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   EuGH, 15.12.1987 - 348/85   

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https://dejure.org/1987,1784
EuGH, 15.12.1987 - 348/85 (https://dejure.org/1987,1784)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 348/85 (https://dejure.org/1987,1784)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 348/85 (https://dejure.org/1987,1784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Denmark / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*5
    1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - INITIATIVE DER KOMMISSION ZUR BEFRIEDIGUNG DRINGENDER BEDÜRFNISSE - HANDLUNGS - UND UNTERLASSUNGSPFLICHTEN

  • EU-Kommission

    Denmark / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Fangquoten im Fall der Untätigkeit des Rates; Festsetzung von Fangquoten in der Hochseefischerei; Unterbreitung von Vorschlägen hinsichtlich der Festsetzung von Fangquoten durch die Kommission an den Rat der EU; Rechtswirkungen von durch die Kommission ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - INITIATIVE DER KOMMISSION ZUR BEFRIEDIGUNG DRINGENDER BEDÜRFNISSE - HANDLUNGS - UND UNTERLASSUNGSPFLICHTEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL*5]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seefischerei - Festsetzung von Quoten im Fall der Untätigkeit des Rates - Finanzierung durch den EAGFL.

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 5225
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    83 Außerdem verstoße eine Auslegung der Artikel 60 EG und 301 EG, die darauf hinauslaufe, Gemeinschaftsangehörige wie Drittländer zu behandeln, gegen das in den Artikeln 5 EG und 7 EG zum Ausdruck kommende Gebot rechtmäßigen Handelns sowie gegen den Grundsatz, dass Rechtsakte der Gemeinschaft eindeutig sein müssten und dass ihre Anwendung für die Betroffenen vorhersehbar sein müsse (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-209/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Zunächst ist auf das Gebot der Rechtssicherheit hinzuweisen, wonach eine Regelung den Betroffenen ermöglichen muß, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19).

    Die Kommission kann daher zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen, die, weil sie sich von der gewöhnlichen Bedeutung der verwendeten Wörter entfernt, nicht zwingend ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-242/96

    Italien / Kommission

    Zunächst ist auf das Gebot der Rechtssicherheit hinzuweisen, wonach eine Regelung den Betroffenen ermöglichen muß, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19).

    Die Kommission kann daher zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen, die, weil sie sich von der gewöhnlichen Bedeutung der verwendeten Wörter entfernt, nicht zwingend ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission

    Zunächst ist auf das Gebot der Rechtssicherheit hinzuweisen, wonach eine Regelung den Betroffenen ermöglichen muß, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19).

    Die Kommission kann daher zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen, die, weil sie sich von der gewöhnlichen Bedeutung der verwendeten Wörter entfernt, nicht zwingend ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-232/96

    Frankreich / Kommission

    Zunächst ist auf das Gebot der Rechtssicherheit hinzuweisen, wonach eine Regelung den Betroffenen ermöglichen muß, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19).

    Die Kommission kann daher zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen, die, weil sie sich von der gewöhnlichen Bedeutung der verwendeten Wörter entfernt, nicht zwingend ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnrn.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-233/96

    Dänemark / Kommission

    Zunächst ist auf das Gebot der Rechtssicherheit hinzuweisen, wonach eine Regelung den Betroffenen ermöglichen muß, den Umfang der ihnen durch diese Regelung auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19).

    Die Kommission kann daher zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses des EAGFL keine Auslegung wählen, die, weil sie sich von der gewöhnlichen Bedeutung der verwendeten Wörter entfernt, nicht zwingend ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, Slg. 1988, 169, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1

    17 - Zum Beispiel Urteile vom 22. Februar 1984 in der Rechtssache 70/83 (Kloppenburg, Slg. 1984, 1075, Randnr. 11), vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 348/85 (Dänemark/Kommission, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-209/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-5655, Randnr. 35), vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-301/97 (Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 43) und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-17/01 (Sudholz, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03

    Tempelman

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in Randnummer 19 seines Urteils in der Rechtssache 348/85 (Dänemark/Kommission) entschieden, dass "Rechtsakte der Gemeinschaft ... eindeutig sein [müssen] und ihre Anwendung ... für die Betroffenen vorhersehbar sein [muss]" (17) .

    17 - Urteil vom 15. Dezember 1987 (Slg. 1987, 5225).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2017 - C-620/15

    A-Rosa Flussschiff

    45 Vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987, Dänemark/Kommission (348/85, EU:C:1987:552, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts - Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Auslegung der

    24 - Vgl. u. a. Urteile vom 22. Februar 1984, Kloppenburg (70/83, Slg. 1984, 1075, Randnr. 11), vom 15. Dezember 1987, Dänemark/Kommission (348/85, Slg. 1987, 5225, Randnr. 19), vom 1. Oktober 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-209/96, Slg. 1998, I-5655, Randnr. 35), vom 22. November 2001, Niederlande/Rat (C-301/97, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 43), und vom 29. April 2004, Sudholz (C-17/01, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2005 - C-354/03

    Optigen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-170/00

    Finnland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-375/99

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-325/91

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-4/17

    Tschechische Republik / Kommission - Rechtsmittel - EGFL - Ausschluss bestimmter

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85

    Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Seefischerei -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-61/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

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