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   EuGH, 13.07.1989 - 110/88, 241/88, 242/88   

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EuGH, 13.07.1989 - 110/88, 241/88, 242/88 (https://dejure.org/1989,1784)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 110/88, 241/88, 242/88 (https://dejure.org/1989,1784)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 110/88, 241/88, 242/88 (https://dejure.org/1989,1784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
    1 . Wettbewerb - Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Verträge zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten über die gegenseitige Vertretung - Zulässigkeit - Ausschließlichkeitsklausel - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    SACEM

    Art. 30, 59, 85, 86 EWG-Vertrag

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Verträge zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten über die gegenseitige Vertretung - Zulässigkeit - Ausschließlichkeitsklausel - Unzulässigkeit - [EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der Gebühren - Verträge über die gegenseitige Vertretung.

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 2811
  • EuZW 1990, 515
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • EuGH, 14.09.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

    Hinsichtlich des zweiten Punkts, also der Methode zur Beurteilung der Unangemessenheit der Preise, sei zu beachten, dass Tarife eines Mitgliedstaats, die wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sei, ein Mehrfaches der Tarife anderer Mitgliedstaaten betrügen, ein Anzeichen für den Missbrauch einer beherrschenden Stellung seien.

    Weiter sei zu klären, unter welchen Bedingungen im Sinne von Rn. 25 des Urteils vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), zum einen Tarife als "erheblich höher" anzusehen seien und zum anderen das betroffene Unternehmen "die Differenz unter Hinweis auf etwaige objektive Unterschiede zwischen den Verhältnissen in dem in Rede stehenden Mitgliedstaat und denen in allen übrigen Mitgliedstaaten zu rechtfertigen" habe.

    Dabei hat der Gerichtshof bereits implizit anerkannt, dass sich die Tarife einer Monopol-Verwertungsgesellschaft auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken können und Art. 102 AEUV auf eine solche Situation daher anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, vom 13. Juli 1989, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, sowie vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110).

    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die nach einem auf einheitlicher Grundlage vorgenommenen Vergleich erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Weiterhin ist zu beachten, dass der Vergleich zwischen den Preisen des betreffenden Mitgliedstaats und denen anderer Mitgliedstaaten auf einer einheitlichen Grundlage vorzunehmen ist (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    In den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326) ergangen sind, wurden beispielsweise Gebühren verglichen, die in diversen Mitgliedstaaten in bestimmten Arten von Diskotheken mit festgelegten Eigenschaften, darunter die Fläche, erhoben wurden.

    Wie bereits erwähnt, ist in Fällen, in denen ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Wie das vorlegende Gericht ausführt, ist indessen im vorliegenden Fall der Unterschied zwischen den Tarifen in Lettland und denen in den anderen Referenzmitgliedstaaten weniger hoch als die zwischen den Gebühren bestimmter Mitgliedstaaten festgestellten Unterschiede in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sind.

    Aus den Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Unterschiede wie die im Ausgangsverfahren festgestellten nie als "erheblich" bewertet werden dürften.

    Die Verwertungsgesellschaft kann die Differenz mit objektiven Unterschieden zwischen den Verhältnissen in dem betreffenden Mitgliedstaat und denen in den übrigen Vergleichsmitgliedstaaten rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Ist nämlich der Teil des Gebührenaufkommens, der für die Kosten der Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Gebühren aufgewendet und somit nicht an die Urheberrechteinhaber ausgekehrt wird, erheblich höher, lässt sich nicht ausschließen, dass sich die Schwerfälligkeit des Verwaltungsapparats und damit der hohe Gebührensatz gerade durch den Mangel an Wettbewerb auf dem Markt erklären lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 42, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 29).

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

    Durch diese miteinander geschlossenen Verträge gewähren Verwertungsgesellschaften einander das Recht, in dem räumlichen Gebiet, in dem sie jeweils tätig sind, die Genehmigungen zu erteilen, die für die öffentliche Aufführung von Werken erforderlich sind, an denen Mitgliedern der anderen Gesellschaften Urheberrechte zustehen, und diese Genehmigungen bestimmten Bedingungen gemäß den in dem betroffenen Gebiet geltenden gesetzlichen Vorschriften zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, Slg. 1989, 2521, Rn. 17, sowie Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    65 - Im selben Sinne - wenn auch in etwas anderem Zusammenhang - die Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission (zitiert in Fn. 25, Randnr. 79) und vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Tournier. - Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der

    meine Herren Richter! 1. In diesen vier Rechtssachen (Rechtssache 395/87, Ministère public/Tournier; verbundene Rechtssachen 110/88, SACEM/Lucazeau, 241/88, SACEM/Debelle, und 242/88, SACEM/Soumagnac) wird der Gerichtshof ersucht, über die Auslegung der Artikel 30, 59, 85 und 86 EWG-Vertrag zu entscheiden, und zwar im Hinblick auf das Verhalten der Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM), der französischen Gesellschaft zur Verwertung von Urheberrechten, gegenüber den französischen Betreibern von Diskotheken sowie auf die Beziehungen zwischen der SACEM und den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften anderer Mitgliedstaaten der EWG.

