Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1989 - 161/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,354
EuGH, 12.07.1989 - 161/88 (https://dejure.org/1989,354)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1989 - 161/88 (https://dejure.org/1989,354)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 161/88 (https://dejure.org/1989,354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Gültigkeit einer Entscheidung über die Nacherhebung von Eingangsabgaben

  • EU-Kommission

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Entscheidung der Kommission vom 5. November 1985, Dokument K(85 ) 1732 final; Voraussetzungen für das Absehen von einer Nacherhebung von Abgaben durch die zuständigen Behörden; Erkennbarkeit eines Irrtums über ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1697/79 vom 24. Juli 1979 Art. 2; ; Verordnung Nr. 1697/79 Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Irrtum der Zollverwaltung, der darauf zurückgeht, daß diese bei der Berechnung der Abgaben einen nationalen Gebrauchszolltarif mit reinem Hinweischarakter verwendet hat, der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 2415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus EuGH, 12.07.1989 - 161/88
    Oktober 1987 in der Rechtssache 314/85 ( Foto-Frost, Slg . 1987, 4199 ) ausgeführt hat, ist diese Vorschrift dahin auszulegen, daß der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf hat, daß von einer Nacherhebung abgesehen wird, wenn alle genannten Voraussetzungen erfuellt sind .
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 20/03

    Informationspflicht des Zollschuldners über die amtlich veröffentlichten

    Es ist anerkannt, dass sich niemand auf Nichtkenntnis des im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen kann (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 1989 Rs. 161/88 --Binder--, EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; vom 26. November 1998 Rs. C-370/96 --Covita--, EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss vom 11. Oktober 2001 Rs. C-30/00 --William Hinton & Sons--, EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164, 167).

    Ein Wirtschaftsteilnehmer hat sich daher vor der Einfuhr von Waren über das auf seine Geschäfte anwendbare Gemeinschaftsrecht durch die Lektüre der Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaften --seit dem 1. Februar 2003 gemäß Art. 2 Nr. 38 des Vertrags von Nizza vom 26. Februar 2001 (ABlEG Nr. C 80/1) Amtsblätter der Europäischen Union-- zu informieren (vgl. EuGH-Urteile in EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 22; in EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26).

    Denn niemand kann sich auf Nichtkenntnis des in den Amtsblättern der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Gemeinschaftsrechts berufen (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1989, 2415 Rdnr. 19; in EuGHE 1998, I-7711 Rdnr. 26; Beschluss in EuGHE 2001, I-7511 Rdnr. 71; Senatsurteil in BFHE 188, 164, 167).

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    Ebenso seien die Wirtschaftsteilnehmer vor einer nachträglichen Umbewertung ihrer im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffenen Dispositionen durch die Gemeinschaftsorgane geschützt (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 161/88, Binder, Slg. 1989, 2415, Randnrn.
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    27 Drittens bemerkt die Klägerin zu der Voraussetzung des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79, daß der Beteiligte nicht in betrügerischer Absicht oder offensichtlich fahrlässig gehandelt haben darf, zum einen, daß sie unbestreitbar weder fahrlässig noch in betrügerischer Absicht gehandelt habe, und zum anderen, daß nach der Rechtsprechung die Verpflichtung, sich durch die Lektüre des Amtsblatts Gewißheit über das auf die betreffenden Geschäfte anwendbare Gemeinschaftsrecht zu verschaffen, nur dem gewerblichen Wirtschaftsteilnehmer obliege, der im wesentlichen Import- und Exportgeschäfte tätige (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 161/88, Binder, Slg. 1989, 2415, Randnr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind allein die betreffenden Gemeinschaftsvorschriften von ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt an das einschlägige positive Recht, auf dessen Unkenntnis sich niemand berufen kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-80/89, Behn Verpackungsbedarf, Slg. 1990, I-2659, Randnr. 13, und Urteil Binder, a. a. O., Randnr. 19).

    Der Irrtum hätte von einem aufmerksamen Wirtschaftsteilnehmer durch die Lektüre des Amtsblatts, in dem die genannten Verordnungen einige Tage vor den betreffenden Einfuhren veröffentlicht worden waren, erkannt werden können (vgl. Urteil Binder, a. a. O., Randnr. 20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht