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   EuGH, 10.07.1984 - 72/83   

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https://dejure.org/1984,306
EuGH, 10.07.1984 - 72/83 (https://dejure.org/1984,306)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1984 - 72/83 (https://dejure.org/1984,306)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 72/83 (https://dejure.org/1984,306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Campus Oil

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - VERFAHRENSSTADIUM , IN DEM EINE VORLAGE ANGEZEIGT IST - PRÜFUNG DURCH DAS VORLEGENDE GERICHT

  • EU-Kommission

    Campus Oil

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer mengenmäßigen Einfuhrbeschränkung; Einfuhr von Erdölerzeugnissen; Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 2727
  • DVBl 1985, 333
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.06.1982 - 95/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Insbesondere betreffe Artikel 36 nur Fälle, die nichtwirtschaftlicher Natur seien (Urteil vom 19.12.1961, Rechtssache 7/61, Kommission/Italien, Slg. 1961, 695; Urteil vom 9.6.1982, Rechtssache 95/81, Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187).

    Zwar bezweckt, wie der Gerichtshof mehrfach, zuletzt in seinem Urteil vom 9. Juni 1982 in der Rechtssache 95/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187), entschieden hat, Artikel 36 den Schutz von Interessen nichtwirtschaftlicher Art. Denn einem Mitgliedstaat kann nicht gestattet werden, sich den Wirkungen der im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen unter Berufung auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entziehen, die durch die Beseitigung der Behinderungen des innergemeinschaftlichen Handels entstehen.

  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Zur Eignung der Maßnahmen , die Versorgung sicherzustellen , und zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 37 Wie der Gerichtshof ausgeführt hat (vgl. die Urteile vom 12.10.1978 in der Rechtssache 12/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, und vom 22.3.1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013), ist Artikel 36 als Ausnahme von einem grundlegenden Prinzip des Vertrages so auszulegen, daß er in seinen Wirkungen nicht über das hinausgeht, was zum Schutz der Interessen erforderlich ist, die er gewährleisten soll; die aufgrund dieses Artikels erlassenen Maßnahmen dürfen keine Hindernisse für die Einfuhr schaffen, die zu diesen Zielen außer Verhältnis stehen.
  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Zur Tragweite der Ausnahmen in bezug auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit 32 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. das Urteil vom 12.7. 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2555, und die dort genannten Urteile), soll Artikel 36 des Vertrages nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertig bleibt.
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Zur Eignung der Maßnahmen , die Versorgung sicherzustellen , und zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 37 Wie der Gerichtshof ausgeführt hat (vgl. die Urteile vom 12.10.1978 in der Rechtssache 12/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, und vom 22.3.1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013), ist Artikel 36 als Ausnahme von einem grundlegenden Prinzip des Vertrages so auszulegen, daß er in seinen Wirkungen nicht über das hinausgeht, was zum Schutz der Interessen erforderlich ist, die er gewährleisten soll; die aufgrund dieses Artikels erlassenen Maßnahmen dürfen keine Hindernisse für die Einfuhr schaffen, die zu diesen Zielen außer Verhältnis stehen.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Jedenfalls setze dieser Begriff eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung voraus, die für ein Grundinteresse der Gesellschaft bestehe, und müsse streng im Gemeinschaftszusammenhang verstanden werden (Urteil vom 4.12.1974, Rechtssache 41/74, Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1387; Urteil vom 27.10.1977, Rechtssache 30/77, Strafverfahren gegen Boucherau, Slg. 1977, 1999).
  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Insbesondere betreffe Artikel 36 nur Fälle, die nichtwirtschaftlicher Natur seien (Urteil vom 19.12.1961, Rechtssache 7/61, Kommission/Italien, Slg. 1961, 695; Urteil vom 9.6.1982, Rechtssache 95/81, Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187).
  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Ferner verschaffe die streitige Verordnung der INPC eine Stellung, die vergleichbar mit dem vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (de Peijper, Slg. 1976, 613) entschiedenen Fall, sich dahin auswirke, daß die (wenn auch ursprünglich in Form von Rohöl) eingeführten Erdölerzeugnisse durch die INPC kanalisiert würden.
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    10 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. insbesondere das Urteil vom 10. März 1981 in den Rechtssachen 36 und 71/80, Irish Creamery Milk Suppliers Association, Slg. 1981, 735), ist es im Rahmen der durch Artikel 177 EWG-Vertrag geschaffenen engen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, die auf einer Aufgabenverteilung zwischen ihnen beruht, Sache des nationalen Gerichts, darüber zu entscheiden, in welchem Verfahrensstadium es dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen soll, und zu diesem Zweck den Sachverhalt und die von den Parteien vorgetragenen Argumente, von denen es allein unmittelbare Kenntnis hat, zu würdigen, um den rechtlichen Rahmen abzustecken, in den sich die erbetene Auslegung einfügen soll.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Auch könne im vorliegenden Fall kein anderes "zwingendes Erfordernis" des öffentlichen Interesses der vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649), 788/79 (Gilli, Slg. 1980, 2071) und 130/78 (Keldermann, Slg. 1981, 527) bezeichneten Art geltend gemacht werden, zumal es sich um eine diskriminierende Maßnahme handele.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 10.07.1984 - 72/83
    Auch könne im vorliegenden Fall kein anderes "zwingendes Erfordernis" des öffentlichen Interesses der vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 120/78 (Rewe, Slg. 1979, 649), 788/79 (Gilli, Slg. 1980, 2071) und 130/78 (Keldermann, Slg. 1981, 527) bezeichneten Art geltend gemacht werden, zumal es sich um eine diskriminierende Maßnahme handele.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt außerdem, dass die den Wirtschaftsteilnehmern eines Mitgliedstaats auferlegte Verpflichtung, einen gewissen Prozentsatz ihres Bedarfs an einem bestimmten Erzeugnis bei einem inländischen Lieferanten zu decken, die Möglichkeiten der Einfuhr dieses Erzeugnisses insoweit beschränkt, als sie diese Wirtschaftsteilnehmer daran hindert, einen Teil ihres Bedarfs bei in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Lieferanten zu decken (in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 16, und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889, Randnr. 11).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Dies gilt sowohl naturschutzspezifisch insbesondere im Hinblick auf die dargestellte Notwendigkeit einer Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen Vogelschutz-Richtlinie einerseits und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie andererseits als auch mit Blick darauf, dass es in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union seit langem anerkannt ist, dass Erwägungen, die über das rein Wirtschaftliche hinausgehen und das Funktionieren öffentlicher Einrichtungen wie hier besonders die Sicherheit von Starts und Landungen von Verkehrsflugzeugen entsprechend der Verkehrsnachfrage betreffen, unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen können (vgl. EuGH, U.v. 10.7.1984 - Rs. 72/83 - DVBl 1985, 333/335f.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auch den verwandten Begriff der öffentlichen Sicherheit legt der Gerichtshof im Gegensatz zum Begriff der öffentlichen Ordnung (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Oktober 1977 - RS 30/77 - Slg. 1977, 1999 RN 33/35, und vom 18. Mai 1989 - RS 249/86 - Slg. 1989, 1286 RN 17) sehr restriktiv aus (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - RS 72/83 - Slg. 1984, 2727 RN 33, und vom 4. Oktober 1991 - C 367/89 - Slg. 1991, I-4645 RN 22).
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