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   EuGH, 27.10.1977 - 30/77   

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https://dejure.org/1977,18
EuGH, 27.10.1977 - 30/77 (https://dejure.org/1977,18)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1977 - 30/77 (https://dejure.org/1977,18)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1977 - 30/77 (https://dejure.org/1977,18)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Regina / Bouchereau

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - MEHRSPRACHIGE TEXTE - EINHEITLICHE AUSLEGUNG - ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DEN VERSCHIEDENEN SPRACHLICHEN FASSUNGEN - ALLGEMEINER AUFBAU UND ZWECK DER FRAGLICHEN REGELUNG ALS BEZUGSPUNKT

  • EU-Kommission

    Regina / Bouchereau

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Begriff der öffentlichen Ordnung bei Beschränkungen der Freizügigkeit von dem Gemeinschaftsrecht unterliegenden Personen; Auslegung des Artikels 48 des EWG-Vertrages; Auslegung von Vorschriften einer Richtlinie zur Koordinierung der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie Nr. 64/221/EWG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - MEHRSPRACHIGE TEXTE - EINHEITLICHE AUSLEGUNG - ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DEN VERSCHIEDENEN SPRACHLICHEN FASSUNGEN - ALLGEMEINER AUFBAU UND ZWECK DER FRAGLICHEN REGELUNG ALS BEZUGSPUNKT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 1999
  • NJW 1978, 479
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 27.10.1977 - 30/77
    Ebenso ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang der fraglichen Bestimmungen genauer bestimmt sei, als es sich auf den ersten Blick aus dem englischen Ausdruck "public policy" ergebe (Urteile vom 4. Dezember 1974 - Van Duyn/Home Office, Rechtssache 41/74 - Slg. 1974, 1337; 26. Februar 1975 - Bonsignore/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Rechtssache 67/74 - Slg. 1975, 297; 28. Oktober 1975 - Rutili/Minister des Innern, Rechtssache 36/75 - Slg. 1975, 1219 und 8. April 1976 - Royer, Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 507).

    Weiterhin ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den vorerwähnten Urteilen Van Duyn und Rutili, sowie aus den Schlußanträgen des Generalanwalts in der Rechtssache Bonsignore, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung in den Artikeln 48 und 56 des EWG-Vertrags eng auszulegen sei; er schließe diejenigen Bereiche der öffentlichen Ordnung aus, in denen das Ermessen der Mitgliedstaaten durch besondere Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen sei, nicht offengelegte staatliche Gründe (reasons of state) ebenso wie diejenigen Bereiche, in denen die öffentliche Ordnung durch das gleiche strafrechtliche Vorgehen gegen die eigenen Staatsangehörigen und gegen diejenigen der anderen Mitgliedstaaten angemessen geschützt werden könne.

    Wenn auch die Mitgliedstaaten den Anwendungsbereich der öffentlichen Ordnung nicht einseitig ohne Kontrolle der Organe der Gemeinschaft festlegen könnten (Urteil vom 4. Dezember 1974 - Van Duyn/Home Office, Rechtssache 41/74 - Slg. 1974, 1337), seien sie doch nicht gehalten, ihn auf den Begriff der öffentlichen Sicherheit oder auf das Strafrecht zu beschränken; sie könnten ihm vielmehr eine dem Begriff des öffentlichen Wohls (public good) angenäherte Bedeutung geben.

    Aus den vorerwähnten Urteilen Van Duyn und Bonsignore ergebe sich klar, daß dieser Artikel unmittelbar anwendbar sei und den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten Rechte einräume, die die nationalen Gerichte schützen müßten.

    Zur dritten Frage Unter Bezugnahme auf das Urteil Van Duyn (Rechtssache 41/74, Slg. 1974, 1337) macht die Regierung des Vereinigten Königreichs geltend, daß auf dem Gebiete der Betäubungsmittel "die besonderen Umstände ... von Land zu Land ... verschieden sein [können]" mit dem Ergebnis, daß eine Handlung, die in einem Mitgliedstaat ein schweres Vergehen darstelle, in einem anderen Mitgliedstaat möglicherweise nur als geringes Vergehen angesehen werde.

    Desgleichen zeige das Urteil Van Duyn an, daß die "öffentliche Ordnung" (public policy) im weiteren Sinne verstanden werden müsse; sie umfasse auch Maßnahmen gegen Tätigkeiten, die nur sozialschädlich seien, ohne eine tatsächliche Verletzung des öffentlichen Friedens, der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit darzustellen.

    33/35 In seinem Urteil vom 4. Dezember 1974 (Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, 1350) hat der Gerichtshof hervorgehoben, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung im Gemeinschaftsrecht eng zu verstehen ist, namentlich, wenn er eine Ausnahme von dem wesentlichen Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer rechtfertigt; daher darf seine Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Nachprüfung durch die Organe der Gemeinschaft bestimmt werden.

