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   EuGH, 15.10.1986 - 168/85   

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https://dejure.org/1986,549
EuGH, 15.10.1986 - 168/85 (https://dejure.org/1986,549)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.1986 - 168/85 (https://dejure.org/1986,549)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 168/85 (https://dejure.org/1986,549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - VERSTOSS - BEIBEHALTUNG EINER MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT UNVEREINBAREN NATIONALEN BESTIMMUNG - KEINE RECHTFERTIGUNG MIT DEM BESTEHEN EINER DIE ANWENDUNG DES EWG-VERTRAGS SICHERSTELLENDEN VERWALTUNGSPRAXIS

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts; Geltendmachung der Normen des Gemeinschaftsrechts durch den Einzelnen vor nationalen Gerichten; Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht durch bloße Verwaltungspraxis; Abhängigkeit des Zugangs zu einem ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung: Niederlassungsfreiheit - Zugang zu den Berufen des berufsmäßigen Journalisten, des journalistischen Volontärs und des Publizisten sowie zu beruflichen Tätigkeiten im Bereich des Tourismus und zu Auswahlverfahren für die Erteilung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 2945
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    20 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die dem einzelnen eingeräumte Möglichkeit, sich vor den nationalen Gerichten auf unmittelbar anwendbare Vertragsvorschriften zu berufen, nur eine Mindestgarantie dar und reicht für sich allein nicht aus, um die uneingeschränkte Anwendung des Vertrages zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-119/89, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9).

    Der Verstoß gegen Artikel 30 des Vertrages durch die deutsche Gesetzgebung könnte nämlich bezueglich der Bestimmungen über die Bezeichnung des auf den Markt gebrachten Erzeugnisses schwerlich als entschuldbarer Irrtum angesehen werden, da die Unvereinbarkeit einer derartigen Regelung mit Artikel 30 des Vertrages im Lichte der früheren Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) und vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), offenkundig erschien.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    EuGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - Rs. 168/85 (Kommission/Italien) -, Slg. 1986, 2945; Urteil vom 7. März 1996 - Rs. C-334/94 (Kommission/ Frankreich) -, Slg. 1996, I-1337 (Rn. 30); Urteil vom 13. März 1997 - Rs. C-197/96 (Kommission/ Frankreich) -, Slg. 1997, I-1489 (Rn. 14); Urteil vom 9. März 2000 - Rs. C-358/98 (Kommission/ Italien) -, Slg. 2000, I-1255 (Rn. 17); Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88 (Kommission/ Deutschland) -, Slg. 1991, 2597 (Rn. 24).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Im Falle einer Kollision mit nationalem Recht sind die Gerichte befugt, positiv den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts festzustellen und durch Nichtanwendung der widerstreitenden nationalen Vorschrift im konkreten Fall EuGH in ständiger Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 19.9.2006 - C-392/04 und - C-422/04 - Rn. 71ff.; vom 5.10.2004 - C-397/01 bis C-403/01 - Pfeiffer u.a. ./. DRK, DVBl. 2005, 35 ff. Rn. 110; vom 18.4.2002 - C-290/00 - Rn. 31; vom 26.9.2000 - C-262/98 - Rn. 40, vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 ff.; vom 22.10.1998 - C-10/97 bis C-22/97 -, Rn. 20; vom 19.6.1990 - C-213/89 - Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.11.1990, a.a.O.; siehe etwa auch BayVGH, Beschluss vom 19.4.2005 - 8 AS 02.40041 -, Natur und Recht 2006, 653; OLG München, Urteil vom 26.9.2006 - 5 St RR 115/05 -, NJW 2006, 3588 ff. diesen in vollem Umfang zu verwirklichen, ohne ein gesetzgeberisches oder verfassungsrechtliches Verfahren abzuwarten EuGH, Urteil vom 8.6.2000 - C-258/98 - Rn. 16 und vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 13 ff.

    Den Gesetzgeber trifft insoweit aber nach ständiger Rechtsprechung des EuGH hierzu schon Urteile vom 15.10.1986 - C-168/85 - Rn. 16 und 26.4.1988 - C-74/86 - Rn. 10 f.; siehe auch Niedobitek, Verw.Archiv 2001, 59 (65) m.w.N. eine Pflicht, gemeinschaftswidrige Rechtsvorschriften nicht aufrechtzuerhalten, sondern anzupassen, wobei hier ein Wahlrecht des Gesetzgebers dem Grunde nach nicht in Betracht kommt.

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