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   EuGH, 26.04.1988 - 352/85   

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https://dejure.org/1988,144
EuGH, 26.04.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 352/85 (https://dejure.org/1988,144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1 . Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen - Begriff - Grenzueberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen, die Werbemitteilungen enthalten, im Wege des Kabelfernsehens

  • EU-Kommission

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Dienstleistung; Grenzüberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen; Werbemitteilungen im Kabelfernsehen; Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs; Verbot von Werbemitteilungen speziell an inländische Verbraucher; Pluralismus des inländischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 56; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 66; ; EMRK Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen - Begriff - Grenzueberschreitende Verbreitung von Fernsehprogrammen, die Werbemitteilungen enthalten, im Wege des Kabelfernsehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstleistungen im Sinne von Art 59 und 60 EWG-Vertrag ; Werbemitteilungen, die speziell für die Öffentlichkeit des Empfangsstaats bestimmt sind; Verbote der Werbung und der Untertitelung wie die in der Kabelregelung enthaltenen haben Beschränkungen des freien ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 2085
  • NJW 1989, 2189
  • GRUR Int. 1989, 665
  • ZUM 1988, 294
  • afp 1989, 800
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 26.04.1988 - 352/85
    Mai 1980 in der Rechtssache 52/79 ( Debauve, Slg . 1980, 833 ) entschieden hat, bleibt jeder Mitgliedstaat in Ermangelung einer Harmonisierung der auf dem Gebiet von Hörfunk und Fernsehen geltenden innerstaatlichen Vorschriften befugt, Fernsehwerbung in seinem Hoheitsgebiet aus Gründen des Allgemeininteresses Rechtsvorschriften zu unterwerfen, zu beschränken oder sogar völlig zu verbieten, sofern er alle Dienstleistungen in diesem Bereich ohne Rücksicht auf ihren Ursprung, auf die Staatsangehörigkeit des Erbringers der Leistung oder auf den Ort, an dem dieser ansässig ist, gleich behandelt .
  • EuGH, 15.09.2016 - C-484/14

    Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur

    42 Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine unentgeltliche Leistung von einem Anbieter zu Werbezwecken für von ihm verkaufte Güter oder angebotene Dienstleistungen erbracht wird, da die Kosten dieser Tätigkeit dann in den Verkaufspreis dieser Güter oder Dienstleistungen einbezogen werden (Urteile vom 26. April 1988, Bond van Adverteerders u. a., 352/85, EU:C:1988:196, Rn. 16, und vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 13 A 17/16

    EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären

    Demgegenüber hat der Gerichtshof dem Merkmal "gegen Entgelt" im Zusammenhang mit der Erbringung anderer Dienstleistungen im Sinne von Art. 57 AEUV bislang ein eher weites, dem Sinn und Zweck nach möglicherweise auch hier maßgebliches Begriffsverständnis zu Grunde gelegt, nach dem es etwa nicht erforderlich ist, dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt wird, dem sie zugutekommt, so dass auch eine (Quer-) Finanzierung durch Werbung ausreichend ist (vgl. Urteile vom 26. April 1988 - C-352/85 - "Bond van Adverteerders u.a.", Rn. 16, ECLI:EU:C:1988:196, und vom 11. September 2014 - C-291/13 - "Sotiris Papasavvas", Rn. 27 ff., ECLI:EU:C:2014:2209).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 50 EG nämlich nicht, dass die Dienstleistung von demjenigen bezahlt wird, dem sie zugutekommt (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 1988, Bond van Adverteerders u. a., 352/85, Slg. 1988, 2085, Randnr. 16, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 56, Smits und Peerbooms, Randnr. 57, sowie Skandia und Ramstedt, Randnr. 24).
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