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   EuGH, 08.12.1981 - 180/80, 266/80   

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EuGH, 08.12.1981 - 180/80, 266/80 (https://dejure.org/1981,1741)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.1981 - 180/80, 266/80 (https://dejure.org/1981,1741)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 180/80, 266/80 (https://dejure.org/1981,1741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Crujeiras Tome

    FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG FÜR SPANISCHE SCHIFFE - ÜBERGANGSREGELUNG , DIE SICH IN DEN RAHMEN DER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND SPANIEN EINGEFÜGT - ERSETZUNG DER FRÜHEREN REGELUNG - WIRKUNGEN

  • EU-Kommission

    Crujeiras Tome

  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereibestände gegenüber Schiffen mit einer spanischen Flagge; Fischen durch in Spanien registrierte Fischereifahrzeuge in den Gewässern der französischen Wirtschaftszone ohne Besitz einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 228; ; EWG-Vertrag Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 228; EWG-Vertrag Art. 12
    FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG FÜR SPANISCHE SCHIFFE - ÜBERGANGSREGELUNG , DIE SICH IN DEN RAHMEN DER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER GEMEINSCHAFT UND SPANIEN EINGEFÜGT - ERSETZUNG DER FRÜHEREN REGELUNG - WIRKUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 2997
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.12.1981 - 266/80
    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 180/80
    URTEIL VOM 8.12.1981 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 180 UND 266/80 In den verbundenen Rechtssachen 180 und 266/80 betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der französischen Cour de cassation in dem bei dieser anhängigen Strafverfahren gegen JOSÉ CRUJEIRAS TOME (Rechtssache 180/80) und vom Tribunal de grande instance Saint-Nazaire in dem bei diesem anhängigen Strafverfahren gegen.

    ANTON YURRITA (Rechtssache 266/80) vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung über die Gültigkeit der Verordnungen des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens führen,.

    b) Rechtssache 266/80 Gegen Herrn Yurrita, den Kapitän des unter dem Kennzeichen "B.I. 4.22 Ondarroa" registrierten spanischen Trawlers "Ondarrutarra", ist beim Tribunal de grande instance Saint-Nazaire ein Strafverfahren anhängig, weil er am 17. Oktober 1980 ohne Lizenz in der jenseits der 12-Meilen-Grenze liegenden, 188 Meilen breiten französischen Wirtschaftszone gefischt haben soll.

    Die Regelung, die für den in der Rechtssache 266/80 fraglichen Zeitraum galt, ist niedergelegt in der Verordnung Nr. 1719/80 des Rates vom 30. Juni 1980 zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Jahr 1980 zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens führen (ABl. L 168, 1980, S. 27).

    Was die Rechtssache 266/80 angeht, so hat das Tribunal de grande instance Saint-Nazaire mit Urteil vom 24. Oktober 1980 dem Gerichtshof dieselbe Frage vorgelegt.

    Mit Beschluß vom 8. April 1981 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 180/80 und 266/80 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    In der Rechtssache 266/80 weist die französische Regierung darauf hin, daß zu dem Zeitpunkt, als sich der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zugetragen habe, das am 15. April 1980 von der Gemeinschaft und Spanien unterzeichnete Rahmenabkommen über die Fischerei nach seinem Artikel 12 vorläufig angewendet worden sei.

    Der Gerichtshof brauche daher in der Rechtssache 266/80 lediglich die zeitliche Aufeinanderfolge der verschiedenen Rechtsquellen festzustellen und daraus die gebotenen Folgerungen im Hinblick auf die Vorlagefrage zu ziehen.

    Dieses Ergebnis dränge sich erst recht hinsichtlich der in der Rechtssache 266/80 einschlägigen Verordnung Nr. 1719/80 auf.

    Was die Rechtssache 266/80 anbelange, so ergebe sich überdies aus der vierten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1719/80, daß Konsultationen nach dem Verfahren des Rahmenabkommens, dessen Bestimmungen vom 15. April 1980 vorläufig angewendet würden, stattgefunden hätten.

    Entscheidungsgründe 1 Die französische Cour de cassation (Rechtssache 180/80) hat mit Urteil vom 7. Juli 1980, beim Gerichtshof eingegangen am 2.5. August 1980, und das Tribunal de grande instance Saint-Nazaire (Rechtssache 266/80) mit Urteil vom 24. Oktober 1980, beim Gerichtshof eingegangen am 1. Dezember 1980, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag die Frage vorgelegt, ob die Verordnungen des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, die die Flagge Spaniens führen, soweit durch sie die Ausübung der Fischerei durch spanisehe Staatsangehörige in der durch das Dekret Nr. 77-130 vom 11. Februar 1977 (Journal Officiel de la République française vom 12. Februar 1977, S. 864) geschaffenen Wirtschaftszone von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht wurde, im Hinblick auf ältere völkerrechtliche Verpflichtungen gültig sind und bejahendenfalls spanischen Staatsangehörigen entgegengehalten werden können.

