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   EuGH, 07.02.1979 - 15-16/76, 15/76, 16/76   

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https://dejure.org/1979,2891
EuGH, 07.02.1979 - 15-16/76, 15/76, 16/76 (https://dejure.org/1979,2891)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1979 - 15-16/76, 15/76, 16/76 (https://dejure.org/1979,2891)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1979 - 15-16/76, 15/76, 16/76 (https://dejure.org/1979,2891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Kommission

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - ANGEFOCHTENER AKT - BEURTEILUNG DER RECHTSMÄSSIGKEIT - KRITERIEN

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck eines Vertragsverletzungsverfahrens; Beendigung einer Vertragsverletzung nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission; Sinn und Zweck des Rechnungsabschlussverfahrens; Gewährung einer Beihilfe in Einklang mit dem ...

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck eines Vertragsverletzungsverfahrens; Beendigung einer Vertragsverletzung nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission; Sinn und Zweck des Rechnungsabschlussverfahrens; Gewährung einer Beihilfe in Einklang mit dem ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ANFECHTUNGSKLAGE - ANGEFOCHTENER AKT - BEURTEILUNG DER RECHTSMÄSSIGKEIT - KRITERIEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 173]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 321
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.02.1979 - 15-16/76
    Auszug aus EuGH, 07.02.1979 - 15/76
    URTEIL VOM 7.2.1979 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 15 UND 16/76 3. Das Rechnungsabschlußverfahren hat beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts den Zweck, nicht nur festzustellen, ob Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden, sondern auch die aus der gemeinsamen Agrarpolitik folgenden finanziellen Belastungen zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft richtig aufzuteilen; insoweit steht der Kommission kein Beurteilungsspielraum zu, der es ihr erlauben würde, von den Vorschriften über die Aufteilung dieser Belastungen abzuweichen.

    In den verbundenen Rechtssachen 15 und 16/76 Französische Regierung, vertreten durch Herrn Guy Ladreit de Lacharrière als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift: Botschaft Frankreichs in Luxemburg, 2, rue Bertholet,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch ihre Rechtsberater Jean Amphoux und Götz zur Hausen (Rechtssache 15/76) bzw. Bernard Paulin und Giuliano Marenco (Rechtssache 16/76) als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Herr Mario Cervino, Rechtsberater der Kommission, Jean Monnet-Gebäude, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.

    III - Die Rechtssache 16/76 A - Sachverhalt.

    In der Rechtssache 16/76 hat der Gerichtshof die Kommission aufgefordert, Material zu den haushaltsmäßigen Vorschriften zur Verordnung Nr. 766/72 vorzulegen.

  • EuGH, 22.10.1970 - 12/70

    Craeynest u.a. / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 07.02.1979 - 15/76
    In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf das Urteil vom 22. Oktober 1970 (Rechtssache 12/70, Craeynest/Belgien, Slg. 1970, 905).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts der Gemeinschaft anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses zu würdigen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnrn. 7 und 8, und des Gerichts vom 12. Dezember 1996, Altmann u. a./Kommission, T-177/94 und T-377/94, Slg. 1996, II-2041, Randnr. 119).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

    Jedoch steht es dem Unionsgesetzgeber, wenn er über eine entsprechende Rechtsgrundlage verfügt, frei, in einem Sekundärrechtsakt andere Verfahren bezüglich der in Art. 2 EUV genannten Werte, darunter die Rechtsstaatlichkeit, einzuführen, sofern sich diese Verfahren sowohl nach ihrem Zweck als auch nach ihrem Gegenstand von dem in Art. 7 EUV vorgesehenen Verfahren unterscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, EU:C:1979:29, Rn. 26, Beschluss vom 11. Juli 1996, An Taisce und WWF UK/Kommission, C-325/94 P, EU:C:1996:293, Rn. 25, sowie Urteil vom 11. Januar 2001, Griechenland/Kommission, C-247/98, EU:C:2001:4, Rn. 13).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen (vgl. Urteile vom 7. Februar 1979, Frankreich/Kommission, 15/76 und 16/76, Slg. 1979, 321, Randnr. 7, vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87, sowie vom 28. Juli 2011, Agrana Zucker, C-309/10, Slg. 2011, I-7333, Randnr. 31).
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