Rechtsprechung
EuGH, 17.05.1990 - 262/88, C-262/88 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
EWG-Vertrag, Artikel 119
1 . Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Zahlungen an den Arbeitnehmer anläßlich seiner Entlassung - Einbeziehung - EU-Kommission
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
- Wolters Kluwer
Leistungen der nationalen gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit; Zahlung aufgrund Entlassung; Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Entlassung; Betriebliches Rentensystem; Grundsatz des gleichen Entgelts für Mann und Frau
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 119; ; Richtlinien 79/7; ; Richtlinien 86/378
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff- Zahlungen an den Arbeitnehmer anläßlich seiner Entlassung - Einbeziehung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 119 EWG-Vertrag; Richtlinie 75/117 EWG (ABl. L 45 S. 19)
Unterschiedliche Altersgrenzen bei Männern und Frauen für vorgezogene betriebliche Altersrente nach Entlassung wegen Arbeitsmangels - Lohndiskriminierung der Männer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88, C-262/88
- EuGH, 17.12.2010 - 262/88
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-1889
- NJW 1991, 2204
- NVwZ 1991, 977 (Ls.)
- NZA 1990, 775
- DB 1990, 1824
Wird zitiert von ... (307) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
17 Soweit es sich nämlich um gesetzlich vorgeschriebene Entlassungsentschädigungen handelt, ist daran zu erinnern, daß Artikel 119, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 ( Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455, Randnr. 40 ) entschieden hat, auch Diskriminierungen betrifft, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften haben.41 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (… Defrenne, a. a. O.) anerkannt hat, kann er sich mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Störungen, zu denen sein Urteil im Hinblick auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge führen könnte, ausnahmsweise dazu veranlasst sehen, die Möglichkeit für die Betroffenen zu beschränken, sich auf die Auslegung zu berufen, die der Gerichtshof einer Bestimmung im Wege der Vorabentscheidung gegeben hat.
- EuGH, 09.02.1982 - 12/81
Garland / British Rail
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
12 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, umfasst der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt ( siehe namentlich das Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland/British Rail Engineering, Slg. 1982, 359, Randnr. 5 ).19 Soweit es um freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers geht, ergibt sich aus dem erwähnten Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (… Garland, a. a. O., Randnr. 10 ), daß Artikel 119 auch Anwendung auf Vergünstigungen findet, die ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt, ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein.
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
11 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe namentlich das Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80, Jenkins/Kinsgate, Slg. 1981, 911, Randnr. 22 ) berührt die erstgenannte Richtlinie, die im wesentlichen die Anwendung des in Artikel 119 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts erleichtern soll, in keiner Weise den Inhalt oder die Tragweite dieses Grundsatzes, so wie er in dieser Vorschrift definiert ist.Zu Artikel 119 ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, namentlich auf das Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (… Jenkins, a. a. O., Randnr. 17 ), wonach diese Bestimmung unmittelbar auf alle Arten von Diskriminierungen anwendbar ist, die sich schon anhand der dort verwendeten Merkmale "gleiche Arbeit" und "gleiches Entgelt" allein feststellen lassen, ohne daß gemeinschaftliche oder nationale Maßnahmen zur Bestimmung dieser Kriterien für deren Anwendung erforderlich wären.
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 ( Bilka-Kaufhaus/Weber von Hartz, Slg. 1986, 1607 ) entschieden, daß Leistungen, die von einem ergänzenden Versorgungssystem gewährt werden, unter den Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 fallen. - EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
33 Was die zweite dieser Fragen betrifft, ist auf das Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 ( Kommission/Französische Republik, Slg. 1988, 3559, Randnr. 27 ) und auf das Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 109/88 ( Handel - og Kontorfuntionärernes Forbund i Danmark/Dansk Arbejdsgiverforening ( für Danfoß ), Slg. 1989, 3199, Randnr. 12 ) zu verweisen, in denen der Gerichtshof die grundlegende Bedeutung betont hat, die der Durchschaubarkeit und namentlich der Möglichkeit einer Kontrolle durch die innerstaatlichen Gerichte zukommt, damit jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verhindert und, wenn notwendig, beseitigt werden kann. - EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
22 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 25. Mai 1971 in der Rechtssache 80/70 ( Defrenne/Belgischer Staat, Slg. 1971, 445, Randnrn. 7 und 8 ) festgestellt hat, sind Vergütungen, die ihrer Natur nach Leistungen der sozialen Sicherheit sind, grundsätzlich nicht vom Entgeltbegriff auszuschließen. - EuGH, 30.06.1988 - 318/86
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 17.05.1990 - 262/88
33 Was die zweite dieser Fragen betrifft, ist auf das Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 ( Kommission/Französische Republik, Slg. 1988, 3559, Randnr. 27 ) und auf das Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 109/88 ( Handel - og Kontorfuntionärernes Forbund i Danmark/Dansk Arbejdsgiverforening ( für Danfoß ), Slg. 1989, 3199, Randnr. 12 ) zu verweisen, in denen der Gerichtshof die grundlegende Bedeutung betont hat, die der Durchschaubarkeit und namentlich der Möglichkeit einer Kontrolle durch die innerstaatlichen Gerichte zukommt, damit jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verhindert und, wenn notwendig, beseitigt werden kann.
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Der Gerichtshof hat eine Benachteiligung angenommen, weil bei Teilzeitkräften die Anzahl zusätzlicher Stunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert werde (…EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, 17, Slg. 2004, I-5861;… vgl. auch 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35, Slg. 2001, I-4961; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 34 f., Slg. 1990, I-1889) . - BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Das Gebot der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts - hier das Erfordernis der praktischen Wirksamkeit von Art. 157 AEUV sowie der Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG - fordert eine wirksame Kontrolle der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35;… 6. April 2000 - C-226/98 - [Jørgensen] Rn. 27, 31; 30. März 2000 - C-236/98 -[JämO] Rn. 43; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 31, 34) und die Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte (EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 12 unter Hinweis auf EuGH 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 27) .Eine solche wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ist nur bei Gewährleistung echter Transparenz möglich (…vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] aaO;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] aaO;… 6. April 2000 - C-226/98 - [Jørgensen] aaO;… 30. März 2000 - C-236/98 - [JämO] aaO; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] aaO) .
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-109/91
Gerardus Cornelis Ten Oever gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het …
Auch der überlebende Ehegatte kann sich also auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 in bezug auf Ansprüche auf Leistungen eines Betriebsrentensystems, die der gestorbene Arbeitnehmer hatte, berufen, obwohl natürlich auch insoweit die zeitlichen Beschränkungen gelten, die ich unter Bezugnahme auf das Urteil Barber und die Problematik der versicherungstechnischen Berechnungsfaktoren vorgeschlagen habe.Auch im Flinblick darauf hat der Gerichtshof im Urteil Barber entschieden, daß der Umstand, daß an die Stelle des gesetzlichen Systems getretene Rentensysteme nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von Treuhändern eines Rentensystems an den Arbeitnehmer gezahlt werden, für die Anwendung von Artikel 119 unmaßgeblich ist:.
Zuerst muß ich auf die oben (Nr. 4) zitierte Passage aus dem Urteil Barber zurückkommen, in der der Gerichtshof entschieden hat, daß Beiträge, die im Rahmen eines an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenen Systems gezahlt wurden; Vergütungen sind, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt, und deshalb in den Anwendungsbereich von Artikel 119 EWG-Vertrag fallen ( 111 ).
Auf die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag kann man sich nicht berufen, um eine Betriebsrente zu beanspruchen, die im Zusammenhang mit Beschäftigungszeiten vor dem Erlaß des Urteils vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, erworben wurde; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder ihre anspruchsberechtigten Angehörigen, die vor diesem Zeitpunkt eine Klage erhoben oder einen nach dem anwendbaren nationalen Recht damit gleichzustellenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
( 1 ) Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Slg. 1990, I-1889).
( 3 ) Urteil vom 25. Mai 1971 in der Rechtssache 80/70 (Dcfrcnnc/Belgien, Slg. 1971, 445, Randnr. 6); bestätigt unter anderem durch Urteil vont 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5); Urteil Barber, Randnr. 12; vgl. ferner ganz aktuell Urteil vom 17. Februar 1993 in der Rechtssache C-173/91 (Kommission/Belgien, Slg. 1993, I-673, Randnr. 13).
Spätere Bestätigungen: Vgl. unter anderem Urteile vom 11. März 1981 in (1er Rechtssache 69/81 (Worringham, Slg. 1981, 767, Randnr. 23), vom 31. März 1981 in der Rechtssache 86/80 (Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnr. 17), Barber, Randnr. 37.
( 7 ) Urteil Barber, Randnr. 28.
( 10 ) Urteil Barber, Randnr. 44.
( 11 ) Urteil Barber, Randnr. 45, und Nr. 5 des Tenors.
( 29 ) Dieser Ausdruck kommt sowohl im Urteil Barber (Randnr. 43) als auch im Urteil Legros (Randnr. 33) vor.
( 39 ) Urteil Barber, Randnr. 28; siehe oben, Nr. 4.
( 58 ) Urteil Barber, Randnr. 35 und Nr. 3 des Tenors.
( 65 ) Urteile Macarthys, Randnr. 10, Worringham, Randnr. 23, Jenkins, Randnr. 17, Barber, Randnr. 37.
( 71 ) Vgl. Urteil Barber, Randnr. 38.
( 91 ) Urteil Barber, Randnr. 30 und Nr. 2 des Tenors.