    4 In der Rechtssache 266/80 hatte der Angeklagte im Ausgangsverfahren, Herr Yurrita, am 17. Oktober 1980 in der französischen Wirtschaftszone gefischt.

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 180/80
    Dieser Normenkonflikt sei gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Rechts der Verträge zu lösen, der in Artikel 30 Absatz 4 Buchstabe b der Wiener Konvention vom Jahre 1969 niedergelegt sei und der auch durch Artikel 234 EWG-Vertrag anerkannt werde, wo es heiße : "Die Rechte und Pflichten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages zwischen einem oder mehreren Mitgliedsstaaten einerseits und einem oder mehreren dritten Ländern andererseits geschlossen wurden, werden durch diesen Vertrag nicht berührt." Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, noch nicht veröffentlicht) seien die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat bei der Erfüllung älterer Pflichten nicht zu behindern.

    Die französische Regierung schließt sich insoweit im wesentlichen den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Urteil vom 14. Oktober 1980, noch nicht veröffentlicht) an.

    Was das Genfer Übereinkommen angeht, so schlägt die britische Regierung vor, der Argumentation des Gerichtshofes in der Rechtssache 812/79 (Burgöa, a.a.O.) zu folgen, daß die neuen Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und Spanien, auf .

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vertritt die Ansicht, die Lösung, für die sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa) entschieden habe, gelte allgemein für die Gültigkeit der fraglichen Gemeinschaftsverordnungen, gleichgültig, ob sich der maßgebliche Sachverhalt diesseits oder jenseits der 12-Meilen- Grenze zugetragen habe.

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 180/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes hätten die Mitgliedstaaten sich rechtswirksam völkerrechtlich verpflichten können, sofern die eingegangenen Verpflichtungen Übergangscharakter gehabt hätten (vgl. das Urteil vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, 1312).
  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 180/80
    Schließlich fügt er hinzu, soweit die genannten Verordnungen für gültig erachtet würden, sei der Gerichtshof nicht für die Entscheidung über die Frage zuständig, ob sie spanischen Staatsangehörigen entgegengehalten werden könnten, da der Gerichtshof sonst völkerrechtliche Bestimmungen auslegen müßte, die für die Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Bereichs schüfen (vgl. Urteil vom 27. November 1973 in der Rechtssache 130/73, Vandeweghe, Slg. 1973, 1329).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Die Angehörigen der beteiligten Mitgliedstaaten können sich daher nicht auf ältere völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten berufen, die im Widerspruch zum Unionsrecht stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 180/80 und 266/80, Slg. 1981, 2997 Rn. 20 - Crujeiras Tome und Yurrita).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Die Angehörigen der beteiligten Mitgliedstaaten können sich daher nicht auf ältere völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten berufen, die im Widerspruch zum Unionsrecht stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 1981 - 180/80 und 266/80, Slg. 1981, 2997 Rn. 20 - Crujeiras Tome und Yurrita).
  • EuGH, 28.10.1982 - 13/82

    Arantzamendi-Oso u.a.

    schriftlichen Erklärungen Die französische Regierung trägt vor, in den Rechtssachen 14 bis 27/82 sei die Sach- und Rechtslage die gleiche wie in den Rechtssachen 180 und 266/80 (Crujeiras Tome und Yurrita), in denen der Gerichtshof mit Urteil vom 8. Dezember 1981 (Slg. 1981, 2997) entschieden habe, "daß sich die Übergangsregelung, die die Gemeinschaft nach ihren eigenen Vorschriften getroffen hat, in den Rahmen der Beziehungen einfügt, die die Gemeinschaft und Spanien mit dem Ziel aufgenommen haben, die mit den Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände und mit der Ausdehnung der ausschließlichen Fischereizonen verbundenen Probleme zu lösen und sicherzustellen, daß.

    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1981 (Rechtssachen 180 und 266/80, Crujeiras Tome und Yurrita, Slg. 1981, 2997) entschieden, daß sich diese von der Gemeinschaft getroffene Übergangsregelung in den Rahmen der Beziehungen einfügt, die die Gemeinschaft und Spanien mit dem Ziel aufgenommen haben, die mit den Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände und mit der Ausdehnung der ausschließlichen Fischereizonen verbundenen Probleme zu lösen und sicherzustellen, daß die Fischer der anderen Partei zu den solchen Maßnahmen unterliegenden Gewässern Zugang haben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    6 - Urteil vom 8. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 180/80 und 266/80, Josi Crujeiras Tome und Anton Yurrita ("Fischerei: Rechte der Drittländer") (Slg. 1981, 2997).
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