Rechtsprechung
EuGH, 03.02.1982 - 62/81 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Seco / EVI
1 . FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - VERBOT - DISKRIMINIERUNGEN AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERSTECKTE DISKRIMINIERUNGEN
- EU-Kommission
Seco / EVI
- Wolters Kluwer
Diskriminierung des Leistungsbringers aufgrund der Staatsangehörigkeit - Regelungen ohne sozialen Vorteil - Zahlung des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen zur Sozialversicherung
- Wolters Kluwer
Auslegung der Vorschriften des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) betreffend den freien Dienstleistungsverkehr; Luxemburgische Rechtsvorschriften über die Beiträge zur Altersversicherung und zur Invaliditätsversicherung; Wartung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 177
1. FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - VERBOT - DISKRIMINIERUNGEN AUFGRUND DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERSTECKTE DISKRIMINIERUNGEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Diskriminierung des Leistungsbringers aufgrund der Staatsangehörigkeit; Regelungen ohne sozialen Vorteil; Zahlung des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen zur Sozialversicherung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1981 - 62/81
- EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Papierfundstellen
- Slg. 1982, 223
- NJW 1982, 1935
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
Auszug aus EuGH, 03.02.1982 - 62/81
Wie der Gerichtshof mehrfach, zuletzt im Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, noch nicht veröffentlicht), hervorgehoben hat, umfassen diese Bestimmungen das Gebot der Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Leistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands, daß er in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ansässig ist, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll.
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Demgegenüber verwehrt es das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften oder die von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge hinsichtlich der Mindestlöhne auf jedermann zu erstrecken, der einer nichtselbständigen Arbeit, sei es auch nur vorübergehend, in ihrem Hoheitsgebiet nachgeht, unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitgeber seine Niederlassung hat (vgl. u. a. Urteile vom 3. Februar 1982, Seco und Desquenne & Giral, 62/81 und 63/81, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, und vom 24. Januar 2002, Portugaia Construções, C-164/99, Slg. 2002, I-787, Randnr. 21). - EuGH, 23.11.1999 - C-369/96
Arblade
Zu den bereits vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen desAllgemeininteresses gehört der Schutz der Arbeitnehmer (vgl. Urteil Webb,Randnr. 19, sowie Urteile vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, und vom 27. März1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18),insbesondere auch der soziale Schutz der Arbeitnehmer des Baugewerbes (UrteilGuiot, Randnr. 16).Was die Verpflichtung des dienstleistenden Arbeitgebers betrifft, den von ihmentsandten Arbeitnehmern die Mindestvergütung zu zahlen, die in einem imAufnahmemitgliedstaat für die ausgeführten Tätigkeiten geltenden Tarifvertragfestgelegt ist, so ist daran zu erinnern, daß das Gemeinschaftsrecht es denMitgliedstaaten nicht verwehrt, ihre Rechtsvorschriften oder die von denSozialpartnern geschlossenen Tarifverträge über Mindestlöhne unabhängig davon,in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen zu erstrecken, diein ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständigeErwerbstätigkeit ausüben, und daß das Gemeinschaftsrecht es den Mitgliedstaatenebensowenig verwehrt, die Beachtung dieser Bestimmungen mit den geeignetenMitteln durchzusetzen (Urteile Seco und Desquenne & Giral, Randnr. 14, RushPortuguesa, Randnr. 18, und Guiot, Randnr. 12).
Außerdem kann eine Verpflichtung des Dienstleistungserbringers zur Zahlung vonArbeitgeberbeiträgen an den Fonds des Aufnahmemitgliedstaats nicht gerechtfertigtsein, wenn diese Beiträge für die betreffenden Arbeitnehmer keinen Anspruch aufeine soziale Vergünstigung begründen (vgl. Urteil Seco und Desquenne & Giral,Randnr. 15).
- EuGH, 09.08.1994 - C-43/93
Vander Elst / Office des migrations internationales
Weiterhin ergibt sich aus dem Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81 (Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223), daß die Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen Abgaben zu zahlen haben, um auf dem Gebiet des erstgenannten Mitgliedstaats Arbeitnehmer beschäftigen zu können, für die bereits vergleichbare Belastungen für die gleichen Beschäftigungszeiten in ihrem Wohnsitzstaat entstanden sind, eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung für diese Arbeitgeber darstellt, die damit im Ergebnis stärker belastet werden als die im Inland ansässigen Dienstleistenden.