( 93 ) Urteil Barber, Randnr. 25.
( 95 ) Urteil Barber, Randnr. 26.
( 100 ) Urtcil Barber, Randnr. 29.
( 111 ) Urteil Barber, Randnr. 28; vgl. bereits den letzten Satz der Randnr. 25: "Demgemäß gehören solche Systeme zu den Vergütungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt.".
( 112 ) Urteil Barber, Randnr. 25.
- BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
Der Gerichtshof hat eine Benachteiligung angenommen, weil bei Teilzeitbeschäftigten die Zahl zusätzlicher Stunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert werde (…EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, 17; vgl. auch 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 34 f.) . - BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hatte die Wirkung seiner Entscheidung auf den Zeitraum ab dem 17. Mai 1990 begrenzt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02 -, Slg. I-2003, 12575 [12642 ff.] unter Verweis auf das Urteil vom 17. Mai 1990 - C-262/88 -, Barber, Slg. I-1990, 1889). - EuGH, 14.12.1993 - C-110/91
Moroni / Collo
Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann jedoch die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.- GLEICHES ENTGELT FUER MAENNER UND FRAUEN - BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG - ZEITLICHE BESCHRAENKUNG DER WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER RECHTSSACHE C-262/88, BARBER.
1 Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Beschluß vom 14. Februar 1991, beim Gerichtshof eingegangen am 11. April 1991, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag, der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (…ABl. L 225, S. 40) sowie des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) in bezug auf die zeitliche Beschränkung der Wirkungen dieses Urteils zur Vorabentscheidung vorgelegt.
a) wenn der Arbeitnehmer vor Bekanntgabe der Richtlinie 86/378/EWG, vor Erlaß des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 (C-262/88, Barber) oder vor dem in Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 86/378/EWG genannten Stichtag 1. Januar 1993 nach Erreichen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vorzeitig beim Arbeitgeber ausgeschieden ist bzw. ausscheiden wird,.
10 Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Barber (Randnr. 32) entschieden, daß Artikel 119 jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt, und daß insbesondere die Festsetzung je nach Geschlecht unterschiedlicher Rentenalter für die Zahlung von Renten im Rahmen eines an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenen betrieblichen Systems gegen Artikel 119 verstösst, selbst wenn dieser Unterschied im Rentenalter von Männern und Frauen der insoweit für das nationale gesetzliche System geltenden Regelung entspricht.
12 Es ist richtig, daß es in dem dem Urteil Barber zugrunde liegenden Sachverhalt, wie das vorlegende Gericht bemerkt, um ein an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenes betriebliches Rentensystem ("contracted-out") nach britischem Recht und nicht um ein ergänzendes betriebliches Rentensystem wie das im Ausgangsrechtsstreit fragliche ging.
16 Im Urteil Barber wurde ausserdem erstmals die Frage behandelt, wie eine auf der Festsetzung eines je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters beruhende Ungleichbehandlung nach Artikel 119 zu beurteilen ist.
17 Folglich dürfen die im Urteil Barber ausgesprochenen Grundsätze nicht so verstanden werden, als beschränke sich ihre Tragweite auf die an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenen betrieblichen Systeme; sie betreffen vielmehr auch die ergänzenden Systeme der im Ausgangsrechtsstreit fraglichen Art.
20 Daher ist auf die erste Vorlagefrage zu antworten, daß es, wie sich aus dem Urteil Barber ergibt, gegen Artikel 119 EWG-Vertrag verstösst, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines ergänzenden betrieblichen Versorgungssystems aufgrund der Festsetzung eines je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters erst in einem höheren Alter als eine Arbeitnehmerin in der gleichen Lage Anspruch auf eine Betriebsrente hat.
23 Insoweit genügt der Hinweis, daß Artikel 119 nach ständiger Rechtsprechung unmittelbar auf jede Art von Diskriminierung anwendbar ist, die sich schon anhand der dort verwendeten Kriterien "gleiche Arbeit" und "gleiches Entgelt" allein feststellen lässt, ohne daß gemeinschaftliche oder nationale Maßnahmen zur Bestimmung dieser Kriterien für deren Anwendung erforderlich wären (vgl. insbesondere Urteil Barber, Randnr. 37).
33 Auf die dritte Vorlagefrage ist daher zu antworten, daß gemäß dem Urteil Barber die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden kann, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
1) Wie sich aus dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) ergibt, verstösst es gegen Artikel 119 EWG-Vertrag, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines ergänzenden betrieblichen Versorgungssystems aufgrund der Festsetzung eines je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters erst in einem höheren Alter als eine Arbeitnehmerin in der gleichen Lage Anspruch auf eine Betriebsrente hat.
3) Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
- EuGH, 28.09.1994 - C-57/93
Vroege / NCIV
Die zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, betrifft nur die Formen von Diskriminierung, die die Arbeitgeber und die Rentensysteme aufgrund der vorübergehenden Ausnahmeregelungen, die das auf Betriebsrenten anwendbare Gemeinschaftsrecht vorsieht, vernünftigerweise als zulässig ansehen konnten.- GLEICHES ENTGELT FUER MAENNER UNF FRAUEN - ANSPRUCH AUF ANSCHLUSS AN EIN BETRIEBSRENTENSYSTEM - ZEITLICHE BESCHRAENKUNG DER WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER RECHTSAACHE C-262/88 (BARBER).
1 Das Kantongerecht Utrecht hat mit Urteil vom 17. Februar 1993, beim Gerichtshof eingegangen am 2. März 1993, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag vier Fragen nach der Auslegung von Artikel 119 EWG-Vertrag hinsichtlich des Anspruchs auf Anschluß an Betriebsrentensysteme, des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889; im folgenden: Urteil Barber) sowie des dem Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 beigefügten Protokolls Nr. 2 zu Artikel 119 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (im folgenden: Protokoll Nr. 2) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
13 Diese Grundsätze wurden im Urteil Barber für an die Stelle des gesetzlichen Systems getretene Betriebsrentensysteme britischen Rechts und im Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91 (Ten Över, Slg. 1991, I-4879) bestätigt.
24 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 14. Dezember 1993 in der Rechtssache C-110/91 (Moroni, Slg. 1993, I-6591) unter Wiedergabe und Bekräftigung der in den Urteilen Defrenne, Bilka und Barber aufgestellten Grundsätze festgestellt hat, daß im Urteil Barber erstmals die Frage behandelt wurde, wie eine auf der Festsetzung je nach Geschlecht unterschiedlicher Rentenalter beruhende Ungleichbehandlung nach Artikel 119 zu beurteilen ist (Randnr. 16).
25 Zum Kriterium der schwerwiegenden Störungen hat der Gerichtshof im Urteil Barber im übrigen die Ansicht vertreten, wenn jeder betroffene männliche Arbeitnehmer ebenso wie Herr Barber bei Diskriminierungen, die bis dahin auf der Grundlage der in der Richtlinie 86/378 vorgesehenen Ausnahmen für zulässig erachtet werden konnten, mit Wirkung für die Vergangenheit den Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen könnte, so könnte dies rückwirkend das finanzielle Gleichgewicht zahlreicher betrieblicher Versorgungssysteme stören (Randnr. 44).
38 Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, die deutsche Regierung und die Kommission tragen dagegen vor, das Protokoll müsse trotz seines weit gefassten Wortlauts im Zusammenhang mit dem Urteil Barber gelesen werden und könne keine grössere Tragweite als die zeitliche Beschränkung von dessen Wirkungen haben.
41 Das Protokoll steht nämlich offenkundig im Zusammenhang mit dem Urteil Barber, da es ebenfalls auf den 17. Mai 1990 Bezug nimmt.
Das Urteil Barber, mit dem die Wirkung der in ihm vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag auf die Zeit nach seinem Erlaß am 17. Mai 1990 beschränkt wurde, ist unterschiedlich verstanden worden.
Das Protokoll Nr. 2 enthält im wesentlichen dieselbe Auslegung des Urteils Barber wie das Urteil Ten Över und erstreckt diese auf sämtliche Leistungen aufgrund eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit und macht sie zum Bestandteil des Vertrages, geht aber ebensowenig wie das Urteil Barber auf die Voraussetzungen für den Anschluß an diese betrieblichen Systeme ein und regelt diese folglich auch nicht.
2) Die zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) gilt nicht für den Anspruch auf Anschluß an ein Betriebsrentensystem; eine entsprechende Beschränkung kommt insoweit nicht in Betracht.
- EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
Gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) könne der Umstand, daß es sich um ein gesetzliches Rentensystem handele, einer solchen Einordnung nicht entgegenstehen.21 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607; Urteil Barber, a. a. O., Randnr. 12; Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Över, Slg. 1993, I-4879, Randnr. 8) schließt der Umstand, daß bestimmte Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, nicht aus, daß sie den Charakter eines Entgelts im Sinne von Artikel 119 haben.
27 Diese Auslegung wurde durch das Urteil Barber, a. a. O., bestätigt.
Im Urteil Barber (…a. a. O., Randnrn. 25 und 27) hat er weiter festgestellt, daß an die Stelle des gesetzlichen Systems getretene betriebliche Systeme, die entweder auf einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern oder auf einseitiger Entscheidung des Arbeitgebers beruhen und ohne jede Beteiligung der öffentlichen Hand in vollem Umfang vom Arbeitgeber oder von diesem und den Arbeitnehmern gemeinsam finanziert werden, zu den Vergütungen gehören, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt.
