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   EuGH, 14.12.1982 - 314/81   

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EuGH, 14.12.1982 - 314/81 (https://dejure.org/1982,1170)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1982 - 314/81 (https://dejure.org/1982,1170)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1982 - 314/81 (https://dejure.org/1982,1170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Procureur de la République / Waterkeyn

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - DIE VERTRAGSVERLETZUNG FESTSTELLENDES URTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER DES MITGLIEDSTAATS , DER SEINEN VERPFLICHTUNGEN NICHT NACHKOMMT - VERPFLICHTUNG , DIE DURCHFÜHRUNG DES URTEILS ZU GEWÄHRLEISTEN - UMFANG

  • EU-Kommission

    Procureur de la République / Waterkeyn

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den freien Warenverkehr durch diskriminierende Regelungen der Werbung für alkoholische Getränke; Ungleichbehandlung von alkoholischen Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten; Tragweite der gerichtlichen Feststellung des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 171; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - DIE VERTRAGSVERLETZUNG FESTSTELLENDES URTEIL DES GERICHTSHOFES - WIRKUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER DES MITGLIEDSTAATS , DER SEINEN VERPFLICHTUNGEN NICHT NACHKOMMT - VERPFLICHTUNG , DIE DURCHFÜHRUNG DES URTEILS ZU GEWÄHRLEISTEN - UMFANG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4337
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.1982 - 316/81
    Auszug aus EuGH, 14.12.1982 - 314/81
    URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1982 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 Die Gerichte des betreffenden Staates haben ihrerseits die Pflicht, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Beachtung des Urteils sicherzustellen.

    In den verbundenen Rechtssachen 314 bis 316/81 und 83/82 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177-EWG-Vertrag vom Tribunal de grande instance Paris in den vor diesem Gericht anhängigen Strafverfahren.

    - RODOLPHE JOËL, PIERRE DE ROBINET DE PIAS und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 316/81), - JEAN CAYARD, JEAN-CLAUDE DECAUX, JACQUES ZADOK, JACQUES FOBY, RENÉ MARTAUD, MARCEL MINCKES, ANDRÉ BOUSSÄ-MART, MAURICE BRÉBART und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 83/82),.

    Die ersten drei Entscheidungen des Tribunal de grande instance Paris sind am 18. Dezember 1981, die vierte Entscheidung ist am 8. März 1982 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden und haben die Nrn. 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82 erhalten.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 10. März .1982 die Verbindung der Rechtssachen 314/81, 315/81 und 316/81, ferner mit Beschluß vom 31. März 1982 die Verbindung der verbundenen Rechtssachen 314/81 bis 316/81 mit der Rechtssache 83/82 für die Zwecke des Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung angeordnet.

    In den Verfahren, die zu den Rechtssachen 315/81 und 316/81 geführt hätten, seien ganz offensichtlich die innerstaatlichen Vorschriften anzuwenden, denn die fraglichen Erzeugnisse seien beide aus Portugal eingeführt.

    In den Rechtssachen 315/81 und 316/81 gehe es um Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal; nun bestehe aber zwischen der EWG und der Portugiesischen Republik ein Abkommen, das durch die Verordnung Nr. 2844/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (ABl. L 301, S. 164) im Namen der Gemeinschaft geschlossen worden sei und dessen Artikel 14 Absatz 2 und 23 identisch seien mit den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag.

    Die von dem Gericht zur Vorabenentscheidung vorgelegten Fragen, die in den vier Rechtssachen identisch sind, stellen sich im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Code des débits de boissons et des mesures contre l'alcoolisme (im folgenden: der Code) gegen die verantwortlichen Leiter verschiedener Unternehmen - Hersteller oder Importeure alkoholhaltiger Getränke, Werbeunternehmer oder Herausgeber von Presseerzeugnissen - im Zusammenhang mit Werbekampagnen für verschiedene alkoholische Getränke, nämlich für einen in Frankreich hergestellten Aperitif (Rechtssache 314/81), zwei aus Portugal eingeführte Marken Portwein (Rechtssachen 315 und 316/81) und einen aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Whisky (Rechtssache 83/82).

