - RECHTSBEGRIFFE UND RECHTLICHE QUALIFIZIERUNGEN , DIE DER GERICHTSHOF ENTWICKELT - EINHEITLICHE ANWENDUNG IN DEN MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 1517
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 14.07.1977 - 9/77
    In seinem Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU/Eurocontrol) hat der Gerichtshof insbesondere folgendes entschieden: "Eine Entscheidung, die in einem Rechtsstreit zwischen einer Behörde und einer Privatperson ergangen ist, den die Behörde im Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse geführt hat, ist vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen." (Slg. 1976, S. 1552).

    rungen 1. Bavaria und Germanair erinnern zunächst an das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU/Eurocontrol - Slg. 1976, S. 1541) und begründen sodann, warum das in Artikel 55 des Brüsseler Übereinkommens aufgeführte zweiseitige deutsch-belgische Abkommen nach Artikel 56 Absatz 1 des Übereinkommens in einem Fall wie dem vorliegenden keine Wirkung mehr haben könne.

    Da sich das deutsche Gericht an das Urteil in der Rechtssache 29/76 gebunden halte und die Frage der Qualifikation dem Gerichtshof nicht erneut vorgelegt habe, sei diese Frage vorliegend nicht mehr zu untersuchen: Mangels erneuter Vorlage sei verbindlich von der in dem vorgenannten Urteil gegebenen Qualifikation auszugehen.

    Nach diesen Ausführungen erwidern Bavaria und Germanair rein vorsorglich auf die von Schlosser (Neue Juristische Wochenschrift, 1977, S. 457) gegen das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 erhobenen Einwände.

    Eurocontrol knüpft ebenfalls zunächst an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 an, der dort für dieselbe Frage zu einer von der des Bundesgerichtshofes abweichenden Ansicht gelangt sei; sie bemerkt sodann, daß nach diesem Urteil die vorliegenden Rechtssachen als vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgeschlossen angesehen werden müßten.

    Die gemeinschaftsrechtliche Auslegung, welche der Gerichtshof in der Rechtssache 29/76 getroffen habe, könne nicht auf das deutsch-belgische Abkommen übertragen werden.

    Die deutsche Regierung schlägt vor, die Vorlagefrage wie folgt zu beantworten: "Die in Artikel 55 angeführten Abkommen und Verträge behalten ihre Wirksamkeit für Entscheidungen auf allen Rechtsgebieten, die nicht zum Anwendungsbereich des Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens gehören, auch wenn sie nicht unter Artikel 1 Absatz 2 des Übereinkommens fallen." 4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die ebenfalls zunächst an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 anknüpft, meint, im Hinblick auf dieses Urteil sei die Vorlagefrage wohl zu bejahen.

    Eine Umgehung oder gar eine Mißachtung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 29/76 sei nicht zu befürchten, denn:.

    auch deshalb nicht dem Urteil in der Rechtssache 29/76, weil sich der Gerichtshof in diesem Urteil auf eine Interpretation des in Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens verwandten Begriffs "Zivil- und Handelssache" beschränkt habe.

    In seinem Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 ("Lufttransportunternehmen GmbH & Co. KG gegen Eurocontrol", Slg. 1976, S. 1541) hatte der Gerichtshof auf eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem vor jenem Gericht anhängigen Rechtsstreit über Gebühren der gleichen Art wie im vorliegenden Fall wie folgt entschieden:.

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Sie stützen sich insbesondere auf die die Auslegung des Übereinkommens vom 27. Februar 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen betreffenden Urteile des Gerichtshofes, aus denen hervorgehe, daß Eurocontrol mit einer in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig werdenden Behörde gleichzusetzen sei (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, und vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9/77 und 10/77, Bavaria Fluggesellschaft und Germanair, Slg. 1977, 1517).
  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

