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   EuGH, 28.04.1977 - 71/76   

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EuGH, 28.04.1977 - 71/76 (https://dejure.org/1977,240)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1977 - 71/76 (https://dejure.org/1977,240)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1977 - 71/76 (https://dejure.org/1977,240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris

    1 . NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ZIEL DES VERTRAGES - VERWIRKLICHUNG - FEHLEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHER RICHTLINIEN - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN UND PRAKTIKEN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris

  • Wolters Kluwer

    1. NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ZIEL DES VERTRAGES - VERWIRKLICHUNG - FEHLEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHER RICHTLINIEN - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN UND PRAKTIKEN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN; ( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 5 , 52 UND 57 ); 2. NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NIEDERLASSUNGSFREIHEIT - ZIEL DES VERTRAGES - VERWIRKLICHUNG - FEHLEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHER RICHTLINIEN - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN UND PRAKTIKEN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 765
  • NJW 1977, 1582
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 28.04.1977 - 71/76
    gen Herr Jean Thieffry, Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren, ist der Ansicht, die Entscheidung des Conseil de l'ordre des avocats der Rechtsanwaltschaft in Paris verstoße gegen die Grundprinzipien der Anwendung des EWG-Vertrages und gegen den Inhalt des Urteils des Gerichtshofes vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Jean Reyners/Belgischen Staat; Ersuchen Vorabentscheidung des belgischen Conseil d'État, Slg. S. 631).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    35 Die Aufnahme und Ausübung einiger selbständiger Tätigkeiten können jedoch von der Beachtung bestimmter durch das Allgemeininteresse gerechtfertigter Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wie der Vorschriften über Organisation, Qualifikation, Standespflichten, Kontrolle und Haftung, abhängig gemacht werden (vgl. Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnr. 12).

    Sie müssen daher die Gleichwertigkeit der Diplome berücksichtigen (vgl. Urteil Thieffry, a. a. O., Randnrn. 19 und 27) und gegebenenfalls eine vergleichende Prüfung der in ihren nationalen Vorschriften geforderten Kenntnisse und Qualifikationen und derjenigen des Betroffenen vornehmen (vgl. Urteil Vlassopoulou, a. a. O., Randnr. 16).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Anders verhielte es sich nur, wenn mit einer solchen Regelung ein berechtigter Zweck verfolgt würde, der mit dem EWG-Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre (in diesem Sinn Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    Das im Jahre 1977 erlassene Urteil Thieffry(180) betraf die Niederlassungsfreiheit der Rechtsanwälte.

    Unter Berufung auf das Urteil Thieffry entschied er, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet waren, in dem Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit des betreffenden Diploms objektiv zu prüfen, ob das ausländische Diplom seinem Inhaber die gleichen oder zumindest gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigte wie das nationale Diplom.

    Anders verhielte es sich nur, wenn mit einer solchen Regelung ein berechtigter Zweck verfolgt würde, der mit dem EWG-Vertrag vereinbar und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre (in diesem Sinn Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnrn.12 und 15).

    Schon das Urteil Thieffry weist in diese Richtung, stellt der Gerichtshof doch dort nicht auf die Frage einer eventuellen Diskriminierung ab(235).

    (180) - Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76 (Thieffry, Slg. 1977, 765).

    (182) - Schlußanträge vom 29. März 1977 in der Rechtssache 71/76, a. a. O. (Slg. 1977, 780, 791).

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Im Urteil vom 28. April 1977 (Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765) sei festgelegt, was unter unverhältnismäßigen und mit dem Vertrag unvereinbaren Modalitäten zu verstehen sei.

    In demselben Sinne habe der Gerichtshof unter anderem in dem genannten Urteil Thieffry entschieden, daß die im Allgemeininteresse gerechtfertigten innerstaatlichen Berufsregelungen vom Grundsatz des Rechts auf Niederlassung geschützt würden, vorausgesetzt ihre Anwendung erfolge ohne Diskriminierung.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 52 EG-Vertrag eine der grundlegenden Vorschriften der Gemeinschaft und seit dem Ablauf der Übergangszeit in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765; Kommission/Frankreich, Randnr. 13, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    14 Im übrigen geht aus dem Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76 (Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnrn. 15/18) hervor, daß die Ziele des Vertrages und insbesondere die Niederlassungsfreiheit, soweit das Gemeinschaftsrecht hierzu selbst nichts bestimmt, durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten verwirklicht werden können, denen es nach Artikel 5 des Vertrages obliegt, "alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfuellung der Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder aus Handlungen der Organe der Gemeinschaft ergeben", zu treffen und "alle Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrages gefährden könnten", zu unterlassen.
  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije

    Diese Feststellung wird dadurch bestätigt, daß nach dem Allgemeinen Programm des Rates zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vom 18. Dezember 1961 (ABl. 1962, S. 36), das für die Durchführung der betreffenden Vertragsbestimmungen nützliche Hinweise liefert (siehe Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76, Thieffry, Slg. 1977, 765, und vom 18. Juni 1985 in der Rechtssache 197/84, Steinhauser, Slg. 1985, 1819), Vorschriften und Praktiken, die "das Recht auf Teilnahme an den Einrichtungen der sozialen Sicherheit, vor allem der Krankenversicherung] ... verwehren oder einschränken", Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit darstellen.
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 22.88

    Herausnahme des Zahntechniker-Handwerks aus dem Geltungsbereich der

    Diese wird angenommen, wenn eine Regelung zwar nicht nach der Staatsangehörigkeit differenziert, die Erfüllung der jeweiligen Niederlassungsbedingungen für Nichtstaatsangehörige des Mitgliedstaats, in dem die Niederlassung erfolgen soll, aber ungleich schwerer ist als für die Staatsangehörigen dieses Staates und dieses Erschwernis als willkürlich und prohibitiv zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, Urteil vom 28. April 1977 - Rs 71/76 - Slg. 1977, 765).