37 Jedenfalls ist hervorzuheben, daß die Anwendung des Artikels 119, wie sich aus dem Urteil Barber (Randnr. 27) ergibt, nicht von der Voraussetzung abhängt, daß eine Rente eine ergänzende Versorgungsleistung im Hinblick auf eine durch ein gesetzliches System der sozialen Sicherheit gewährte Rente ist.
50 Zu diesem Punkt genügt die Feststellung, daß Artikel 119 jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (Urteil Barber, a. a. O., Randnr. 32).
53 Hieraus folgt, daß im vorliegenden Fall die von der Diskriminierung betroffenen verheirateten Männer Anspruch auf die gleiche Behandlung und auf Anwendung der gleichen Regelung wie die verheirateten Frauen haben, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 nicht ordnungsgemäß in das innerstaatliche Recht umgesetzt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. insbesondere die Urteile Barber, a. a. O., Randnr. 39, Kowalska, a. a. O., Randnr. 19, und das Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 18, und, hinsichtlich einer Diskriminierung von Männern bei der Berechnung einer Altersrente der sozialen Sicherheit, das Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92, Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnrn.
61 Das Protokoll steht nämlich offenkundig im Zusammenhang mit dem Urteil Barber, da es ebenfalls auf den 17. Mai 1990 Bezug nimmt.
Das Urteil Barber, mit dem die Wirkung der in ihm vorgenommenen Auslegung des Artikels 119 des Vertrages auf die Zeit nach seinem Erlaß am 17. Mai 1990 beschränkt wurde, ist unterschiedlich verstanden worden.
Das Protokoll Nr. 2 enthält im wesentlichen dieselbe Auslegung des Urteils Barber wie das Urteil Ten Över und erstreckt diese auf sämtliche Leistungen aufgrund eines betrieblichen Systems der sozialen Sicherheit und macht sie zum Bestandteil des Vertrages, geht aber ebensowenig wie das Urteil Barber auf die Voraussetzungen für den Anschluß an diese betrieblichen Systeme ein und regelt diese folglich auch nicht.
- EuGH, 05.11.2019 - C-192/18
Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und …
Nach dieser Rechtsprechung verstößt die Festsetzung eines je nach dem Geschlecht unterschiedlichen Alters für die Gewährung von Ruhestandsbezügen, die Entgelt im Sinne von Art. 157 AEUV darstellen, gegen diesen Artikel (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Mai 1990, Barber, C-262/88, EU:C:1990:209" Rn. 32…, vom 12. September 2002, Niemi, C-351/00, EU:C:2002:480" Rn. 53, …und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-46/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:618" Rn. 55). - EuGH, 22.12.1993 - C-152/91
Neath / Steeper
Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.- GLEICHES ENTGELT FUER MAENNER UND FRAUEN - BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG - VERWENDUNG JE NACH GESCHLECHT UNTERSCHIEDLICHER VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER FAKTOREN - ZEITLICHE BESCHRAENKUNG DER WIRKUNGEN DES URTEILS IN DER RECHTSSACHE C-262/88, BARBER.
1 Das Industrial Tribunal Leeds hat mit Beschluß vom 13. Mai 1991, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Juni 1991, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 119 EWG-Vertrag sowie des Urteils des Gerichtshofes vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, im folgenden: Urteil Barber) in bezug auf die zeitliche Beschränkung der Wirkungen dieses Urteils zur Vorabentscheidung vorgelegt.
6 Als der Kläger vor der Entscheidung zwischen diesen Möglichkeiten stand, entnahm er den von dem Versorgungssystem gemachten Zahlenangaben, daß er bei einer Entscheidung für eine Transferleistung finanziell günstiger stuende, wenn das Urteil Barber so ausgelegt würde, daß ein Arbeitnehmer, der wie er nach dem 17. Mai 1990, dem Tag des Erlasses dieses Urteils, in den Ruhestand tritt, Anspruch darauf hat, daß seine Rente nach denselben Parametern, wie sie für eine Arbeitnehmerin in der gleichen Lage gelten, im Verhältnis zu seiner gesamten beruflichen Laufbahn neu berechnet wird.
9 Unter Berufung auf den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, wie er in Artikel 119 EWG-Vertrag vorgesehen und vom Gerichtshof im Urteil Barber ausgelegt worden sei, erhob der Kläger beim Industrial Tribunal Leeds Klage mit dem Antrag, ihm dieselben Rechte zuzuerkennen, wie sie Frauen in der gleichen Lage zustuenden.
1) Bewirken Artikel 119 und das Urteil Barber, daß ein männlicher Beschäftigter, dessen Beschäftigung am oder nach dem 17. Mai 1990 endet, Anspruch auf eine Rente in gleicher Höhe hat, wie er sie erhalten hätte, wenn er eine Frau gewesen wäre?.