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus EuGH, 27.10.1977 - 30/77
    Ebenso ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang der fraglichen Bestimmungen genauer bestimmt sei, als es sich auf den ersten Blick aus dem englischen Ausdruck "public policy" ergebe (Urteile vom 4. Dezember 1974 - Van Duyn/Home Office, Rechtssache 41/74 - Slg. 1974, 1337; 26. Februar 1975 - Bonsignore/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Rechtssache 67/74 - Slg. 1975, 297; 28. Oktober 1975 - Rutili/Minister des Innern, Rechtssache 36/75 - Slg. 1975, 1219 und 8. April 1976 - Royer, Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 507).

    Der Angeklagte des Ausgangsverfahrens zitiert die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Bonsignore (Slg. 1975, 297) und schließt sich der Auffassung an, "daß die innerstaatlichen Behörden ... die Ausweisung nur dann verfügen können, wenn das persönliche Verhalten des Gemeinschaftsangehörigen, der eine Straftat begangen hat, eine derartige Bedrohung für die innerstaatliche öffentliche Ordnung darstellt oder in Zukunft darzustellen droht, daß ein weiterer Verbleib auf dem Hoheitsgebiet des Gastlandes nicht mehr geduldet werden kann".

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus EuGH, 27.10.1977 - 30/77
    Ebenso ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang der fraglichen Bestimmungen genauer bestimmt sei, als es sich auf den ersten Blick aus dem englischen Ausdruck "public policy" ergebe (Urteile vom 4. Dezember 1974 - Van Duyn/Home Office, Rechtssache 41/74 - Slg. 1974, 1337; 26. Februar 1975 - Bonsignore/Oberstadtdirektor der Stadt Köln, Rechtssache 67/74 - Slg. 1975, 297; 28. Oktober 1975 - Rutili/Minister des Innern, Rechtssache 36/75 - Slg. 1975, 1219 und 8. April 1976 - Royer, Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 507).

    Der Gerichtshof habe im Urteil Rutili (vom 28. Oktober 1975, Slg. 1975, 1219) entschieden, daß die Wendung "vorbehaltlich der aus Gründen der öffentlichen Ordnung ... gerechtfertigten Beschränkungen" in Artikel 48 auch "in Anwendung solcher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften erlassene Einzelentscheidungen" betreffe.

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus EuGH, 27.10.1977 - 30/77
    Wenn auch zutreffe, was der Gerichtshof in den Urteilen Royer und Watson (Urteile vom 8. April 1976 - Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 497, und 7. Juli 1976 - Rechtssache 118/75 - Slg. 1976, 1185) entschieden habe, daß nämlich unbedeutende Delikte eine Ausweisung nicht rechtfertigten, so sei es doch auch richtig, daß der betreffende Mitgliedstaat eine Person ausweisen könne, wenn diese eines schweren Vergehens für schuldig befunden worden sei und die Umstände befürchten ließen, daß sie rückfällig werde.
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 27.10.1977 - 30/77
    Wenn auch zutreffe, was der Gerichtshof in den Urteilen Royer und Watson (Urteile vom 8. April 1976 - Rechtssache 48/75 - Slg. 1976, 497, und 7. Juli 1976 - Rechtssache 118/75 - Slg. 1976, 1185) entschieden habe, daß nämlich unbedeutende Delikte eine Ausweisung nicht rechtfertigten, so sei es doch auch richtig, daß der betreffende Mitgliedstaat eine Person ausweisen könne, wenn diese eines schweren Vergehens für schuldig befunden worden sei und die Umstände befürchten ließen, daß sie rückfällig werde.
  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Außerdem ist der Begriff der öffentlichen Ordnung im Gemeinschaftsrecht, insbesondere, wenn er eine Ausnahme von der Grundfreiheit des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen soll, eng zu verstehen, so dass seine Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Nachprüfung durch die Organe der Gemeinschaft bestimmt werden darf (vgl. entsprechend für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer Urteile Van Duyn, Randnr. 18, und vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 33).

    Insoweit ist den zuständigen innerstaatlichen Behörden daher ein Beurteilungsspielraum innerhalb der durch den EG-Vertrag gesetzten Grenzen zuzubilligen (Urteile Van Duyn, Randnr. 18, und Bouchereau, Randnr. 34).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Was insbesondere die Gründe der öffentlichen Ordnung betreffe, könnten diese nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliege, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

    43 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    44 Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 28).

    45 Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 29).

    46 Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 30).

    47 Urteil vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 15).

    51 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    62 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    73 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    77 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    82 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

    85 Urteil vom 27. Oktober 1977 (30/77, EU:C:1977:172).

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