    Dieser Rechtsauffassung steht nicht entgegen, daß der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juni 1974 - Rs 2/74 - entschieden hat, mit Ablauf der Übergangszeit seien aufgrund der seitdem gegebenen unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 52 EWG-Vertrag die Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Inländergleichbehandlung rechtlich überflüssig geworden (EuGH a.a.O. S. 652), und darüber hinaus im Urteil vom 28. April 1977 - Rs 71/76 - ausgeführt hat, die in Art. 52 vorgesehene Niederlassungsfreiheit dürfe einer dem Gemeinschaftsrecht unterstellten Person nicht allein deshalb verwehrt werden, weil die in Art. 57 vorgesehenen Richtlinien für einen bestimmten Beruf noch nicht erlassen worden seien (EuGH a.a.O. S. 778).

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    auf diese Frage den Urteilen in den Rechtssachen 152/73 (Sotgiu - Slg. 1974, 164), 71/76 (Thieffry - Slg. 1977, 765) sowie in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael und Follacchio - Slg. 1979, 35) entnehmen.
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Dieser Standpunkt sei von der Kommission gutgeheißen worden und stimme mit den von dem Generalanwalt in der Rechtssache 71/76, Thieffry (EuGH 28. April 1977, Slg. 1977, 765) vorgetragenen Schlußanträgen überein.

    Der Berufungsführer prüft dann die Tragweite der Artikel 52 und 57 des Vertrages im Hinblick auf die ihm gegenüber verfügten Ablehnungen der Ausübung des Tierarztberufes und erklärt unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1977 in der zitierten Rechtssache 71/76, daß die Ansicht, nach der von dem Erfordernis des einzelstaatlichen Diplomes einfach so lange nicht abzurücken sei, wie es noch keine Gemeinschaftsrichtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen gebe, zurückzuweisen sei.

    Zweitens habe - wenngleich die die Frage der Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Diplomes durch die zuständige einzelstaatliche Behörde erörternden Urteile in den Rechtssachen Thieffry (bereits zitiert) und Patrick (EuGH 28. Juni 1977 - Rechtssache 11/77 - Slg. 1977, 1199) entschieden hätten, daß sich die Staatsbürger mit einem Befähigungsnachweis, der von den zuständigen Behörden des Niederlassungsstaates als gleichwertig mit dem von seinen eigenen Staatsangehörigen verlangten anerkannt worden sei, auf Artikel 52 berufen können - der Generalanwalt in der Rechtssache Thieffry (Slg. 1977, 765) unter Vermeidung einer grundsätzlichen Stellungnahme ausdrücklich betont, daß die von ihm vorgeschlagene und später vom Gerichtshof übernommene Entscheidung weitgehend von den Umständen des Einzelfalls bestimmt sei und keinen Präzedenzfall darstellen könne.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-313/01

    DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-411/03

    SEVIC Systems - Niederlassungsfreiheit - Grenzüberschreitende Verschmelzung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1990 - C-340/89

    Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-234/97

    Fernández de Bobadilla

  • EuGH, 18.06.1985 - 197/84

    Steinhauser / Ville de Biarritz

  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 292/86

    Claude Gullung gegen Conseil de l'ordre des avocats du barreau de Colmar et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

  • EuGH, 14.10.2004 - C-299/02

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43

  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98

    Graf

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-442/02

    CaixaBank France

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 28/96

    Niederlassung von EG-Staatsangehörigen als Rechtsanwalt

  • EuG, 28.03.2001 - T-144/99

    Institut des mandataires agréés / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-92/92

    Phil Collins gegen Imtrat Handelsgesellschaft mbH und Patricia Im- und Export

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95

    Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.2004 - C-299/02

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-102/02

    Beuttenmüller

  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

  • EuGH, 07.05.1992 - C-104/91

    Strafverfahren gegen Aguirre Borrell u.a.

  • EuGH, 28.06.1977 - 11/77

    Patrick / Ministre des affaires culturelles

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-90/96

    David Petrie u. a. gegen Università degli studi di Verona und Camilla Bettoni. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-184/91

    Christof Oorburg und Serge van Messem gegen Wasser- und Schiffahrtsdirektion

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01

    Morgenbesser

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-330/91

    The Queen gegen Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank AG. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-195/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1978 - 110/78

    Ministère public und "Chambre syndicale des agents artistiques et Impresarii de

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1978 - 136/78

    Strafverfahren gegen Vincent Auer. - Tierärzte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.1983 - 286/82

    Graziana Luisi und Giuseppe Carbone gegen Ministero del Tesoro. - Unsichtbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1981 - 203/80

    Strafverfahren gegen Guerrino Casati. - Freier Kapitalverkehr - Innerstaatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1977 - 11/77

    Richard Hugh Patrick gegen Minister für kulturelle Angelegenheiten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-104/91

    Colegio Oficial de Agentes de la Propriedad Inmobiliaria gegen José Luis Aguirre

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 222/86

    Union nationale des entraîneurs et cadres techniques professionnels du football

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau de Paris gegen Onno Klopp. - Niederlassungsfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.1989 - 379/87

    Anita Groener gegen Minister for Education and the City of Dublin Vocational

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1986 - 221/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1981 - 62/81

    Aktiengesellschaft französischen Rechts Seco und Aktiengesellschaft französischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1985 - 197/84

    P. Steinhauser gegen Stadt Biarritz. - Niederlassungsrecht - Ausübung einer

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