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   EuGH, 26.10.1982 - 104/81   

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https://dejure.org/1982,138
EuGH, 26.10.1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,138)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,138)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 104/81 (https://dejure.org/1982,138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    1 . VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER GEMEINSCHAFT - FREIHANDELSABKOMMEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE GEMEINSCHAFTSORGANE UND DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierungsverbot des Art. 95 Abs. 1 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Geltungsbereich des Art. 21 Abs. 1 des Abkommens zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der portugiesischen Republik vom 22. Juli 1972; ...

  • Judicialis

    Abkommen zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der portugiesischen Republik vom 22. Juli 1972 Art. 21 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER GEMEINSCHAFT - FREIHANDELSABKOMMEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE GEMEINSCHAFTSORGANE UND DIE MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 3641
  • NJW 1983, 508
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    ist?" 6. Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof der Ansicht ist, aus den Entscheidungen, in denen der Gerichtshof Bestimmungen von Assoziierungsabkommen für unmittelbar anwendbar erklärt habe, lasse sich keine Antwort auf die Frage la herleiten; der Bundesfinanzhof verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company und andere (Slg. S. 1219), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73, Haegeman (Slg. S. 449), vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani (Slg. S. 129) und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78, Hansen (Slg. S. 935).

    So verweise der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Februar 1976 (Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. S. 129, Randnummern 17/18 der Entscheidungsgründe) auf die "besonderen wirtschaftlichen und politischen Bindungen" an bestimmte überseeische Länder und Gebiete.

    Bei der .Beurteilung der Frage, ob bestimmte Vorschriften eines Abkommens unmittelbar anwendbar seien, greife der Gerichtshof auf "Sinn, Aufbau und Wortlaut" dieser Vorschriften zurück (Urteil in der Rechtssache 87/75, a. a. O., Randnummer 16 der Entscheidungsgründe).

    Zur Vorabentscheidungsfrage la bemerken sie, daß der Gerichtshof in seinem Urteil in der genannten Rechtssache 87/75 eine Bestimmung des Jaunde-Abkommens als unmittelbar anwendbar angesehen habe, dabei allerdings dem Umstand ausschlaggebende Bedeutung beigemessen habe, daß dieses Abkommen der Gemeinschaft nicht die gleichen Verpflichtungen wie den assoziierten Staaten auferlegt habe.

  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    Die Bundesregierung verweist auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache 270/80, Polydor (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1982), in der sie ausgeführt hat, die Anwendung der Kriterien, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Februar 1963 (Rechtssache 26/62, Van Gend und Loos, Sig.

    b) Zur Vorabentscbeidungsfrage la trägt die Kommission vor, sie habe sich in der zitierten Rechtssache 270/80, Polydor, darauf berufen, daß das Abkommen EWG-Portugal keine mit rechtsprechenden Funktionen ausgestatteten Instanzen zum Zwecke der Streitschlichtung vorsehe, daß es eine Reihe derogatorischer Klauseln enthalte und schließlich auf Jahresfrist kündbar sei.

    30 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 1982 (Rechtssache 270/80, Polydor, noch nicht veröffentlicht) ausgeführt hat, haben der EWG-Vertrag und das Freihandelsabkommen unterschiedliche Zielsetzungen.

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    ist?" 6. Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof der Ansicht ist, aus den Entscheidungen, in denen der Gerichtshof Bestimmungen von Assoziierungsabkommen für unmittelbar anwendbar erklärt habe, lasse sich keine Antwort auf die Frage la herleiten; der Bundesfinanzhof verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company und andere (Slg. S. 1219), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73, Haegeman (Slg. S. 449), vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani (Slg. S. 129) und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78, Hansen (Slg. S. 935).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 30. April 1974 (Rechtssache 181/73, Haegeman, Slg. S. 449, Randnummern 2/6 der Entscheidungsgründe) entschieden, daß das Assoziierungsabkommen EWG-Griechenland "einen integrierenden Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung" bilde.

    Insoweit bilden die Bestimmungen eines solchen Abkommens, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 30, April 1974 (in der Rechtssache 181/73, Haegeman, Slg. S. 449) entschieden hat, einen integrierenden Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung.

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    ist?" 6. Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß der Bundesfinanzhof der Ansicht ist, aus den Entscheidungen, in denen der Gerichtshof Bestimmungen von Assoziierungsabkommen für unmittelbar anwendbar erklärt habe, lasse sich keine Antwort auf die Frage la herleiten; der Bundesfinanzhof verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21 bis 24/72, International Fruit Company und andere (Slg. S. 1219), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73, Haegeman (Slg. S. 449), vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani (Slg. S. 129) und vom 13. März 1979 in der Rechtssache 91/78, Hansen (Slg. S. 935).

    Das ergebe sich indirekt aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1979 (Rechtssache 91/78, Hansen, Slg. S. 935, Randnummer 22 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    Erklärungen der Firma Kupferberg Die Firma Kupferberg trägt vor, der Begriff der Gleichartigkeit, wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. S. 347) definiert habe, dürfe nicht wiederum aufgespaltet werden in unmittelbare und mittelbare Gleichartigkeit.
  • EuGH, 29.06.1978 - 142/77