  • EuGH, 14.12.1982 - 83/82
    Auszug aus EuGH, 14.12.1982 - 314/81
    URTEIL VOM 14. DEZEMBER 1982 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 314 BIS 316/81 UND 83/82 Die Gerichte des betreffenden Staates haben ihrerseits die Pflicht, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Beachtung des Urteils sicherzustellen.

    In den verbundenen Rechtssachen 314 bis 316/81 und 83/82 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177-EWG-Vertrag vom Tribunal de grande instance Paris in den vor diesem Gericht anhängigen Strafverfahren.

    - RODOLPHE JOËL, PIERRE DE ROBINET DE PIAS und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 316/81), - JEAN CAYARD, JEAN-CLAUDE DECAUX, JACQUES ZADOK, JACQUES FOBY, RENÉ MARTAUD, MARCEL MINCKES, ANDRÉ BOUSSÄ-MART, MAURICE BRÉBART und die für sie haftenden Gesellschaften (Rechtssache 83/82),.

    Die ersten drei Entscheidungen des Tribunal de grande instance Paris sind am 18. Dezember 1981, die vierte Entscheidung ist am 8. März 1982 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden und haben die Nrn. 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82 erhalten.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 10. März .1982 die Verbindung der Rechtssachen 314/81, 315/81 und 316/81, ferner mit Beschluß vom 31. März 1982 die Verbindung der verbundenen Rechtssachen 314/81 bis 316/81 mit der Rechtssache 83/82 für die Zwecke des Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung angeordnet.

    Jean-Claude Decaux und die Firma "J. C. Decaux-Paris Publicite Abribus" stellen fest, daß es sich in dem Verfahren, das Anlaß zur Rechtssache 83/82 gegeben habe, um ein aus einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft eingeführtes Getränk gehandelt habe und daß deshalb nicht davon die Rede sein könne, daß das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, das eine Verletzung der Pflichten der Französischen Republik aus Artikel 30 EWG-.

    Die von dem Gericht zur Vorabenentscheidung vorgelegten Fragen, die in den vier Rechtssachen identisch sind, stellen sich im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Code des débits de boissons et des mesures contre l'alcoolisme (im folgenden: der Code) gegen die verantwortlichen Leiter verschiedener Unternehmen - Hersteller oder Importeure alkoholhaltiger Getränke, Werbeunternehmer oder Herausgeber von Presseerzeugnissen - im Zusammenhang mit Werbekampagnen für verschiedene alkoholische Getränke, nämlich für einen in Frankreich hergestellten Aperitif (Rechtssache 314/81), zwei aus Portugal eingeführte Marken Portwein (Rechtssachen 315 und 316/81) und einen aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Whisky (Rechtssache 83/82).

  • EuGH, 14.12.1982 - 315/81
    Auszug aus EuGH, 14.12.1982 - 314/81
    Die ersten drei Entscheidungen des Tribunal de grande instance Paris sind am 18. Dezember 1981, die vierte Entscheidung ist am 8. März 1982 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden und haben die Nrn. 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82 erhalten.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 10. März .1982 die Verbindung der Rechtssachen 314/81, 315/81 und 316/81, ferner mit Beschluß vom 31. März 1982 die Verbindung der verbundenen Rechtssachen 314/81 bis 316/81 mit der Rechtssache 83/82 für die Zwecke des Verfahrens und einer gemeinsamen Entscheidung angeordnet.

    In den Verfahren, die zu den Rechtssachen 315/81 und 316/81 geführt hätten, seien ganz offensichtlich die innerstaatlichen Vorschriften anzuwenden, denn die fraglichen Erzeugnisse seien beide aus Portugal eingeführt.

    In den Rechtssachen 315/81 und 316/81 gehe es um Erzeugnisse mit Ursprung in Portugal; nun bestehe aber zwischen der EWG und der Portugiesischen Republik ein Abkommen, das durch die Verordnung Nr. 2844/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (ABl. L 301, S. 164) im Namen der Gemeinschaft geschlossen worden sei und dessen Artikel 14 Absatz 2 und 23 identisch seien mit den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag.

  • EuGH, 10.07.1980 - 152/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.12.1982 - 314/81
    Verteidigung namentlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 (Kommission/Französische Republik, Rechtssache 152/78, Slg. 1980, S. 2299).

