Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1991 - C-300/89   

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https://dejure.org/1991,196
EuGH, 11.06.1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,196)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,196)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 100a Abs. 1; ; EWGVtr Art. 130r Abs. 2 S. 2; ; EWGVtr Art. 130s; ; EWGVtr Art. 149 Abs. 2; ; RL 89/428 Art. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung der Rechtsgrundlagen des Art. 100, 100a und 130 EWGV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 100a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ziel und Inhalt eines Rechtsakts; Zuständigkeitssystem der Gemeinschaft; Doppelte Zuständigkeit; Rechtsakt auf Grund zweier Rechtsgrundlagen; Zusammenarbeit mit dem Parlament; Zweck einer Maßnahme; Unterbindung der Verschmutzung durch Abfälle der Titandioxid-Industrie; ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2867
  • NVwZ 1992, 157 (Ls.)
  • DVBl 1993, 148
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-300/89
    10 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nicht allein davon abhängen kann, welches nach der Überzeugung eines Organs das angestrebte Ziel ist, sondern sich auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen muß (Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    17 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 11) entschieden hat, ist ein Organ, wenn seine Zuständigkeit auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, verpflichtet, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen.

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-300/89
    Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79 (Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34) festgestellt hat, spiegelt diese Beteiligung auf Gemeinschaftsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip wider, nach dem die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung der hoheitlichen Gewalt beteiligt sind.
  • EuGH, 18.03.1980 - 91/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-300/89
    23 Der Gerichtshof hat in den Urteilen vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 91/79 und 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099 bzw. 1115, Randnrn. 8) entschieden, daß umweltschutzrechtliche Vorschriften die von ihnen betroffenen Unternehmen belasten können und daß mangels einer Angleichung der einschlägigen nationalen Bestimmungen der Wettbewerb spürbar verfälscht werden könnte.
  • EuGH, 29.10.1980 - 139/79

    Maizena / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-300/89
    Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33) und in der Rechtssache 139/79 (Maizena/Rat, Slg. 1980, 3393, Randnr. 34) festgestellt hat, spiegelt diese Beteiligung auf Gemeinschaftsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip wider, nach dem die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung der hoheitlichen Gewalt beteiligt sind.
  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-300/89
    17 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 11) entschieden hat, ist ein Organ, wenn seine Zuständigkeit auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, verpflichtet, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen.
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Diese Auslegung von Artikel 100a EG-Vertrag werde auch durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes gestützt (Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 8, und vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, "Titandioxid", Slg. 1991, I-2867, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens machen geltend, die Rechtsetzungsverfahren, die die Gemeinschaft einhalten müsse, wenn sie einen Rechtsakt auf der Grundlage von Artikel 95 EG bzw. 133 EG erlasse, seien unterschiedlich und miteinander unvereinbar, so dass der Bezug auf diese zweifache Rechtsgrundlage nicht zulässig sei (u. a. Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, "Titandioxid-Urteil", Slg. 1991, I-2867, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-350/92

    Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage -

    38 In dem im vorangegangenen Absatz angesprochenen Urteil Kommission/Rat hat der Gerichtshof weiter ausgeführt(31):.

    Er nimmt Bezug auf das Urteil in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe(34):.

    Im oben zitierten Urteil Kommission/Rat hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Richtlinie, die Verpflichtungen hinsichtlich der Behandlung von Abfällen aus der Herstellung von Titandioxid aufstellte, auf Artikel 100a des Vertrages hätte gestützt werden müssen(37), ungeachtet der Tatsache, daß diese Richtlinie kaum als unmittelbarer Beitrag zum freien Verkehr entweder der Abfälle oder der fertigen Erzeugnisse angesehen werden konnte.

    (21) - Dies hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867) bestätigt.

    (29) - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    Vgl. auch Urteil in der Rechtssache C-300/89, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 10.

    (30) - Urteil in der Rechtssache C-300/89, zitiert in Fußnote 21, Randnr. 10.