17 Was die in der zweiten Frage angesprochenen Transferleistungen und Kapitalbetragszahlungen angeht, ist vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen festzustellen, daß, da Artikel 119 nach dem Urteil Barber nicht geltend gemacht werden kann, um die finanzielle Grundlage von vor dem 17. Mai 1990 nach Maßgabe unterschiedlicher Rentenalter entstandenen Rentenansprüchen in Frage zu stellen, deren Gegenwert in Kapital notwendig den Wirkungen dieser zeitlichen Beschränkung unterliegt.
18 Dem vorlegenden Gericht ist daher zu antworten, daß gemäß dem Urteil Barber die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden kann, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
28 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff des Entgelts in Artikel 119 Absatz 2 alle gegenwärtigen und künftigen in bar oder als Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, wobei der Umstand, daß bestimmte Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden, nicht ausschließt, daß sie den Charakter eines Entgelts im Sinne von Artikel 119 haben (vgl. insbesondere Urteil Barber, Randnr. 12).
1) Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.
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The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Equal …
- EuGH, 19.09.2013 - C-216/12
Hliddal - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abkommen zwischen …
- BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11
Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der …
- BGH, 15.02.2006 - IV ZR 397/02
Berechnung einer Versicherungsrente in der Zusatzversorgung
- EuGH, 11.12.1997 - C-246/96
SOZIALPOLITIK
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13
Entgeltgleichheit - Diskriminierung wegen des Geschlechts
- OVG Hamburg, 28.02.2013 - 1 Bf 10/12
Rücknahme einer rechtswidrigen Versorgungsfestsetzung
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09
Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage …
- BGH, 15.02.2006 - IV ZR 129/02
Berechnung der Zusatzrente im öffentlichen Dienst
- EuGH, 16.09.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a.
- BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94
Gleichbehandlung beim tariflichen Übergangsgeld
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 939/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BGH, 15.02.2006 - IV ZR 255/02
Berechnung der Zusatzrente bei Versorgungseinrichtungen für den öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2005 - 1 A 4732/03
- ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04
Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der …
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 937/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 938/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 Sa 68/11
Betriebliche Altersversorgung - Fremdgeschäftsführer - Betriebsrente ab dem 60. …
- LAG Düsseldorf, 10.02.1999 - 17 Sa 809/98
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss geringfügig Beschäftigter - …
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 19 Sa 72/95
Betriebsrente: Ungleichbehandlung von Frauen und Männern - Verstoß gegen Art. 119 …
- EuGH, 05.11.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 941/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 940/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 826/12
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 244/12
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-231/06
Jonkman - Sozialpolitik - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung …
- BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 592/97
Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-110/21
Universität Bremen/ REA - Rechtsmittel - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der …
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 209/12
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 852/12
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1445/12
Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche …
- LAG Hamburg, 19.01.2010 - 4 Sa 40/09
Betriebliche Altersversorgung; Vereinbarkeit der gesetzlichen Mindestaltersgrenze …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1998 - C-167/97
Regina gegen Secretary of State for Employment, ex parte Nicole Seymour-Smith und …
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95
Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer …
- EuGH, 07.03.1996 - C-278/93
Freers und Speckmann
- LAG Bremen, 23.02.1994 - 2 Sa 20/93
Feststellungsklage; Versicherungsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; …
- EuGH, 09.11.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls / Roberts
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15
C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der …
- BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 942/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
McKenna
- LAG Düsseldorf, 18.08.1997 - 9 Sa 477/97
Betriebliche Altersversorgung: Kürzung wegen vorzeitigen Ausscheidens - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18
Sole-Mizo
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18
Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères) …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-17/17
Grenville Hampshire - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz von Arbeitnehmern bei …
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1157/12
Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-229/09
Hogan Lovells International - Verordnung EG Nr. 1610/96 - Art. 3 - Bedingungen …
- LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
Wirksamkeit eines Ausschlusses von Teilzeitbeschäftigten aus der Zusatzversorgung …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19
YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-361/12
Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99
Heininger
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-456/98
Centrosteel
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1156/12
Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2000 - C-456/98
Centrosteel
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Krüger
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-367/93
F. G. Roders BV u. a. gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen. - …
- LAG Hessen, 18.03.2013 - 17 Sa 1444/12
Tarifvertragliche Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Tarifvertragliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2006 - C-227/04
Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Übertragung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2004 - C-425/02
Delahaye
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-267/95
Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme Ltd und Merck Sharp & Dohme International …
