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   EuGH, 14.07.1981 - 155/80   

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https://dejure.org/1981,410
EuGH, 14.07.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 155/80 (https://dejure.org/1981,410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Oebel

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - UMFANG

  • EU-Kommission

    Oebel

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Nachtbackverbots mit dem Gemeinschaftsrecht; Abhängigkeit der Anwendbarkeit einer Regelung von dem Ort der Niederlassung eines Wirtschaftsteilnehmers; Abhängigkeit der Anwendbarkeit einer Regelung von der Staatsangehörigkeit eines ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 7; ; EWGVtr Art. 30; ; EWGVtr Art. 34; ; EWGVtr Art. 177; ; ArbZBäckG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - UMFANG - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 7]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Ort der Niederlassung; Freier Warenverkehr; Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinem Außenhandel; Herstellung von ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 1993
  • NJW 1981, 1885
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    Dies lasse sich den grundsätzlichen Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen "Cassis de Dijon" und "Fleischzubereitungen" (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649, und Rechtssache 153/78, Slg. 1979, 2555) entnehmen.
  • EuGH, 03.07.1979 - 185/78

    Van Dam

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    9 Wie der Gerichtshof außerdem in seinem Urteil vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (van Dam, Slg. 1979, 2345, 2361) ausgeführt hat, kann die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht allein deshalb als Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung angesehen werden, weil angeblich andere Mitgliedstaaten weniger strenge Vorschriften anwenden.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus EuGH, 14.07.1981 - 155/80
    Dies sei auch ausdrücklich im Urteil vom 30. Oktober 1974 (Rechtssache 190/73, Strafverfahren gegen van Haaster, Slg. 1974, 1123) festgestellt worden, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, daß eine die Produktion beschränkende nationalstaatliche Maßnahme "zumindest potentiell" den Handelsverkehr beeinträchtige und folglich als Maßnahme gleicher Wirkung zu werten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    88 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, EU:C:1981:177, Rn. 12), und vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    Beispiele hierfür sind u. a. in den Urteilen Oebel und Cinéthèque zu finden.

    is - Vgl. Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993, Randnr. 4 sowie den Tatbestand des Urteils, a. a. O., 1998, wo die deutsche Regierung dieses zweite Ziel erläutert).

    23 - Hierfür gibt es mittlerweile verschiedene Beispiele: das Urteil Oebel (a. a. O.) und die Urteile vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211), vom 25. November 1986 in der Rechtssache 148/85 (Forest, Slg. 1986, 3449), vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-69/88 (Krantz, Slg. 1990, I-583), vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-23/89 (Quiedynn, Slg. 1990, I-3059) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Steptonhurst, Slg. 1991, I-2387).

    Im Urteil Oebel, in dem der Gerichtshof die betreffende nationale Regelung als "eine berechtigte wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidung" ansah, fügte er unmittelbar hinzu: "die den im allgemeinen Interesse liegenden Zielen des Vertrages entspricht".

    Daß auch nationale Regelungen über die Öffnungszeiten von Geschäften den im allgemeinen Interesse liegenden Zielen des Vertrages entsprechen, erkannte der Gerichtshof im Urteil B & Q unter Bezugnahme auf das Urteil Oebel ausdrücklich an.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92

    Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier

    Im Urteil Oebel z. B., in dem es um eine Regelung ging, nach der die Herstellung und der Vertrieb von Brot zu bestimmten Zeiten verboten war, hat der Gerichtshof entschieden, daß es sich um eine Regelung handele, die in keinem Zusammenhang zu den Einfuhren stehe, da "der innergcmcinschaftlichc Handelsverkehr nämlich jederzeit möglich [bleibt], unter dem einzigen Vorbehalt, daß die Lieferung an die Verbraucher und den Einzelhandel für sämtliche Hersteller unabhängig von ihrem Niedcrlassungsort in der gleichen Weise beschränkt ist" ( 14 ).

    Nach dieser Feststellung läßt sich sicher nicht verhehlen, daß diese Auffassung, auch wenn sie durch eine Beurteilung gekennzeichnet ist, die viel oberflächlicher oder jedenfalls weniger intensiv als diejenige ist, die normalerweise nach den Artikeln 30 bis 36 erfolgt, im Widerspruch zu der Auffassung steht, die im Urteil Oebel entwickelt worden ist.

    Es trifft sicher zu, daß die Richtung, die vom Urteil Oebel zum Urteil Sheptonhurst führt, und die Richtung in bezug auf den Verkauf an Sonntagen gar nicht so weit auseinander sind, nicht nur hinsichtlich des Ergebnisses, zu dem sie gelangen.

    ( 13 ) Vgl. Urteile vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80 (Oebel, Slg. 1981, 1993), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211), vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-23/89 (Quietlynn, Slg. 1990, I-3059) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-350/89 (Shcptonhurst, Slg. 1991, I-2387).

    ( 14 ) Urteil vom 14. Juli 1981 (a. a. O., Randnr. 20).

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