    unter Ausschluß der anderen der Vorrang [gebührt], da eine sachgerechte Entscheidung nur für jede Bestimmung des Übereinkommens gesondert getroffen werden kann", habe er in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1976 LTU/Eurocontrol, (29/76 - Slg. 1976, 1541) und vom H.Juli 1977 Bavaria/Eurocontrol, (verbundene Rechtssachen 9 und 10/77 - Slg. 1977, 1517) ausgeführt, daß "der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Übereinkommens .
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Insoweit ist es nicht erforderlich, daß diese Gebiete gerade durch Art. 1 Abs. 2 EGÜbk ausgeschlossen sind, sondern es genügt, daß sie auf andere Weise aus dem Anwendungsbereich des Übereinkommens herausfallen (EuGH NJW 1978, 483 f).
  • EuGH, 16.12.1980 - 814/79

    Niederlande State

    7 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (Urteile vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76, LTU, Slg. 1976, 1541, vom 14. Juli 1977 in den verbundenen Rechtssachen 9 und 10/77, Bavaria-Germanair, Slg. 1977, 1517, und vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733), ist der Begriff "Zivil- und Handelssachen" in Artikel 1 des Brüsseler Übereinkommens als autonomer Begriff zu verstehen, für dessen Auslegung die Ziele und der Aufbau des Übereinkommens zum einen und die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtssysteme ergebenden allgemeinen Grundsätze zum anderen heranzuziehen sind.
  • EuGH, 21.06.1978 - 150/77

    Ott

    Rechtssachen 9-10/77 vom 14. Juli 1977 - Slg. 1977, 1517).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

    116 - Vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1977 in den Rechtssachen 9/77 und 10/77 (Bavaria Fluggesellschaft und Germanair/Bedarfsluftfahrt, Slg. 1977, 1517, Randnr. 4), vom 22. November 1978 in der Rechtssache 33/78 (Somafer, Slg. 1978, 2183, Randnr. 8) und vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-167/08

    Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

    Insoweit hat der Gerichtshof zunächst entschieden, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit in der Gemeinschaftsrechtsordnung und die Ziele des Brüsseler Übereinkommens gemäß Art. 220 EG, auf den es sich stützt, eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche Anwendung der vom Gerichtshof im Rahmen dieses Übereinkommens entwickelten rechtlichen Begriffe und Qualifizierungen erfordern (vgl. Urteile vom 14. Juli 1977, Bavaria Fluggesellschaft u. a./Eurocontrol, 9/77 und 10/77, Slg. 1977, 1517, Randnr. 4, und vom 11. August 1995, SISRO, C-432/93, Slg. 1995, I-2269, Randnr. 39).
  • BGH, 23.01.1986 - IX ZB 38/85

    Anforderungen an die Verteidigungsmöglichkeiten in einem ausländischen

    Die Frage, ob es nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 30. Juni 1958 (BGBl. 1959 II 766) für vollstreckbar erklärt werden könnte (vgl. EuGH, Urt. v. 14. Juli 1977 - Rs 9 u. 10/77, NJW 1978, 483; BGH Urt. v. 10. Oktober 1977 - VIII ZB 10/76, NJW 1978, 1113 [BGH 10.10.1977 - VIII ZB 10/76]), stellt sich nicht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-292/05

    Lechouritou u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Zivil- und

    16 - Rechtssachen 9/77 und 10/77, Slg. 1977, 1517.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08

    Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei

    Der Senat geht im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = NJW 1988, 839; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, NVwZ 1989, 653; Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47) davon aus, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag (nur) dann entfällt, wenn der Antragsteller dadurch, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird, seine Rechtsstellung derzeit nicht verbessern kann (Urt. v. 24.1.1979 - VI OVG C 9/77 -, BRS 35 Nr. 27; Urt. v. 28.4.2005 - 1 KN 70/04 -, NdsRpfl. 2005, 289 = BRS 69 Nr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-432/93

    SISRO / Ampersand Software

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-432/93

    Société d'informatique (SISRO) service réalisation organisation gegen Ampersand

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1980 - 814/79

    Niederländischer Staat gegen Reinhold Rüffer. - Brüsseler Übereinkommen von 1968.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1978 - 33/78

    Somafer SA gegen Saar-Ferngas AG.

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