    Entscheidungsgründe 1 Das Tribunal de grande instance Paris hat mit zwei Urteilen vom 30. Januar 1981 und einem Urteil vom 12. Februar 1981, beim Gerichtshof eingegangen am 18. Dezember 1981, sowie einem Urteil vom 6. Januar 1982, beim Gerichtshof eingegangen am 8. März 1983, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag Fragen nach der Auslegung von Artikel 171 des Vertrages zur Vorabentscheidung vorgelegt, um Aufschluß über die aus dem Urteil vom 10. Juli 1980 (Kommission/Französische Republik, Rechtssache 152/78, Slg. 1980, 2299) zu ziehenden Konsequenzen zu erhalten, mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß "die Französische Republik .

  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.12.1982 - 314/81
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1982 (Polydor, Rechtssache 270/80) sei der Inhalt des Begriffs der Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung, wie er im gemeinschaftsrechtlichen Bereich durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes allmählich herausgearbeitet worden sei, auf das System des Abkommens EWG-Portugal nicht übertragbar.
  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Diese Rechte ergeben sich nicht aus den genannten Urteilen, sondern aus den Bestimmungen des Unionsrechts selbst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1982, Waterkeyn u. a., 314/81 bis 316/81 und 83/82, EU:C:1982:430, Rn. 15 und 16).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Die dem einzelnen zustehenden Rechte aus den Gemeinschaftsvorschriften, die in der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung haben, können aber weder davon abhängen, daß die Kommission es für zweckmässig hält, gemäß Artikel 169 des Vertrages gegen einen Mitgliedstaat vorzugehen, noch davon, daß der Gerichtshof gegebenenfalls den Verstoß in einem Urteil feststellt (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1982 in den Rechtssachen 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82, Waterkeyn u. a., Slg. 1982, 4337, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    96 Vgl. u. a. Urteil vom 14. Dezember 1982, Waterkeyn u. a. (314/81 bis 316/81 und 83/82, EU:C:1982:430, Rn. 14).

    99 Urteil vom 14. Dezember 1982 (314/81 bis 316/81 und 83/82, EU:C:1982:430, Rn. 16).

  • KG, 13.09.2019 - 7 U 87/18

    Anwendbarkeit der Regelungen der HOAI nach der EuGH-Entscheidung

    vgl. auch EuGH, Urteil vom 14.12.1982, C-314/81).
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Die Rechtskraft eines eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats feststellenden Urteils kann daher nicht über die mit der Klage geltend gemachten Beanstandungen hinausgehen, die den Streitgegenstand des Verfahrens bestimmen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Dezember 1982 verb. Rs. 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82, Procureur de la Republique/ Waterkeyn, Slg. 1982, 4337, RandNr.
  • OLG Celle, 09.12.2020 - 14 U 92/20

    Preisrecht der HOAI 2009/2013 findet auch "zwischen Privaten" keine Anwendung

    Diese Pflicht gilt für alle Organe des Mitgliedstaats (EuGH Urt. v. 14.12.1982, Az.: C-314 bis 316/81 und 83/82, Slg. 1982, 4338 = BeckRS 2004, 70739 - Procureur de la République/Waterkeyn, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    47: - Urteil vom 14. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82 (Procureur de la République/Waterkeyn, Slg. 1982, 4337).
  • EuGH, 10.03.2022 - C-177/20

    Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter

    So sind die an der Ausübung der gesetzgebenden Gewalt beteiligten Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zwar verpflichtet, die nationalen Bestimmungen, die Gegenstand eines Vertragsverletzungsurteils waren, so zu ändern, dass sie den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen, doch haben die Gerichte dieses Mitgliedstaats ihrerseits die Pflicht, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Beachtung des Urteils sicherzustellen, was insbesondere bedeutet, dass der nationale Richter aufgrund der verbindlichen Wirkung, die diesem Urteil zukommt, gegebenenfalls den darin festgelegten rechtlichen Kriterien Rechnung zu tragen hat, um die Tragweite der von ihm anzuwendenden Vorschriften des Unionsrechts zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 1982, Waterkeyn u. a., 314/81 bis 316/81 und 83/82, EU:C:1982:430, Rn. 14 und 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-426/98

