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   EuGH, 06.06.1985 - 157/84   

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https://dejure.org/1985,932
EuGH, 06.06.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 157/84 (https://dejure.org/1985,932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - VORRANG VOR DEM VORLÄUFIGEN EUROPÄISCHEN ABKOMMEN ÜBER DIE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Soziale Absicherung eines Wanderarbeitnehmers im Alter; Schutz der Angehörigen und Hinterbliebenen eines Wanderarbeitnehmers; Begriff der sozialen Vergünstigung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 1612/68; Anspruch eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - VORRANG VOR DEM VORLÄUFIGEN EUROPÄISCHEN ABKOMMEN ÜBER DIE SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT - VORAUSSETZUNGEN - [VERORDNUNG NR. 1408/71 DES RATES , ARTIKEL 7 ABSATZ 1 BUCHSTABE B]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 1739
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    Doch hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. November 1976 in der Rechtssache 40/76 (Kermaschek, Slg. 1976, 1669) entschieden, daß den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers oder dessen Hinterbliebenen im Rahmen der Verordnung Nr. 1408/71 nur abgeleitete Rechte zustehen, also solche, die sie als Familienangehörige oder Hinterbliebene eines Arbeitnehmers erworben haben.
  • EuGH, 12.07.1984 - 261/83

    Castelli / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    21 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 261/83 (Castelli, Slg. 1984, 3199) bereits entschieden, daß der Begriff der sozialen Vergünstigung gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 auch die Gewährung des durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats garantierten Altersmindesteinkommens an Familienangehörige aufsteigender Linie, die von dem Arbeitnehmer unterhalten werden, umfaßt.
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    Wie der Gerichtshof schon mehrfach entschieden hat (zuletzt in seinem Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 249/83, Hoeckx, Slg. 1985, 973), umfaßt der Begriff der sozialen Vergünstigung alle Vergünstigungen, "die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern".
  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 06.06.1985 - 157/84
    3 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/83 (Callemeyn, Slg. 1974, 553) entschieden hat, geht die Verordnung Nr. 1408/71 für den von ihr erfaßten Personenkreis dem Vorläufigen europäischen Abkommen über die Systeme der sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen insoweit vor, als sie für den Berechtigten günstiger ist als das Abkommen.
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