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17
Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische …
Das umfasst es insbesondere, einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Dienstleistungen im erstgenannten Mitgliedstaat erbringt, die Verpflichtung aufzuerlegen, seinen Arbeitnehmern die durch die nationalen Vorschriften dieses Staates festgelegten Mindestlöhne zu zahlen (so bereits EuGH, Urteile vom 3. Februar 1982 - 62/81 und 63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, vom 15. März 2001 - C-165/98 - "Mazzoleni und ISA", Slg. 2001, I-2189; vom 24. Januar 2002 - C-164/99 - "Portugaia Construcoes", Slg. 2002, I-787). - BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) verwehrt es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften über Mindestlöhne oder die hierüber von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Staatsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist; ebenso wenig verbietet es das Unionsrecht den Mitgliedstaaten, die Einhaltung dieser Regeln mit geeigneten Mitteln durchzusetzen (vgl. EuGH-Urteile Seco und Desquenne & Giral vom 03.02.1982 - C-62-63/81, EU:C:1982:34, Rz 14, NJW 1982, 1935; Rush Portuguesa vom 27.03.1990 - C-113/89, EU:C:1990:142, Rz 18, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --EuZW-- 1990, 256, und Vander Elst vom 09.08.1994 - C-43/93, EU:C:1994:216, Rz 23, EuZW 1994, 600). - EuGH, 08.03.2001 - C-68/99
Kommission / Deutschland
Die Künstlersozialabgabe muss auch von Beiträgen wie den Arbeitgeberanteilen unterschieden werden, die Anlass zum Urteil vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81 (Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223) gaben und dazu führten, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer beschäftigte, die einem System der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaats angeschlossen waren, und diese vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat einsetzte, zweimal Beiträge zu entrichten hatte, ohne dass die in dem anderen Mitgliedstaat gezahlten Beiträge einen Anspruch auf eine soziale Vergünstigung begründeten.Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil Seco und Desquenne & Giral sowie im Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-53/95 (Kemmler, Slg. 1996, I-703) entschieden, dass der EG-Vertrag es einem Mitgliedstaat verwehre, von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnten und dort bereits einem System der sozialen Sicherheit angeschlossen seien, Beiträge zu erheben, die keinen Anspruch auf zusätzlichen sozialen Schutz begründeten.
Außerdem seien die Urteile Seco und Desquenne & Giral sowie Kemmler nicht einschlägig, weil sie Abgaben beträfen, die unmittelbar dem Arbeitgeber oder den Selbständigen auferlegt würden und dadurch den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigten, während die Künstlersozialabgabe unmittelbar nur das Unternehmen belaste, das die Werke der betreffenden selbständigen Künstler oder Publizisten vermarkte, ohne den freien Dienstleistungsverkehr zu beeinträchtigen.
Was sodann das auf das Urteil Seco und Desquenne & Giral gestützte Vorbringen der Kommission angeht, so hat der Gerichtshof zwar in Randnummer 15 des genannten Urteils entschieden, dass es einem Mitgliedstaat nach dem Gemeinschaftsrecht verwehrt ist, einen Arbeitgeber, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und im erstgenannten Staat mit Hilfe von Arbeitnehmern, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind, Arbeiten von begrenzter Dauer durchführt, dazu zu verpflichten, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entrichten, wenn dieser Arbeitgeber für dieselben Arbeitnehmer und dieselben Beschäftigungszeiten in dem Staat, in dem er ansässig ist, vergleichbare Beiträge zahlt und wenn die in dem Staat,in dem die Arbeiten durchgeführt werden, entrichteten Beiträge für diese Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine soziale Vergünstigung begründen.
- EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
In diesem Zusammenhang gehören zu den vom Gerichtshof bereits anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses die zum Schutz der Empfänger von Dienstleistungen bestimmten Berufsregeln (Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28), der Schutz des geistigen Eigentums (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881), der Schutz der Arbeitnehmer (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 179/80, Webb, Slg. 1981, 3305, Randnr. 19; Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 14; Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89, Rush Portugüsa, Slg. 1990, I-1417, Randnr. 18), der Schutz der Verbraucher (Urteile vom 4. Dezember 1986 in den Rechtssachen 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, 252/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 20, 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 30, 206/84, Kommission/Irland, Slg. 1986, 3817, Randnr. 20;… Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21), die Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes (…Urteil vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 20), die Aufwertung der archäologischen, historischen und künstlerischen Reichtümer und die bestmögliche Verbreitung von Kenntnissen über das künstlerische und kulturelle Erbe eines Landes (…Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnr. 17, und Kommission/Griechenland, a. a. O., Randnr. 21). - EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
18 Schließlich ist im Hinblick auf die von der französischen Regierung insofern geäusserten Besorgnisse darauf hinzuweisen, daß es das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, ihre Rechtsvorschriften oder die von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben; ebensowenig verbietet es das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten, die Beachtung dieser Regeln mit den geeigneten Mitteln durchzusetzen ( Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco/EVI, Slg. 1982, 223 ). - EuGH, 24.01.2002 - C-164/99
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN …
Was konkret die nationalen Vorschriften über Mindestlöhne wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden betrifft, folgt aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht verwehrt, einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Dienstleistungen im erstgenannten Mitgliedstaat erbringt, die Verpflichtung aufzuerlegen, seinen Arbeitnehmern die durch die nationalen Vorschriften dieses Staates festgelegten Mindestlöhne zu zahlen (Urteil vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, sowie Urteile Guiot, Randnr. 12, Arblade u. a., Randnr. 41, und Mazzoleni und ISA, Randnrn. - EuGH, 14.04.2005 - C-341/02
EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES …
24 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Gemeinschaftsrecht es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht verwehrt, einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, das Dienstleistungen im erstgenannten Mitgliedstaat erbringt, die Verpflichtung aufzuerlegen, seinen Arbeitnehmern die durch die nationalen Vorschriften dieses Staates festgelegten Mindestlöhne zu zahlen (Urteile vom 3. Februar 1982 in den Rechtssachen 62/81 und 63/81, Seco und Desquenne & Giral, Slg. 1982, 223, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 12, vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-165/98, Mazzoleni und ISA, Slg. 2001, I-2189, Randnrn. - EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
- EuGH, 15.03.2001 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-49/98
Finalarte
- BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung …
- EuGH, 21.09.2006 - C-168/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG …
- BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96
Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17
Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18
Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-70/98
Portugaia Construções
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-53/98
Tecnamb-Tecnologia do Ambiente
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-69/98
Santos & Kewitz Construções
- EuGH, 23.11.1999 - C-376/96
Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr
- BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18
Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung - …
- EuGH, 21.10.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- EuGH, 25.07.1991 - C-353/89
Kommission / Niederlande
- EuGH, 17.10.2002 - C-79/01
Payroll u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1991 - C-159/90
The Society for the Protection of Unborn Children Ireland Ltd gegen Stephen …
- EuGH, 19.03.2002 - C-393/99
Hervein und Hervillier
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …
- EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1999 - C-165/98
Mazzoleni und ISA
- EuGH, 13.06.2002 - C-430/99
Sea-Land Service
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-157/99
GENERALANWALT RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DAS ERFORDERNIS DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-154/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-346/06
Rüffert - Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-272/94
Strafverfahren gegen Michel Guiot und Climatec SA, als zivilrechtlich haftender …
- ArbG Wiesbaden, 10.02.1998 - 1 Ca 1672/97
Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehende Entsendung zur Erfüllung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-430/99
Sea-Land Service
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13
Sähköalojen ammattiliitto
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-393/99
Hervein und Hervillier
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-369/96
Arblade
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-342/20
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …
- VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Visumsfreiheit türkischer Fernfahrer, die bei Unternehmen mit Sitz in der Türkei …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93
Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-433/04
Kommission / Belgien - Freier Dienstleistungsverkehr - In Belgien nicht …
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2165/97
Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur …
- ArbG Wiesbaden, 16.02.1998 - 5 Ca 2069/97
Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion gegen Ypourgos …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-43/93
Raymond Vander Elst gegen Office des migrations internationales. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier …
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 7 Ca 2472/97
Auslegung der Entsenderichtlinie der Europäischen Union; Verpflichtung …
- ArbG Wiesbaden, 27.02.1998 - 6 Ca 2771/97
Anwendbarkeit von Rechtsnormen eines für allgemeinverbindich erklärten …
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1986/97
Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur Beitragsleistung an Urlaubskasse; …
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1145/97
Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur …
- ArbG Wiesbaden, 17.02.1998 - 8 Ca 1987/97
Auslegung der Entsenderichtlinie; Verpflichtung ausländischer Arbeitnehmer zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-164/99
Portugaia Construções
- BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00
Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda und andere gegen Commissariaat …
- ArbG Wiesbaden, 13.02.1998 - 7 Ca 2239/97
Pflicht ausländischer Arbeitgeber zur Leistung an die Urlaubskasse; Auslegung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-493/04
Piatkowski
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-76/90
Manfred Säger gegen Dennemeyer & Co. Ltd. - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-381/93
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1985 - 41/84
Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-493/99
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa Ldª gegen Office national d'immigration. - Beitrittsakte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders und andere gegen Niederländischer Staat. - Verbot der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1985 - 270/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.1989 - 379/87
Anita Groener gegen Minister for Education and the City of Dublin Vocational …
- OLG Hamm, 21.09.2000 - 4 Ss OWi 595/00
AEntG, Meldepflichten, Veränderungsanzeige für den Arbeitsplatzwechsel, …