    Kommission / Griechenland

    Hiezu sei auch auf das Urteil vom 14. Dezember 1982 in den verbundenen Rechtssachen 314/81, 315/81, 316/81 und 83/82(28) verwiesen, welches festhält "wenn der Gerichtshof im Rahmen des Verfahrens der Artikel 169 bis 171 EWG-Vertrag die Unvereinbarkeit der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag feststellt, [sind] die Gerichte dieses Staates aufgrund von Artikel 171 verpflichtet, die Konsequenzen aus dem Urteil des Gerichtshofes zu ziehen, wobei jedoch zu beachten ist, dass sich die den Einzelnen zustehenden Rechte nicht aus diesem Urteil, sondern aus den Bestimmungen desGemeinschaftsrechts, die in der innerstaatlichen Rechtsordnung unmittelbare Wirkung haben, selbst ergeben"(29).

    26: - Siehe nur Groeben/Thiesing/Ehlermann (Hrsg.), Kommentar zum EU-/EG-Vertrag , Band 4, Artikel 169, Randnr. 7; Borchardt, Der Europäische Gerichtshof , 2000, Artikel 228 EG, Randnr. 1.27: - Boulouis/Darmon/Huglo, Contentieux communautaire , 2001, Randnr. 537; Lenaerts/Arts, Europees Procesrecht , 1995, Randnr. 168.28: - Waterkeyn u. a. (Slg. 1982, 4337, Randnr. 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Protokoll Nr. 3 betreffend die

    45 - Vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 152/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 2299) und vom 14. Dezember 1982 in den Rechtssachen 314/81 bis 316/81 und 83/82 (Waterkeyn u. a., Slg. 1982, 4337) zu einer französischen Regelung, die die Werbung für alkoholische Getränke beschränkte, gleichgültig, ob diese in Frankreich hergestellt oder aus anderen Mitgliedstaaten importiert waren, vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575) zu einer niederländischen Regelung, die den Einsatz bestimmter Formen der Absatzförderung für Enzyklopädien beschränkte, gleichgültig ob diese in den Niederlanden hergestellt und vertrieben, in diesem Land hergestellt und in andere Mitgliedstaaten ausgeführt oder in anderen Mitgliedstaaten hergestellt und in die Niederlande ausgeführt worden waren, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (3 Glocken und Kritzinger, Slg. 1988, 4233) zu einer italienischen Regelung, die den Verkauf von Nudeln aus Weichweizengrieß oder einer Mischung von Weich- und Hartweizengrieß verbot, gleichgültig, ob diese in Italien hergestellt oder aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt waren, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87 (Smanor, Slg. 1988, 4489) zu einer französischen Regelung, die den Vertrieb bestimmter Produkte unter der Bezeichnung "tiefgekühlter Joghurt" untersagte, gleichgültig, ob diese in Frankreich hergestellt oder aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt waren.

    46 - Vgl. insbesondere die in Fußnote 45 zitierten Urteile Waterkeyn u. a. (Randnrn. 11 und 12), Oosthoek's Uitgeversmaatschappij (Randnr. 9), 3 Glocken und Kritzinger (Randnrn. 11, 25 und 28) sowie Smanor (Randnrn. 7 und 8).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1991 - C-6/90

    Andrea Francovich u. a. gegen Italienische Republik. - Nichtumsetzung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93

    Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-159/00

    Sapod Audic

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97

    Bluhme

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2013 - C-288/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93

    René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort,

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 60/84

    Cinéthèque SA und andere gegen Fédération nationale des cinémas français. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-277/91

    Ligur Carni Srl u. a. gegen Unità Sanitaria Locale n. XV Genua u. a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-246/95

    Myrianne Coen gegen Belgischer Staat. - Bediensteter auf Zeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98

    Guimont

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84

    Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-321/94

    Strafverfahren gegen Jacques Pistre (C-321/94), Michèle Barthes (C-322/94), Yves

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 355/85

    Commissaire de police Driancourt, Thouars, in Wahrnehmung der Aufgaben der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1987 - 225/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-52/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

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