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89   

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https://dejure.org/1991,19815
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,19815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.03.1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,19815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. März 1991 - C-300/89 (https://dejure.org/1991,19815)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Richtlinie über Titandioxid-Abfälle - Rechtsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2867
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89
    eingeleitet und zuletzt durch das Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, 1-1527, bestätigt wurde), daß in dem uns beschäftigenden Fall die Wahl einer irrigen Rechtsgrundlage sich nicht in einem reinen Formfehler erschöpfen, sondern eine die Rechtmäßigkeit des Aktes beeinträchtigende Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellen würde.

    Was Artikel I30s betrifft, so hat der Gerichtshof kürzlich dessen Anwendungsbereich im Verhältnis zu der die Handelspolitik betreffenden Vorschrift des Artikels 113 untersucht (Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Sie.

    Wenn wir uns nunmehr der rechtlichen Zuordnung der streitigen Rechtshandlung zuwenden, so müssen wir gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88 (Griechenland/Rat, Slg. 1990, 1-1527) ihre Zielsetzung und ihren Inhalt prüfen.

    In der Tat hat der Gerichtshof unter den Randnummern 19 und 20 des vorgenannten Urteils C-62/88 folgendes ausgeführt:.

  • EuGH, 18.03.1980 - 91/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89
    Diese Auffassung wird durch die Urteile vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 91/79 und 92/79 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, 1115) bestätigt, wo der Gerichtshof ausgeführt hat:.

    Eine derartige Auslegung läuft praktisch darauf hinaus, den Begriff des "Binnenmarkts" an den des "Gemeinsamen Marktes" anzulehnen, wie er vom Gerichtshof sowohl in den beiden vorgenannten Urteilen 91/79 und 92/79 in bezug auf die Harmonisierung des Umweltrechts als auch allgemeiner in dem Urteil in der Rechtssache Schul8.

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89
    - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    "wenn die Zuständigkeit eines Organs auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, das Organ verpflichtet ist, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen" (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 11).

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89
    Das bedeutet mit anderen Worten, daß - wohlgemerkt unter diesem Gesichtspunkt - kein Unterschied zwischen dem Begriff "Gemeinsamer Markt" und dem Begriff "Binnenmarkt" bestehen kann: Beide 8 - Siehe das Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Slg. 1982, 1409, Randnr. 33).
  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-300/89
    "wenn die Zuständigkeit eines Organs auf zwei Vertragsbestimmungen beruht, das Organ verpflichtet ist, die entsprechenden Rechtsakte auf der Grundlage dieser beiden Bestimmungen zu erlassen" (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 11).
  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Unter mehreren möglichen Auslegungen des Gemeinschaftsrechts sei diejenige zu wählen, die die volle Verwirklichung der demokratischen Werte der Union am besten ermögliche (Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867).

    Unter den verschiedenen möglichen Auslegungen von Artikel 29 Absatz 1 der Geschäftsordnung sei deshalb die Auslegung zu bevorzugen, die am besten das Prinzip der Demokratie und die Beteiligung der Völker an der Ausübung hoheitlicher Gewalt durch eine Versammlung ihrer Vertreter ermögliche (Urteil Kommission/Rat, zitiert in Randnr. 196 oben).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 70/88

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Radioaktive

    Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 13. März 1991 in der Rechtssache C-300/89, Slg. 1991, I-2867, I-2878), auf die ich in der folgenden Fußnote zurückkommen werde.

    15 - In dieser Hinsicht unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache C-300/89, in der es um das Verhältnis zwischen Artikel 100a und Artikel 130s EWG-Vertrag geht.

    Daß solche Schutzmaßnahmen die Einheitlichkeit des Gemeinsamen Marktes nicht stören, ist nur die logische (und glückliche) Folge des Umstands, daß die Artikel 30 ff. EAG-Vertrag die Festsetzung in der gesamten Gemeinschaft in gleicher Weise geltender Schutzmaßnahmen vor- 23 - Nach den Ausführungen von Generalanwalt Tesauro lag diese Situation bei der Verordnung vor, die Gegenstand der Rechtssache C-300/89 war (siehe seine Schlußanträge, bereits angeführt in Fußnote 14).

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