    Statens Kontrol

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    Die Kommission zählt sodann im Lichte der vorstehenden Bemerkungen drei Fallgruppen auf, in denen ein Verstoß gegen Artikel 95 bejaht worden sei, wo es aber in hohem Maße zweifelhaft sein müsse, ob sie auch unter das Diskriminierungsverbot der EFTA-Abkommen fallen würden: diejenigen Fälle, in denen die Feststellung des Verbringens eines gleichartigen Erzeugnisses im Hinblick auf die vom Gerichtshof verwendeten materiellen Unterscheidungskriterien in der Praxis sehr große Schwierigkeiten bereite; die Fälle, in denen eine Verletzung von Artikel 95 Absatz 1 angenommen worden sei, weil das staatliche Besteuerungssystem den einheimischen Erzeugnissen in bestimmten Fällen Vergünstigungen einräume, in deren Genuß das eingeführte Erzeugnis nicht gelange; den Fall in der Rechtssache 142/77, Statens Kontrol med aedle Metaller/Larsen (Urteil vom 29. Juni 1978, Slg. S. 1543), wo der Gerichtshof Artikel 95 im Wege der Analogie auf steuerliche Diskriminierungen in bezug auf Waren, die zur Ausfuhr in andere Mitgliedstaaten vorgesehen seien, erstreckt habe.
  • EuGH, 30.10.1980 - 26/80

    Schneider-Import / Hautzollamt Mainz

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    Der Gerichtshof habe diese Frage unter anderem in Randnummer 10 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 30. Oktober 1980 (Rechtssache 26/80, Schneider Import, Sig.
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus EuGH, 26.10.1982 - 104/81
    Die Bundesregierung verweist auf ihre Stellungnahme in der Rechtssache 270/80, Polydor (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1982), in der sie ausgeführt hat, die Anwendung der Kriterien, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Februar 1963 (Rechtssache 26/62, Van Gend und Loos, Sig.
  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Nur wenn diese Frage im Abkommen nicht geregelt ist, haben die zuständigen Gerichte und im Rahmen seiner Zuständigkeit aufgrund des EG-Vertrags insbesondere der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Gemeinschaft stellt (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17).

    Wenn somit jede Vertragspartei für die vollständige Erfüllung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen verantwortlich ist, steht es ihr doch zu, die rechtlichen Maßnahmen zu bestimmen, die zur Erreichung dieses Zieles innerhalb ihrer Rechtsordnung geeignet sind, es sei denn, die Auslegung des Abkommens nach seinem Sinn und Zweck ergibt, daß diese Maßnahmen im Abkommen selbst festgelegt sind (Urteil Kupferberg, Randnr. 18).

    Es unterscheidet sich daher, in bezug auf die Gemeinschaft, von deren Abkommen mit Drittländern, die eine gewisse Asymmetrie in den Verpflichtungen oder besondere Integrationsbeziehungen mit der Gemeinschaft begründen, wie dies bei dem im Urteil Kupferberg ausgelegten Abkommen der Fall war.

    Zwar fehlt nicht schon allein deswegen schlechthin die Gegenseitigkeit bei der Durchführung eines Abkommens, weil die Gerichte einer der Parteien einige Bestimmungen dieses Abkommens unmittelbar anwenden, die Gerichte der anderen Partei dies aber ablehnen (vgl. Urteil Kupferberg, Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-93/02

    DER GENERALANWALT SPRICHT SICH FÜR DIE ANERKENNUNG EINES AUF DIE VERLETZUNG VON

    Vielmehr gehe es um eine Inzidentkontrolle im Sinne des Artikels 241 EG der Gültigkeit der Verordnung Nr. 2423/88. Unter Berufung auf das Urteil Kupferberg(51) führte der Gerichtshof des Weiteren aus, die Verordnung Nr. 2423/88 sei zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft aus dem GATT und dem Antidumping-Kodex erlassen worden.

    Die bloße Existenz der Möglichkeit eines "waivers" dürfte aber nach dem Urteil Kupferberg(68) der Annahme einer unmittelbaren Anwendbarkeit von WTO-Vorschriften nicht entgegenstehen.(69).

    Zwar hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum GATT- und WTO-Recht immer wieder darauf abgestellt, dass diese Abkommen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen.(76) Im Urteil Kupferberg hat er jedoch bereits entschieden, dass die Tatsache, dass die Gerichte einer von mehreren Vertragsparteien einer Vorschrift eines völkerrechtlichen Abkommens unmittelbare Anwendbarkeit zuerkennen, für sich allein nicht bedeutet, dass die Gegenseitigkeit zwischen den Vertragsparteien nicht mehr gewahrt ist.(77) In diesem Sinne hat sich auch der damalige Generalanwalt Gulmann in der Rechtssache Deutschland/Rat geäußert.(78).

    17: - Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnr. 20); Urteil vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96 (Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 36).

    36: - Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 181/73 (Haegeman, Slg. 1974, 449, Randnr. 2/6); Urteil Kupferberg (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 2 bis 6); Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94 (Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39, Randnr. 101).

    68: - Urteil Kupferberg (zitiert in Fußnote 17, Randnrn. 20 f.).

    77: - Urteil Kupferberg (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 18).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Nur wenn diese Frage im Abkommen nicht geregelt ist, haben die zuständigen Gerichte und insbesondere der Gerichtshof über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage zu entscheiden, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Union stellt (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1982, Kupferberg, 104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17, und vom 23. November 1999, Portugal/Rat, C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 34).

    Die Vertragsparteien haben in Art. 19 des "Open-Skies"-Abkommens vereinbart, dass alle Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung oder Auslegung des Abkommens einem Verfahren unterworfen werden können, das mit der Anrufung eines Schiedsgerichts enden kann; hierzu ist festzustellen, dass die Tatsache allein, dass die Vertragsparteien einen besonderen institutionellen Rahmen für Konsultationen und Verhandlungen untereinander über die Durchführung dieses Abkommens geschaffen haben, nicht ausreicht, um jegliche Anwendung dieses Abkommens durch die Gerichte auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnr. 20).

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