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   EuGH, 06.03.1980 - 120/79   

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https://dejure.org/1980,808
EuGH, 06.03.1980 - 120/79 (https://dejure.org/1980,808)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.1980 - 120/79 (https://dejure.org/1980,808)
EuGH, Entscheidung vom 06. März 1980 - 120/79 (https://dejure.org/1980,808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    De Cavel

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - UNTERHALTSSACHEN - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    De Cavel

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 1 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 5 Nr. 2; ; EuGVÜ Art. 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - UNTERHALTSSACHEN - EINBEZIEHUNG - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 1 ABSATZ 1]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1980, 731
  • NJW 1980, 1218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus EuGH, 06.03.1980 - 120/79
    Die Antragstellerin im Ausgangsverfahren beruft sich auch auf Entscheidungen verschiedener nationaler Gerichte, insbesondere auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 1976 (Rechtsprechungsübersicht, Dokumentationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, Folge 2, 1978, Nr. 54) und das Urteil der Cour d'Appel in Brüssel vom 1. April 1977 (J. T. 1978, S. 119), ferner auf die Erklärungen der Kommission, des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 143/78 (de Cavell, Slg. 1979, 1055).

    In seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 27. März 1979 (Rechtssache 143/78, de Cavel, Slg. 1979, 1055) hat der Gerichtshof in Anwendung dieses Grundsatzes entschieden, daß ein im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens gestellter Antrag auf Siegelung nicht in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens fällt, und zwar nicht wegen seiner Akzessorietät, sondern weil er, in Anbetracht seines besonderen Inhalts, im zu entscheidenden Fall dem Recht der ehelichen Güterstände zuzurechnen war.

  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Eine Unterhaltspflicht im Sinne der Verordnung liegt dann vor, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, die Lebensbedürfnisse des bedürftigen Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (vgl. EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 44/19 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 20).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05

    Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting

    c) Der Qualifizierung des vorliegenden Rechtsstreits als Unterhaltssache im Sinne des Art. 5 Nr. 2 EuGVVO steht auch nicht entgegen, dass der Euro-päische Gerichtshof unter dem Begriff des Unterhalts vor allem finanzielle Verpflichtungen versteht, bei deren Festsetzung die Bedürfnisse und die Mittel beider Ehegatten berücksichtigt werden, und die dazu bestimmt sind, den Unterhalt eines bedürftigen Ehegatten zu sichern (vgl. EuGH, Urteile vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f. Rdn. 5, und vom 27. Februar 1997, Rs. C-220/95, van den Boogard, Slg. 1997, I-1147 = IPrax 1999, 35 ff., Rdn. 22).

    Abgesehen davon, dass der Begriff des Unterhalts im Sinne des Art. 5 Nr. 2 EuGVVO weit auszulegen ist (vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rdn. 13; Musielak/Weth ZPO 5. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rdn. 10 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f.), keinen auf periodische Leistungen gerichteten Anspruch voraussetzt und von anderen Ansprüchen vor allem anhand des Kriteriums eines - hier gegebenen - familienrechtlichen Bandes abzugrenzen ist (vgl. Musielak/Weth aaO Art. 5 EuGVVO Rdn. 10 m.N.), entspricht der hier geltend gemachte Erstattungsanspruch zumindest mittelbar der vorstehenden Definition des Unterhaltsbegriffs.

    Dieser Entschädigungscharakter des hier geltend gemachten Anspruchs steht seiner autonomen Qualifizierung als Unterhaltsanspruch aber nicht entgegen, da der Europäische Gerichtshof auch die prestations compensatoires des französischen Rechts, für die der Entschädigungsgedanke ebenfalls zumindest eine mitentscheidende Rolle spielt (vgl. Zöller/Geimer ZPO 26. Aufl. Art. 1 EuGVVO Rdn. 29 m.N.; Ferrand in Hofer/Schwab/Henrich Scheidung und nachehelicher Unterhalt im europäischen Vergleich S. 83 ff., 102), ohne weiteres den Unterhaltssachen zuordnet (EuGH, Urteil vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f., Rdn. 5).

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Zu den Entscheidungen, die nach den im EuGVÜ genannten Regeln anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden können, gehören grundsätzlich auch Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (EuGH Slg. 1979, 1055; Slg. 1980, 731).
  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19

    Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige

    Auf der Grundlage der zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird von einer Unterhaltsverpflichtung jedenfalls dann auszugehen sein, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, den Lebensbedarf des Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (vgl. EuGH Urteile vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    14 Vgl. Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 8 und 9).

    15 Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70).

    17 Vgl. Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 11 und 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

    46 - Vgl. Urteile de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 6 ff.) und van den Boogaard (C-220/95, EU:C:1997:91, Rn. 22 ff.).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

    Sie erfaßt deshalb bei Unterhaltssachen auch die Rechtshängigkeit vor dem Gericht eines anderen Vertragsstaates im Rahmen eines Verbundverfahrens, obwohl das EGGVÜ nach seinem derzeit noch geltenden Wortlaut - anders als nach der Fassung, die es mit Ratifikation des Beitrittsabkommens mit Dänemark, Großbritannien und Irland erhalten wird (s. insoweit Bericht zu dem Beitrittsübereinkommen - sog. Schlosser-Bericht - ABl.EG Nr. C 59/71 ff. vom 5.3.1979 Rdn. 33 ff.) - eine solche Annex-Zuständigkeit sonst nicht zur Kenntnis nimmt (vgl. allerdings zur Anwendbarkeit des EGGVÜ auf die Vollstreckung von Annex-Unterhaltsentscheidungen EuGH - Urteil vom 6. März 1980 - 120/79 - IPRax 1981, 19 sowie BGH Beschluß vom 30. April 1980 - VIII ZB 34/78 - FamRZ 1980, 672 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-80/00

    Italian Leather

    Siehe auch das Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (De Cavel, Slg. 1980, 731, Randnrn. 9 und 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95

    Van Uden Maritime BV, auch handelnd unter dem Namen Van Uden Africa Line gegen

    (31) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (De Cavel, Slg. 1980, 731, Randnr. 8; nachstehend: Urteil De Cavel II).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen. - Brüsseler Übereinkommen -

    (45) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (Slg. 1980, 731).
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