Rechtsprechung
   EuGH, 04.07.1985 - 134/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,434
EuGH, 04.07.1985 - 134/84 (https://dejure.org/1985,434)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1985 - 134/84 (https://dejure.org/1985,434)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 134/84 (https://dejure.org/1985,434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Williams / Rechnungshof

    BEAMTE - GLEICHBEHANDLUNG - GRENZEN - RECHTSWIDRIG GEWÄHRTE VERGÜNSTIGUNG

  • EU-Kommission

    Williams / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Beamten des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften gegen seine Einstufung hinsichtlich seines Dienstalters im Rahmen der Dienstanweisung vom 21. Februar 1980 in Erfüllung des Urteils des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81; ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 5 Abs. 3; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - GLEICHBEHANDLUNG - GRENZEN - RECHTSWIDRIG GEWÄHRTE VERGÜNSTIGUNG -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Antrag auf Neufestsetzung der Dienstaltersstufe - Erfüllung des Urteils des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 2225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Daraus folgt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    14 und 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 211), jedoch muss der Grundsatz der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, wonach sich niemand zu seinem Vorteil auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, vom 4. Juli 1985, Williams/Rechnungshof, 134/84, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14, und vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, Slg. 2011, I-0000, Randnrn. 75 und 76).
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Selbst wenn man unterstellt, daß die Kommission ein rechtswidriges Kriterium angewandt hätte, indem sie die Geldbußen von Unternehmen herabsetzte, die nicht ausdrücklich erklärt hatten, daß sie die Tatsachenbehauptungen nicht bestritten, ist darauf hinzuweisen, daß die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muß, das besagt, daß sich niemand zu seinem Vorteil auf eine gegenüber anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht