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   EuGH, 24.05.1977 - 107/76   

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https://dejure.org/1977,74
EuGH, 24.05.1977 - 107/76 (https://dejure.org/1977,74)
EuGH, Entscheidung vom 24.05.1977 - 107/76 (https://dejure.org/1977,74)
EuGH, Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 107/76 (https://dejure.org/1977,74)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSERSUCHEN - VERFAHREN WEGEN EINSTWEILIGER VERFÜGUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

  • Wolters Kluwer

    Frage der Verpflichtung eines einzelstaatlichen Gerichts in einem Verfahren wegen einstweiliger Verfügung zur Vorlage einer Frage der Auslegung oder Gültigkeit bei Rechtskraft der Entscheidung im nationalen Verfahren; Antrag auf Untersagung der Benutzung bestimmter ...

  • Judicialis

    EWG Art. 177 Abs. 3; ; EWG Art. 36; ; EWG Art. 86; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSERSUCHEN - VERFAHREN WEGEN EINSTWEILIGER VERFÜGUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 957
  • NJW 1977, 1585
  • GRUR Int. 1977, 417
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 24.05.1977 - 107/76
    Karlsruhe 1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens trägt vor, das Recht der einzelstaatlichen Gerichte, den Gerichtshof auch im Rahmen eines Eilverfahrens um Vorabentscheidung zu ersuchen, sei in der Rechtsprechung des Gerichtshofes bejaht worden (Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder/Stadt Ulm, Slg. 1969, 419).
  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 24.05.1977 - 107/76
    Diese Autoren berücksichtigten aber nicht das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache 166/73 (Rheinmühlen-Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1974, 33).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 24.05.1977 - 107/76
    Sie verweist hierzu unter anderem auf die Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 487), wo der Gerichtshof mit dem Vorabentscheidungsersuchen eines im Verfahren der einstweiligen Verfügung letztinstanzlich entscheidenden deutschen Gerichts befaßt gewesen sei, ohne daß im Urteil auch nur der leiseste Zweifel an der Zulässigkeit der Vorlage oder der Kompetenz des Gerichtshofes zur Entscheidung hierüber Ausdruck gefunden habe.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Im Interesse des Vertragszwecks der Integration, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit dient sie einer möglichst einheitlichen Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch alle Gerichte im Geltungsbereich des EWG-Vertrages (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Mai 1977, RS 107/76, Slg. 1977, S. 957 (972); Urteil vom 6. Oktober 1982, RS 283/81, Slg. 1982, S. 3415 (3428)).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    In seinem Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Slg. 1977, 957) entschied der Gerichtshof in Beantwortung der ersten vom Oberlandesgericht vorgelegten Frage, daß ein einzelstaatliches Gericht in einem Verfahren wegen einstweiliger Verfügung zur Vorlage gemäß Artikel 177 Absatz 3 des Vertrages nicht verpflichtet sei.

    Die französische Regierung habe in ihrer Stellungnahme zur Rechtssache 107/76 zu Recht darauf hingewiesen, daß die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften den Bestimmungen der Richtlinie Nr. 65/65 des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten (ABl. vom 9. Februar 1965, S. 369) angepaßt hätten und daß es gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie, insbesondere gegen ihre Artikel 4 und 13, verstoße, wenn ein Importeur eine Arzneispezialität, deren Inverkehrbringen in dem Exportland genehmigt sei, auspacke und mit einer neuen Verpakkung versehe, selbst wenn er darauf das Warenzeichen des Inhabers anbringe.

    Zum Vorentwurf für ein europäisches Markenrecht verweist die Beklagte des Ausgangsverfahrens auf die Stellungnahme der Kommission in der Rechtssache 107/76, in der die Kommission ausgeführt habe, daß das Wiederanbringen des Originalwarenzeichens zulässig sei, solange die Ware nicht verändert worden sei, wobei das bloße Umpacken nicht als Veränderung gelte.

    Als die Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtssache 107/76 die Werbefunktion der Marke in den Vordergrund gerückt und die Auffassung vertreten habe, daß der Inhaber eines Warenzeichens einen Anspruch darauf besitze, daß sein Warenzeichen auch auf der Verpackung immer das gleiche Erscheinungsbild aufweise, habe sie übersehen, daß die Werbefunktion des Warenzeichens bloß ein selbständiger Ausfluß der Herkunftsfunktion sei, aber nicht zum Wesen des Warenzeichens gehöre.

    Für die große Masse der Markenartikel sei die von der Kommission in ihrem Schriftsatz zur Rechtssache 107/76 geäußerte Auffassung, welche die Beweislast dem Zeicheninhaber auferlege, unrealistisch; sie schütze weder den Verbraucher noch den Hersteller.

    Die Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland sowie die EG-Kommission hätten in ihren in der Rechtssache 107/76 eingereichten schriftlichen Stellungnahmen zu Recht darauf hingewiesen, daß die Ausübung eines Warenzeichenrechts nicht schon allein deshalb, weil sie durch ein marktbeherrschendes Unternehmen erfolge, als Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 EWG-Vertrag beurteilt werden könne.

    Mit Recht hielten deshalb die Regierungen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs in ihren schriftlichen Stellungnahmen zur Rechtssache 107/76 eine solche Reduzierung des Schutzumfangs für widersinnig.

    In ihrer schriftlichen Stellungnahme in der Rechtssache 107/76 habe die Kommission die Auffassung vertreten, daß der Zeicheninhaber dann, wenn sich die Ausübung seines Warenzeichenrechts objektiv als Förderung eines anderweit begründeten Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erweise, stärkeren Schranken unterworfen sei, als sie ihm durch den Grundsatz des freien Warenverkehrs auferlegt würden.

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, daß Artikel 177 Absatz 3 insbesondere verhindern soll, daß sich in einem Mitgliedstaat eine nationale Rechtsprechung herausbildet, die mit den Normen des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang steht (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76, Hoffmann-La Roche, Slg. 1977, 957, Randnr. 5, und vom 27. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 35/82 und 36/82, Morson und Jhanjan, Slg. 1982, 3723, Randnr. 8).
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