    Drei dieser Verfahren, nämlich die verbundenen Rechtssachen 110/88 sowie 241 und 242/88 betreffen Diskothekenbetreiber, nämlich die Herren Lucazeau, Debelle und Soumagnac, die Aufzeichnungen von durch die SACEM geschützten Werken abgespielt hatten, ohne durch eine Lizenz hierzu ermächtigt zu sein.

    Die dem Gerichtshof vorgelegten Fragen 16. Die dem Gerichtshof in der Rechtssache 110/88 von der Cour d'appel de Poitiers und in den Rechtssachen 241 und 242/88 vom Tribunal de grand instance Poitiers vorgelegten gleichlautenden Fragen lauten wie folgt:.

    Ergebnis 75. Im Ergebnis sind die Fragen der Cour d'appel Poitiers und des Tribunal de grande instance Poitiers in den verbundenen Rechtssachen 110/88, 241 und 242/88 meiner Meinung nach wie folgt zu beantworten: "1) Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er a) den Abschluß von Vereinbarungen zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen Verwertungsgesellschaften untersagt, kraft deren die einzelnen Gesellschaften auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Verwaltung der Bestände der anderen Gesellschaften innerhalb ihrer jeweiligen inländischen Territorien übernehmen, soweit diese Vereinbarungen im Hinblick auf die besonderen Merkmale des Marktes für die Verwertung von Aufführungsrechten den Wettbewerb auf diesem Markt verhindern, einschränken oder verfälschen können;.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08

    T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander

    68 - Zu Art. 81 EG vgl. etwa Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission (zitiert in Fn. 27, Randnr. 57), Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 94 und 135), vom 21. September 2006, Technische Unie/Kommission (C-113/04 P, Slg. 2006, I-8831, Randnr. 165), und Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission (zitiert in Fn. 55, Randnr. 51); zu Art. 82 EG vgl. etwa die Urteile vom 13. Juli 1989, Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Randnr. 25), und GT-Link (zitiert in Fn. 53, Randnr. 42).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

    Zweitens müsste sie nicht nur die Innehabung einer kollektiven beherrschenden Stellung der drei Einrichtungen nachweisen, sondern gemäß den Urteilen des Gerichtshofs [vom 13. Juli 1989], Tournier [395/87, Slg. 1989, 2521] sowie Lucazeau [u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811], auch die Höhe der Vergütungen für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte in allen Ländern der Europäischen Union, die jeweiligen Berechnungsgrundlagen, die angewandten Kriterien und die Bedingungen, die auf dem griechischen Markt verglichen mit [den Märkten in] anderen Ländern herrschen, ermitteln.
  • EuG, 12.04.2013 - T-442/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine

    Der Gerichtshof hat sich in seinen Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, Slg. 1989, 2521) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811), mit zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen französischer Gerichte auseinandergesetzt, die die Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln in einer Situation betrafen, in der bei herkömmlichen Formen der Offline-Verwertung von Urheberrechten die Verwertungsgesellschaft B sich weigerte, das Repertoire B im Gebiet A zu lizenzieren, wodurch die Nutzer im Land A gezwungen waren, sich an die Verwertungsgesellschaft A zu wenden, die höhere Tarife verlangte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    59 - In diesem Sinne Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 79 und 132) und - aus dem Bereich des Art. 86 EWG-Vertrag - Urteil Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 75 ) Vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnr. 26) und vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau, Slg. 1989, 2811, Randnr. 25).
  • EuG, 12.04.2013 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

    Der Gerichtshof hat sich in seinen Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, Slg. 1989, 2521) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811), mit zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen französischer Gerichte auseinandergesetzt, die die Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln in einer Situation betrafen, in der bei herkömmlichen Formen der Offline-Verwertung von Urheberrechten die Verwertungsgesellschaft B sich weigerte, das Repertoire B im Gebiet A zu lizenzieren, wodurch die Nutzer im Land A gezwungen waren, sich an die Verwertungsgesellschaft A zu wenden, die höhere Tarife verlangte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-91/95

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs

  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch -

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

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