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   EuGH, 06.10.1982 - 283/81   

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https://dejure.org/1982,19
EuGH, 06.10.1982 - 283/81 (https://dejure.org/1982,19)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 283/81 (https://dejure.org/1982,19)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 283/81 (https://dejure.org/1982,19)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Vorlagepflicht

  • EU-Kommission

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Gebühren für die gesundheitspolizeiliche Untersuchung von nicht aus der Gemeinschaft angehörenden Ländern eingeführter Wolle ; Pflicht des einzelstaatlichen Gerichts zur Vorlage bei nach innerstaatlichem Recht unanfechtbar gewordenen Entscheidungen bei ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 827/68 vom 28. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für bestimmte in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Vorlagepflicht: Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Auslegungsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagepflicht des nationalen Gerichts; Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechtes

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 3415
  • NJW 1983, 1257
  • DVBl 1983, 267
 
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Wird zitiert von ... (2014)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 283/81
    Es sei daher Sache des innerstaatlichen Gerichts zu entscheiden, ob tatsächlich ein Zweifel vorliege, der ein Vorabentscheidungsersuchen rechtfertige; diese Auffassung werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia/Novello, Slg. 1981, 3045) bestätigt.
  • EuGH, 22.11.1978 - 93/78

    Mattheus / Doego

    Auszug aus EuGH, 06.10.1982 - 283/81
    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 1978 in der Rechtssache 93/78 (Mattheus, Slg. 1978, 2203) ergebe, seien die innerstaatlichen Gerichte verpflichtet, die Erforderlichkeit der Vorlage beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu prüfen.
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) wegen der Auslegung der genannten Vorschrift ist nicht veranlasst, weil die Rechtslage im Hinblick auf die hier vorliegende Abschalteinrichtung von vornherein eindeutig ist ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, Beschluss vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).

    Die Rechtslage ist im Hinblick auf § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV wie dargestellt von vornherein eindeutig ("acte clair", vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; BVerfG, NVwZ 2015, 52 Rn. 35).

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt oder zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - AIFA/Doc Generici).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, C.I.L.F.I.T., C-283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21; vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
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