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   EuGH, 04.10.1991 - C-246/89   

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https://dejure.org/1991,1525
EuGH, 04.10.1991 - C-246/89 (https://dejure.org/1991,1525)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1991 - C-246/89 (https://dejure.org/1991,1525)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - C-246/89 (https://dejure.org/1991,1525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Ausübung verbliebener Befugnisse auf dem Gebiet der Registrierung von Schiffen - Wahrung des Gemeinschaftsrechts

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 221

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Ausübung verbliebener Befugnisse auf dem Gebiet der Registrierung von Schiffen - Wahrung des Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Registrierung eines Fischereifahrzeuges; Legal owner und beneficial owners

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Registrierung von Schiffen - Staatsangehörigkeitsvoraussetzung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-4585
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.06.1988 - 127/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    12 Die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. zuletzt Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 9, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 7).

    17 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 7 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnr. 13) autonom nur auf durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Fallgestaltungen angewendet werden kann, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht.

  • EuGH, 10.10.1989 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    7 Mit Beschluß vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R (Slg. 1989, 3125) hat der Präsident des Gerichtshofes dem Antrag der Kommission auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, der dahin ging, dem Vereinigten Königreich aufzugeben, die Anwendung der im Gesetz von 1988 vorgesehenen Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen auszusetzen.
  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    35 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    17 Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 7 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zum Beispiel Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnr. 13) autonom nur auf durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Fallgestaltungen angewendet werden kann, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht.
  • EuGH, 07.06.1988 - 57/86

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    12 Die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. zuletzt Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 9, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 7).
  • EuGH, 19.01.1988 - 223/86

    Pesca Valentia / Minister for Fisheries und Forestry

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    Was speziell Fischereifahrzeuge angeht, so bezieht sich die Verordnung (EWG) Nr. 101/76 des Rates vom 19. Januar 1976 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft (ABl. L 20, S. 19) zwar auf Fischereifahrzeuge, die "die Flagge eines Mitgliedstaats führen" oder dort "registriert" sind; die nähere Bestimmung dieser Begriffe bleibt jedoch den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten überlassen (Urteile vom 25. Juli 1991, Factortame II, a. a. O., Randnr. 13, und vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 223/86, Pesca Valentia, Slg. 1988, 83, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.12.1989 - 216/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    35 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 04.10.1991 - C-246/89
    11 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-221/89 (Factortame II, Slg. 1991, I-3905, Randnr. 13) entschieden hat, die Befugnis zur Festlegung der Voraussetzungen für die Registrierung von Schiffen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts den Mitgliedstaaten zusteht.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    54 In Anbetracht dieses Zieles der Eingliederung in den Aufnahmemitgliedstaat impliziert der Niederlassungsbegriff im Sinne der Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in diesem Staat auf unbestimmte Zeit (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-221/89, Factortame u. a., Slg. 1991, I-3905, Randnr. 20, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, Randnr. 21).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Mit Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585) hat der Gerichtshof bestätigt, daß die mit der Vertragsverletzungsklage beanstandeten Registrierungsvoraussetzungen gegen das Gemeinschaftsrecht verstießen.

    b) diese Voraussetzungen nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-221/89 und C-246/89 gegen die Artikel 5, 7, 52 und 221 EWG-Vertrag verstossen,.

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    21 Zur Beantwortung dieser Frage ist festzustellen, daß zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, Randnr. 12).
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