- LAG Düsseldorf, 02.03.1995 - 5 (4) Sa 1692/94
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Einmalzahlung nach Tarifvertrag; Sozialzuschlag …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
- ArbG Düsseldorf, 29.07.2015 - 3 Ca 7680/14
Berücksichtigung von Dienstzeiten des Arbeitnehmers vor Vollendung des 17. …
- LAG Düsseldorf, 08.12.2009 - 6 Sa 818/09
Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Beginn abschlagsfreier betrieblicher …
- EuG, 12.07.2007 - T-45/01
Sanders u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal …
- LAG Köln, 04.11.2002 - 4 (9) Sa 695/02
Feste Altersgrenze in Versorgungsrichtlinie; Gesetzliche und betriebliche Rente ; …
- EuGH, 08.07.1999 - C-354/98
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97
EKW und Wein & Co.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97
Engelbrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-234/96
Deutsche Telekom
- EuGH, 30.01.1997 - C-139/95
Balestra / Istituto nazionale della previdenza sociale
- LAG Düsseldorf, 23.02.1995 - 5 Sa 1794/94
Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter, nicht examinierter Pflegehelferinnen
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2017 - C-98/15
Espadas Recio - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14
Kommission / Malta
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09
Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale …
- LAG Hessen, 23.07.2003 - 8 Sa 739/02
Gebot der Lohngleichheit von Männern und Frauen; Berechnung einer Alterspension …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-236/98
JämO
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom AG gegen Lilli Schröder.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-137/94
The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte Cyril Richardson. - …
- EuGH, 17.02.1993 - C-173/91
Kommission / Belgien
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92
Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal. - Nationale Kündigungsschutzregelung - …
- ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04
Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-351/00
Niemi
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2000 - C-457/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96
Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 10 Sa 35/90
Anspruch des Arbeitnehmers auf Beachtung des Lohngleichheitsgebots seitens des …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-228/94
Stanley Charles Atkins gegen Wrekin District Council und Department of Transport. …
- EuGH, 16.01.1992 - C-57/90
Kommission / Frankreich
- EuG, 12.07.2007 - T-144/02
Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - …
- EuGH, 14.12.2000 - C-457/98
Kommission / Griechenland
- LAG Baden-Württemberg, 28.07.2000 - 18 Sa 4/00
Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan; Erziehungsurlaub als Bezugspunkt für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-226/98
Jørgensen
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-50/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-270/97
Deutsche Post
- VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97
Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit ApS und P. Poulsen Trading ApS, unterstützt durch Monsanto-Searle …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-57/90
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Soziale …
- EuGH, 29.07.2010 - C-577/08
Brouwer - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen …
- EuGH, 04.02.2002 - C-164/00
Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2001 - C-379/99
Menauer
- BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 231/97
Revision gegen ein unzulässiges Zwischenurteil
- LAG Hessen, 23.11.1994 - 8 Sa 1752/93
Zahlung einer monatlichen Rente; Anwendbarkeit eines Versorgungstarifvertrages; …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1993 - C-154/92
Remi van Cant gegen Rijksdienst voor pensioenen. - Gleichbehandlung - Altersrente …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2001 - C-206/00
Mouflin
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1999 - C-196/98
Hepple u.a.
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (13) Sa 1666/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (12) Sa 1665/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 (17) Sa 1667/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich gegen Angelika Helmig und Waltraud Schmidt gegen Deutsche …
- VG Köln, 19.01.2022 - 23 K 1792/19
- VG Köln, 10.11.2021 - 23 K 1487/18
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-572/10
Amedee - Sozialpolitik - Zeitliche Anwendbarkeit (Barber-Protokoll) - Männliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-457/98
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-354/98
Kommission / Frankreich
- LAG Düsseldorf, 07.02.1997 - 10 Sa 1522/96
Betriebliche Altersversorgung: Rückwirkungsverbot nach der Rechtsprechung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1995 - C-400/93
Specialarbejderforbundet i Danmark gegen Dansk Industri, vormals Industriens …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1994 - C-278/93
Edith Freers und Hannelore Speckmann gegen Deutsche Bundespost.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls Ltd. gegen Friedel M. Roberts. - Gleiches Entgelt für Männer und …
- ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04
Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-235/96
Deutsche Telekom
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-147/95
Dimossia Epicheirissi Ilektrismou (DEI) gegen Efthimios Evrenopoulos. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-457/93
Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. gegen Johanna Lewark. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-485/93
Maria Simitzi gegen Dimos Kos. - Freier Warenverkehr - Steuerregelung für den …
- LAG Hessen, 12.01.2000 - 8 Sa 2086/98
Erstmalige Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998 - C-271/97
Deutsche Post
- LG Karlsruhe, 09.10.1998 - 6 S 7/97
Berechnung der Versorgungsrente ; Altersruhegeld aus gesetzlicher …
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09
Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-125/97
A.G.R. Regeling gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid. …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- ArbG Düsseldorf, 20.06.1991 - 9 Ca 6574/90
Keine Anwendung des "Barber"-Urteils auf Altfälle
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1991 - C-19/90
Marina Karella und Nicolas Karellas gegen Ypourgio Viomichanias, Energeias & …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Douglas Harvey Barber gegen Guardian Royal Exchange Assurance Group.
