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   EuGH, 24.01.1978 - 82/77   

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https://dejure.org/1978,256
EuGH, 24.01.1978 - 82/77 (https://dejure.org/1978,256)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.1978 - 82/77 (https://dejure.org/1978,256)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1978 - 82/77 (https://dejure.org/1978,256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Van Tiggele

    1 . MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Van Tiggele

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Mindestpreisen für Genever; Eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung; Unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder potentielle Behinderung der Einfuhren zwischen den Mitgliedstaaten; Vereinbarkeit der Festsetzung eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - KRITERIEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 25
  • NJW 1978, 1102
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Nach der vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Staatsanwaltschaft/Dassonville, Slg. 1974, 837) und vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76 (Procureur de la République/Bouhelier, Slg. 1977, 197) entwickelten Definition der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und angesichts der untersuchten Rechtsprechung zu den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrags sei die umstrittene Regelung als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 ff. EWG-Vertrag anzusehen.

    Die niederländische Regierung weist auch darauf hin, daß aus dem Begriff der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung, wie er im Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und in der Richtlinie der Kommission Nr. 70/50 vom 22. Dezember 1969 definiert sei, geschlossen werden könne, daß Mindestpreisbestimmungen nur dann Maßnahmen mit gleicher Wirkung sein könnten, wenn sie sich auf die Einfuhren auswirkten.

    Anschließend prüft die Kommission die Vereinbarkeit der umstrittenen niederländischen Regelung mit Artikel 30 EWG-Vertrag, wobei sie insbesondere die in Artikel 3 ihrer Richtlinie Nr. 70/50 vom 22. Dezember 1969 aufgestellten Kriterien, das Urteil in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und die in Artikel 85 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsätze berücksichtigt.

  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    In den Urteilen vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75, Tasca, und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, Sadam/Interministerieller Preisausschuß (Slg. 1976, 291 bzw. 323) habe der Gerichtshof unter anderem entschieden, daß ein Höchstpreis insbesondere dann eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung sei, wenn dieser so niedrig festgesetzt werde, daß die Importeure kein wirtschaftliches Interesse mehr daran hätten, die fraglichen Erzeugnisse einzuführen.

    Vorliegend gehe es vor allem darum festzustellen, wie sich die umstrittene Regelung "unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell" auf die Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten auswirke (vgl. das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 31/74, Galli - Slg. 1975, 47 - sowie die Urteile in der Rechtssache 65/75, Tasca, und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, Sadam).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Das ergebe sich bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung und werde im übrigen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Farbstoff-Fällen bestätigt (Urteile vom 14. Juli 1972, 1CI und andere/Kommission, 48/69 - Slg. 1972, 619 ff. - und vom 26. November 1975, Groupement des fabricants de papiers peints de Belgique/Kommission, 73/74 - Slg. 1975, 1491).

    Der Gerichtshof habe vielmehr festgestellt, daß derartige Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die für das ganze Gebiet eines Mitgliedstaats gälten, a priori den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigten (vgl. Urteil in den bereits genannten Rechtssachen 48/69 und 73/74 und das Urteil vom 14. Mai 1975 in den verbundenen Rechtssachen 19 und 20/74, Kali und Salz AG und Kali-Chemie AG/Kommission - Slg. 1975, 499).

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterscheide Artikel 92 EWG-Vertrag nicht nach den Gründen oder Zielen der fraglichen Maßnahmen, sondern stelle ausschließlich auf ihre Wirkung ab (vgl. Urteile vom 2. Juli 1974 - Italien/Kommission, Rechtssache 173/73 - Slg. 1974, 709 und vom 22. März 1977 - Steimke und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Rechtssache 78/76 - Slg. 1977, 595).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Die Kommission wiederholt also ihre in der Rechtssache 13/77, GB-INNO-BM/Vereniging Kleinhandelaars in Tabak (noch nicht veröffentlichtes Urteil vom 16. November 1977) vorgebrachte Argumentation.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Nach Auffassung der Regierung der Niederlande läßt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere seinen Urteilen vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 und vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1973, 813) entnehmen, daß die Befreiung von einer Belastung nur dann eine Beihilfe darstellen könne, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt seien: Die Belastung müsse steuerlicher Natur sein; sie müsse von der öffentlichen Gewalt auferlegt und die Befreiung müsse von der öffentlichen Gewalt gewährt werden.
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Vorliegend gehe es vor allem darum festzustellen, wie sich die umstrittene Regelung "unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell" auf die Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten auswirke (vgl. das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 31/74, Galli - Slg. 1975, 47 - sowie die Urteile in der Rechtssache 65/75, Tasca, und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, Sadam).
  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterscheide Artikel 92 EWG-Vertrag nicht nach den Gründen oder Zielen der fraglichen Maßnahmen, sondern stelle ausschließlich auf ihre Wirkung ab (vgl. Urteile vom 2. Juli 1974 - Italien/Kommission, Rechtssache 173/73 - Slg. 1974, 709 und vom 22. März 1977 - Steimke und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Rechtssache 78/76 - Slg. 1977, 595).
  • EuGH, 14.05.1975 - 19/74

    Kali und Salz und Kali-Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Der Gerichtshof habe vielmehr festgestellt, daß derartige Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die für das ganze Gebiet eines Mitgliedstaats gälten, a priori den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigten (vgl. Urteil in den bereits genannten Rechtssachen 48/69 und 73/74 und das Urteil vom 14. Mai 1975 in den verbundenen Rechtssachen 19 und 20/74, Kali und Salz AG und Kali-Chemie AG/Kommission - Slg. 1975, 499).
  • EuGH, 17.02.1976 - 91/75

    Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.

    Auszug aus EuGH, 24.01.1978 - 82/77
    Diese Argumentationsweise habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 91/75 (Hauptzollamt Göttingen/Miritz - Slg. 1976, 217) verworfen.
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    38 Dazu ist zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine vertragswidrige nationale Maßnahme nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil die zuständige Stelle zur Gewährung von Befreiungen oder Ausnahmen ermächtigt ist, auch wenn von dieser Ermächtigung großzuegig Gebrauch gemacht wird (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, und vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    In der Rechtssache 82/77 (Van Tiggele, Slg. 1978, 25) habe sich die Kommission zugunsten von Mindestgewinnspannen geäußert.
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