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebsbedingte Entlassung - Zahlung einer vorgezogenen Altersrente
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
- EuGH, 17.12.2010 - 262/88
Papierfundstellen
- Slg. 1990, I-1889
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (24)
- EuGH, 10.04.1984 - 79/83
Harz / Deutsche Tradax
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die Urteile vom 12. Mai 1987 in den verbundenen Rechtssachen 372/85 bis 374/85, Traen, Slg. 1987, 2141, Randnr. 24, vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Strafsache gegen X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 19, und vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 9.38 - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Sie.Siehe auch das Urteil gleichen Datums in der Rechtssache 79/83, Harz, Slg. 1984, 1921.
- EuGH, 26.02.1986 - 151/84
Roberts / Tate & Lyle
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 151/84, Roberts, Slg. 1986, 703.Die einzige nach dem Urteil Roberts noch offengebliebene Frage ist, ob das Gemeinschaftsrecht eine solche Verbindung noch zulaßt.
- EuGH, 08.10.1987 - 80/86
Kolpinghuis Nijmegen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die Urteile vom 12. Mai 1987 in den verbundenen Rechtssachen 372/85 bis 374/85, Traen, Slg. 1987, 2141, Randnr. 24, vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Strafsache gegen X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 19, und vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 9.38 - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Sie.- Siehe die bereits angeführten Urteile in den Rechtssachen Johnston, Randnr. 53, und Kolpinghuis Nijmegen, Randnr. 12, sowie die Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Gebroeders Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 39, und vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88, Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 6.40 - Siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in den verbundenen Rechtssachen 177/88 und 179/88 vom 14. November 1989.
- EuGH, 11.06.1987 - 14/86
Pretore di Salò / X
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die Urteile vom 12. Mai 1987 in den verbundenen Rechtssachen 372/85 bis 374/85, Traen, Slg. 1987, 2141, Randnr. 24, vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Strafsache gegen X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 19, und vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 9.38 - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Sie. - EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
Sicherlich wird es häufig - so wie dies in der Rechtssache von Colson der Fall war - um innerstaatliche Vorschriften gehen, die zu 35 - Siehe auch das Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnsion, Slg. 1986, 1651, Randnr. 56.36 - Hierum geht es in einer Vorlagesache, über die der Gerichtshof noch zu entscheiden hat (Rechtssache C-188/89, Foster u. a./British Gas). - EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die bereits angeführten Urteile in den Rechtssachen Johnston, Randnr. 53, und Kolpinghuis Nijmegen, Randnr. 12, sowie die Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Gebroeders Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 39, und vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88, Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 6.40 - Siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in den verbundenen Rechtssachen 177/88 und 179/88 vom 14. November 1989. - EuGH, 12.05.1987 - 372/85
Strafverfahren gegen Traen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die Urteile vom 12. Mai 1987 in den verbundenen Rechtssachen 372/85 bis 374/85, Traen, Slg. 1987, 2141, Randnr. 24, vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Strafsache gegen X, Slg. 1987, 2545, Randnr. 19, und vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86, Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 9.38 - Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83, von Colson und Kamann, Sie. - EuGH, 16.03.1983 - 266/81
SIOT / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe hinsichtlich der Bestimmungen des GATT das Urteil vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28. - EuGH, 20.03.1984 - 75/82
Razzouk u.a. / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
25 - Sicht Insbesondere das Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75/82 und 117/82, Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509, Randnr. 16.26 - Siehe insbesondere Randnummer 36 des oben (Fußnote 21) angeführten Urteils in der Rechtssache Marshall. - EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1990 - 262/88
- Siehe die bereits angeführten Urteile in den Rechtssachen Johnston, Randnr. 53, und Kolpinghuis Nijmegen, Randnr. 12, sowie die Urteile vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Gebroeders Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 39, und vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88, Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 6.40 - Siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in den verbundenen Rechtssachen 177/88 und 179/88 vom 14. November 1989. - EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
- EuGH, 26.02.1986 - 262/84
Beets-Proper / Van Lanschot Bankiers
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- EuGH, 07.11.1989 - 125/88
Strafverfahren gegen Nijman
- EuGH, 11.03.1981 - 69/80
Worringham und Humphreys / Lloyds Bank
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
- EuGH, 16.02.1982 - 19/81
Burton / British Railways Board
- EuGH, 31.03.1981 - 96/80
Jenkins / Kingsgate
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
- EuGH, 03.12.1987 - 192/85
Newstead / Department of Transport
- EuGH, 09.02.1982 - 12/81
Garland / British Rail
- EuGH, 25.05.1971 - 80/70
Defrenne / Belgischer Staat
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-660/20
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Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Barber (C-262/88, EU:C:1990:34, Nrn. 7 und 8) sowie Schlussanträge in der Rechtssache JämO (Nr. 33).